Kommt eventuell auch darauf an, womit man unterwegs ist. Die
100 gelten jedenfalls nicht für alle.
Für wen denn nicht?
für
aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b)für
aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Von Krankenfahrstühlen, Kraftfahrzeugen mit Schneeketten usw. mal ganz abgesehen.
Gruß
C.