Wie recherchiert Makler später tatsächlichen Käufer?

Wie findet ein Makler heraus, wer letztendlich die Immobilie erworben hat, um seinen Provisionsanspruch zu prüfen? Nachdem sein Vertrag ausgelaufen ist? Schaut er auf das Klingelschild? Ist er berechtigt im Grundbuch nachzusehen?

Er belegt dem Grundbuchamt sein berechtigtes Interesse anhand des Maklervertrages.

vnA

Ich kenne auch Makler, die beim Notartermin dabei und/oder diesen organisiert haben. Im Zweifel kann er ja immer noch den Auftraggeber fragen, wer gekauft hat. Da gibt auch entsprechende Formulierungen für Verträge dazu, schliesslich würde ein Makler womöglich weiter inserieren, wenn ihm keiner sagt, das Objekt ist verkauft.

Hallo,

ich möchte mal vermuten, dass ein Makler nach Ablauf seines Vertrages mit dem Anbieter keinerlei Ansprüche mehr auf Provision hat - nicht, wenn der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde nach Maklervertragsende und ohne Zutun des Maklers während der Vertragslaufzeit zustande gekommen ist.

Ein Makler sollte sich damit auskennen. Wenigstens damit.

Gruß, Paran

Hallo vnA,

Er belegt dem Grundbuchamt sein berechtigtes Interesse anhand
des Maklervertrages.

vnA

Stimmt, allerdings kann er das nur, wenn er im qualifizierten Maklerauftrag sich die Einsichtnahme ins Grundbuch mit Unterschrift des Auftraggebers (Verkäufers) hat bestätigen lassen.

Gruß

BHS-Huber

Beim Grundbuchamt genügt doch der Nachweis des berechtigten Interesses. Ich bekomme als Nachbar Einsicht in das GB. Ich bekomme uU sogar Auskunft als „Kaufinteressent“ oder als Gläubiger, wenn es um die mögliche Eintragung einer Zwangshypothek geht.
Erstaunlicherweise bekomme ich beim Bauamt nur Einsicht, wenn ich Vollmacht vorlege.
vnA

Wenn der Makler nachweist, dass er irgendwann einmal das Objekt angeboten hat, besteht auch nach Ablauf des Vertrages ein Anspruch.

vnA

Hallo, ein Makler findet immer den Käufer raus…- im übrigen hat der „Ehrliche“ nichts zu verbergen. Entweder man ist als Käufer provisionspflichtig, oder halt nicht!

Wie findet ein Makler heraus, wer letztendlich die Immobilie
erworben hat, um seinen Provisionsanspruch zu prüfen? Nachdem
sein Vertrag ausgelaufen ist? Schaut er auf das Klingelschild?
Ist er berechtigt im Grundbuch nachzusehen?

mir kommt da folgende frage: hat der wegelagerer eigentlich auch einen anspruch, wenn der käufer gar nicht wusste, dass ein makler irgendwie seine griffel im geschäft hat?

wenn der verkäufer das als nicht erwähnenswert erachtet. wer brunst dann?

gruß inder

Wenn der Makler Ihnen die Immobilie nachgewiesen hat, ist der Provisionsanspruch sicherlich berechtigt. Eine Kündigung des Vertrages hebt die Forderung der Courtage, welche mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags entsteht, nicht auf. Selbstverständlich wird der Makler ein berechtigtes Interesse im Falle einer Klage begründen können und somit den Eigentumsübergang belegen bzw. eine Offenlegung des Sachverhaltes verlangen können.

Tatsächlich ist ein Klingelschild mit dem Namen des Interessenten ein erstes Indiz für den begründeten Verdacht. Bei Vorsatz handelt es sich zudem um Betrug, der sowohl den Käufer als auch den Verkäufer mit Schadenersatzforderungen konfrontieren kann.

Stefan von Ebner-Eschenbach

www.ebner-eschenbach.de

Sichr kann und wird er schauen - wäre ja dumm wenn nicht:wink:

Er kann bei berechtigtem Interesse aber auch Grundbucheinsicht bekommen - wenn er es denn nachweisen kann.

Interesses. Ich bekomme als Nachbar Einsicht in das GB. Ich bekomme uU sogar Auskunft als „Kaufinteressent“

Das kann ich nicht bestätigen. Beim hiesigen GB ist man da deutlich pingeliger.

Wie findet ein Makler heraus, wer letztendlich die Immobilie
erworben hat, um seinen Provisionsanspruch zu prüfen?

Bei meinen letzten beiden Käufen erhielt der Makler eine Kopie des Kaufvertrages direkt vom Notar. Da ich nicht vor hatte, den Makler um seine Courtage zu betrügen, habe ich auch nichts unternommen, um das zu verhindern.

Die Frage kann ich nicht verstehen. Wenn ein Makler seinen Auftraggeber immer guit bedient hat, wenn er eine tatsächliche Dienstleistung erbracht hat, wenn er nachweislich tätig geworden ist beim/ für den Abschluss des Kaufvertrages, dann stellt sich diese Frage gar nicht.

Alle anderen Makler, die ohne Leistung und ohne Auftrag versuchen ein „Geschäft“ zu machen, gönne ich es, dass Sie der Courtage „hinterherlaufen“ und ich werde garantiert eine Pscheudoanfrage ohne volle Namensnennung hier nicht den Rat geben, dass und wie sie eine Provision kassieren.

Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien Beratung
[email protected]
http://www.hausmann-immobilien-beratung.de

Hallo,

Wenn der Makler nachweist, dass er irgendwann einmal das
Objekt angeboten hat, besteht auch nach Ablauf des Vertrages
ein Anspruch.

Ein Anspruch auf was konkret? Und bis wann? 1 Jahr nach Ende des Vertrages, 5 oder 10 Jahre?? Du schreibst „irgendwann angeboten“ - das kann sich auf jeden Zeitraum beziehen, stimmt so also garantiert nicht.

Und was ist, wenn der Anbieter nacheinander 2 oder 3 Makler beauftragt hat, die alle das Objekt angeboten aber nicht verkauft haben? Kann dann jeder die Maklergebühr einfordern sobald der Verkäufer das Objekt nach Ablauf aller Maklerverträge privat verkauft?
Dann muss der Verkäufer nach ca. 15 Maklern draufzahlen wenn er verkauft. Das kann ja wohl nicht stimmen.

Warum sollten Maklerverträge ein Ende haben, wenn die Ansprüche der Makler darüber hinaus gültig sind?

Da hätte ich gern genauere Erläuterungen.

Und bitte nicht mit dem Argument: ich bin Makler, ergo weiß ich das.
In Deutschland muss man als Makler leider kaum wirklich relevantes Wissen vorweisen - Ausbildungen und Prüfungen wie in z.B. England fände ich sehr sinnvoll.
Kenne eine sehr junge, unausgebildete Maklerin, die einen Hausschwamm selbst auf dem Silbertablett präsentiert nicht als solchen erkennen würde. Renovierungskosten einschätzen kann sie nicht besser, als jede andere in dem Alter.
Ihr Fachwissen erschöpft sich im Verkaufsablauf und der Schönformulierung von Anzeigen.
Solche „Spezialisten“ fordern dann um die 7% vom Verkaufspreis - für ein paar Anzeigen und ein paar Wohnungsbesichtigungen.

Gruß, Paran

Für was erhält der Makler sein Geld? Für die Adressenvermittlung.
Wenn diese Vermittlung im Vertragszeitraum geschah, hat er Anspruch, auch wenn der Vertragsabschluss erst später erfolgte. Wäre sonst ja zu einfach um die Maklercourtage zu kommen.
Interessant wird es, wenn die Vermittlung von mehreren Maklern erfolgte. Dann hat jeder in der Tat Anspruch. Diesem kann man nur entgehen, wenn man zeitnah die bereits erfolgte Vermittlung bekanntgibt.

Nur zur Info: Ich bin kein Makler und verzichte nur zu gerne auf ihre Dienste.

vnA

Für was erhält der Makler sein Geld? Für die
Adressenvermittlung.
Wenn diese Vermittlung im Vertragszeitraum geschah, hat er
Anspruch, auch wenn der Vertragsabschluss erst später
erfolgte.

es geht sogar noch weiter: hat der makler einen qualifizierten alleinauftrag, dann kassiert er ohne überhaupt vermittelt oder gar einen finger krumm gemacht zu haben. er hat die hand auf dem objekt, egal was der eigentümer veranstaltet. (vertragslaufzeit nat. zu beachten)

war doch vor geraumer zeit eine geschichte in Ffm glaube ich. war ein grosser komplex von hochäusern und die wurden verkauft 4 jahre nachdem der erste makler schon nichts mehr mit den objekten zu tun hatte.

der auftrag hatte kein fristende und wurde auch nicht gekündigt. gericht sprach ihm um die 400K zu.

gruß inder

Hallo Nordlicht,

hier in München geht das auch nicht, selbst bei berechtigtem Interesse muss man eine Vollmacht vorlegen um das Grundbuch einzusehen.

Was aber geht ist, zu erfragen ob der Eigentümer und Verkäufer identisch ist und ob Dienstbarkeiten eingetragen sind.

Wäre mir sehr unangenehm, wenn jeder einsehen könnte ob und in welcher Höhe ich in der Immobilie eine Grundschud eingetragen ist.

Gruß

BHShuber

Ok. Ich muss da wohl etwas zurückrudern:
Man erhält Auskunft aus dem Grundbuch, nicht Einblick in das vollständige Grundbuch. Was im vorliegenden Fall aber auf das gewünschte Ergebnis hinausläuft.

vnA

Hallo,

vielleicht kann ich die Frage für was ein Immobilienmakler sein Geld erhält beantworten:

Der Immobilienmakler erhält sein Geld, bzw. Vermittlungscourtage für den Nachweis der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer.

Die Betonung liegt auf Nachweis der Vermittlung, dies gilt auch bei Mietverträgen zwischen Vermieter und Mieter.

Gruß

BHShuber

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