Ist das dahingehend zu interpretieren, dass ich erst das Gericht bemühen muss, bevor ein Polizist einen Finger rührt? Das kann doch nicht gewollt sein …
Na ja, dank meines detektivischen Spürsinns und meiner Hartnäckigkeit bin ich, trotz eines unfähigen Anwalts aus einer (nach eigenen Angaben) auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei, doch noch zu meinem Recht gekommen, aber das hat mich viele Nerven gekostet.
Wir sind zwar dahin gekommen, nachdem wir mit dem Auto durch den Park gefahren sind, aber ich bin mir nicht mehr sicher (es ist auch schon wieder über 5 Jahre her), ob man nicht auch „von außen“ ohne durch die Parkeinfahrt zu fahren hingekommen wäre.
Ich hatte schon vergessen, dass ich auch Anzeige gegen Unbekannt letztendlich erstattet habe (über die Onlinewache, das konnten sie nicht mehr ablehnen!). Aus der Antwort der Staatsanwaltschaft:
Es gab ein Hin und Her mit der gegnerischen Versicherung (bzw. mit der deutschen Versicherung, die vom Deutschen Büro Grüne Karte als zuständig genannt wurde), die schrieben dann „Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht nehmen wir folgende Abrechnung vor“ und später, nach einem selbstständigen Beweissicherungsverfahren (bei dem noch ein weiterer Gutachter beauftragt werden musste!) „Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht nehmen wir folgende weitere Abrechnung vor“. D. h. auch damit hätte ich wohl bei der Staatsanwaltschaft keine Chance auf Wiederaufnahme gehabt.
Dass ich einen Zeugen hatte (der mich überhaupt auf den Schaden aufmerksam gemacht hatte, denn ich war nicht ums Auto herumgelaufen, um zu sehen, ob irgendwas dran ist), hat leider überhaupt nicht gezählt.