Wie reagiert man auf diese gestrichelte Linie?

Hallo, folgendes Szenario:

Die gestrichelte, weiße Linie (rot markiert) „verbindet“ die beiden kombinierten Fußgänger-/Radwege (südlich und nördlich der Einmündung) miteinander. Es gibt keine Ampel und es ist, wie man sieht, kein Zebrastreifen.

Hat diese Markierung, für ein von Osten kommendes Auto (roter Pfeil), irgendeine Relevanz?

Glückauf!

Es handelt sich um eine Fußgänger- oder Radwegefurt.

Wäre es eine einzelne gestrichelte Linie, wäre es eine Wartelinie, die ebenfalls nicht im engeren Sinne verbindlich ist.

Gruß
C.

Du musst halt sowohl den Fußgängern als auch den Radfahrern Vorfahrt gewähren.

Als Abbieger ja, aber dafür bräuchte es die Markierungen nicht. Für den auf die Kreuzung zufahrenden Verkehr haben die Markierungen lediglich Hinweischarakter.

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So verstehe ich Deinen Link auch:

»Eine Fußgängerfurt oder Radwegefurt, bzw. Radfahrerüberfahrt in Österreich wird mittels einer unterbrochenen Querlinie mit kurzen Strichen gekennzeichnet. Im Fall der Radwegefurt ist der Strich breiter ausgeführt. Fußgängerfurten müssen an Lichtsignalanlagen markiert werden. Darüber hinaus dürfen sie nur an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, markiert werden. Radwegefurten müssen außer an Lichtsignalanlagen im Zuge von Vorfahrtsstraßen mit Radweg oder für den Radverkehr freigegebenen Fußwegen markiert werden. Sie verdeutlichen dabei als Längsmarkierung die Vorfahrt des Radverkehrs gegenüber abbiegenden, einfahrenden und querenden Fahrzeugen.«


Es dürfte sich auch um eine reine Radfahrerfurt handeln, da …

Glückauf!

anders gehts gar nicht, jeder ist Abbieger, weil geradeaus keine Strasse

Das Auto von rechts ist an dieser Stelle noch Geradeausfahrer, da es wohl noch etwas zu früh zum Abbiegen ist, würde ich mal sagen.

Die „Vorfahrt“ von Fußgängern (z. B) bezieht sich immer auf die Straße, in die man als Autofahrer einbiegt. Also auf diejenigen, welche in derselben Richtung unterwegs sind, wie man selbst und auf die, welche einem möglicherweise entgegenkommen, bevor man abbiegt.

Ich hätte sonst doch gar nicht gefragt!

Glückauf!

Hallo,

Radwege folgen in der Bestimmung des Vorfahrtsrechts der Straße, der sie zugehören. Daher gilt für den gestrichelten Bereich die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße.
Bei der Verkehrssituation würde ich vermuten, dass an der K150 ein „Vorfahrt gewähren“ Zeichen, evtl. mit Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzen von“ steht.

Hallo,

ich weiß das gerade nicht genau (kann das aber herausfinden), aber da dort 'ne Haltelinie ist, glaube ich eher an ein STOP§-Schild. Und da hält man doch erst an der Linie? :confused:

Jetzt wird es komplizierter, glaube ich…

Glückauf!

Jeder ist abbieger, der in Richtung des dargestellten roten Pfeils faehrt, entweder rechts als auch linksrum abbiegt. Dass der Pfeil nicht die Fahrtrichtung sein koennte, sondern Linien-Zeige-Pfeil, zeigt mir Deine Antwort, ok, habs jetzt erst verstanden.

Glückauf!

Ich hatte eben nachgeschaut:

Auf der Brücke steht ein Schild „Achtung Radfahrer“ (Gefahrenzeichen 138) und etwa 25 Meter weiter kommt ein Stoppschild mit Zusatz, dass man nach weiteren 25 Metern anhalten muss (Haltelinie).

Die Radfahrer haben also keine Vorfahrt!

…Die Radfahrer lassen sich doch gar nicht der Vorfahrtsstraße zuordnen, da sie ja auch über die Brücke gefahren sein könnten.

Glückauf!

Dem Bürgersteig auf der Brücke nach hätte ich jetzt einfach mal vermutet, dass die Radfahrer dort auf der normalen Fahrbahn ohne Radweg und nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfen. Insofern könnte man die Querenden durchaus der Vorfahrtsstraße zuordnen.

Btw., https://de.wikipedia.org/wiki/Fußgängerfurt sagt:
"Eine Radwegefurt (auch Radwegfurt oder Radfahrerfurt genannt) ist in Deutschland eine Markierung, die einen Radweg über einen Knotenpunkt führt. Die Markierungen unterstreichen den Vorrang der Radfahrer, der aber in der Regel durch Verkehrszeichen angeordnet sein muss. "