Hallo, ich bin gerade bei Facebook von meinem Ex Freund bedroht worden das er mir den Schädel einschlägt usw. wenn ich ihm nicht sein Geld welches ich ihm noch schulde ende des Monats überweise. Ich habe ja vor ihm was zu überweisen allerdings nur 15€ anstatt 50€ da ich seiner wegen schon meine Nummer wechseln musste. Ich bin schwanger und habe wirklich Angst das er wirklich hier auftaucht zumal er schon unter anderem wegen Skv vorbestraft ist. Am Montag will ich zu meiner Anwältin gehen um eine Bannmeile zu beantragen aber ist es innerhalb dieser kurzen Zeit (bis Ende des Monats) möglich diese durchzusetzen?
Hi,
bis Ende des Monats wird es wohl nicht möglich sein so etwas durchzusetzen - wenns denn überhaupt möglich sein wird.
Wenn Du eine schriftliche Drohung (Facebook) bekommen hast dann kannst Du deinen Ex bei der Polizei wegen Drohung anzeigen - ob Du das auch solltest,mag ich nicht beurteilen können.Ich meine damit,dass nur Du wissen kannst,ob diese Drohung ernst gemeint ist oder halt nur ein Kurzschluß eines verletzten Mannes war…
Ansonsten meine ich,daß wenn es nur um die Kröten geht und Du sie auch hast,daß Du ihm das Geld zurückgeben solltest und versuchst die Angelegenheit durch ein ruhiges Gespräch zu klären eher Du mit schweren Geschützen rausrückst.
Übrigens,was ist „Skv“ ?
Hallo, skv bedeutet schwere Körperverletzung. Also ich traue ihm das zu. Er hat diese Aussage vorhin ja nicht nur einmal geschrieben sondern öfter.
Wenn das wirklich ernst ist, sollten Sie mit einem Ausdruck der Facebookseite mit der Drohung zur Polizei gehen.
Wenn das wirklich ernst ist, sollten Sie mit einem Ausdruck
der Facebookseite mit der Drohung zur Polizei gehen.
Das wollte ich auch mit meiner Anwältin besprechen, meistens ist es ja leider so das da nicht viel passiert bei einer Anzeige.
Nun ja…In dem Falle solltest Du in der Tat sehr vorsichtig sein…Ick meine,schwere Körperverletzung ist schon kein Spaß mehr.
Wie gesagt,Du kannst ihn erstmal wegen (wiederholter)Drohung bei der Polizei anzeigen - übrigens,das kannst Du heutzutage auch online machen,brauchst nicht zur Polizei zu gehen.
Wenn du das machst,wird er - als ehemaliger Straftäter - mit Sicherheit von der Polizei persönlich aufgesucht oder als Beschuldigter zur Vernehmung eingeladen.Danach wird er - falls Du Beweise liefern kannst - von der Staatsanwaltschaft angeklagt und wohl anschließend auch verurteilt.Und das wird Weh tun denn er stand schon mal vor Gericht…Denn einer schwangeren Frau mit Gewalt zu drohen ist ne ganz schlimme Sache.
Wenn Du also meinst,daß es unmöglich ist mit dem Mann zu reden und die Angelegenheit ruhig außer Welt zu schaffen dann wird ihm möglicherwiese Deine Ankündigung,ihn bei der Polizei anzuzeigen,Angst machen und er zieht sich mit seinen Drohungen zurück.
Du kannst natürlich auch zum Anwalt gehen,die sind nicht billig und haben auch keine Zauberstäbchen,können Dir aber sicherlich weiterhelfen.Du könntest bei einem Anwalt auch per E-Mail anfragen,was der in Deinem Falle machen könnte und wieviel das Spaß kosten soll.
Beachte aber eins : Selbst wenn Du in kürzester Zeit eine s.g. „Bannmeile“ durchsetzen kannst,wird Dich keiner beschützen oder rund um die Uhr bewachen.Darum versuche bitte alles was in Deiner Macht steht die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Und wenn das nicht geht dann sofort zur Polizei und wenn möglich bald die Wohnung wechseln damit Du Ruhe haben kannst.
Hallo, skv bedeutet schwere Körperverletzung. Also ich traue
ihm das zu. Er hat diese Aussage vorhin ja nicht nur einmal
geschrieben sondern öfter.
Nun ja…In dem Falle solltest Du in der Tat sehr vorsichtig
sein…Ick meine,schwere Körperverletzung ist schon kein Spaß
mehr.Wie gesagt,Du kannst ihn erstmal wegen (wiederholter)Drohung
bei der Polizei anzeigen - übrigens,das kannst Du heutzutage
auch online machen,brauchst nicht zur Polizei zu gehen.Wenn du das machst,wird er - als ehemaliger Straftäter - mit
Sicherheit von der Polizei persönlich aufgesucht oder als
Beschuldigter zur Vernehmung eingeladen.Danach wird er - falls
Du Beweise liefern kannst - von der Staatsanwaltschaft
angeklagt und wohl anschließend auch verurteilt.Und das wird
Weh tun denn er stand schon mal vor Gericht…Denn einer
schwangeren Frau mit Gewalt zu drohen ist ne ganz schlimme
Sache.Wenn Du also meinst,daß es unmöglich ist mit dem Mann zu reden
und die Angelegenheit ruhig außer Welt zu schaffen dann wird
ihm möglicherwiese Deine Ankündigung,ihn bei der Polizei
anzuzeigen,Angst machen und er zieht sich mit seinen Drohungen
zurück.Du kannst natürlich auch zum Anwalt gehen,die sind nicht
billig und haben auch keine Zauberstäbchen,können Dir aber
sicherlich weiterhelfen.Du könntest bei einem Anwalt auch per
E-Mail anfragen,was der in Deinem Falle machen könnte und
wieviel das Spaß kosten soll.Beachte aber eins : Selbst wenn Du in kürzester Zeit eine s.g.
„Bannmeile“ durchsetzen kannst,wird Dich keiner beschützen
oder rund um die Uhr bewachen.Darum versuche bitte alles was
in Deiner Macht steht die Angelegenheit außergerichtlich zu
klären.Und wenn das nicht geht dann sofort zur Polizei und wenn
möglich bald die Wohnung wechseln damit Du Ruhe haben kannst.Mit dem ist nicht du Reden. Ich war gerade bei der Polizei und habe eine Anzeige gemacht. Die haben seine Drohungen von meinem Profil ausgedruckt und nun bekommt er Besuch damit er seine Aussage machen kann. Morgen werde ich dann zum Gericht gehen und diese Bannmeile beantragen. Muss dann mal weiter sehen und zur Not wirklich in eine andere Wohnung.
Hallo, skv bedeutet schwere Körperverletzung. Also ich traue
ihm das zu. Er hat diese Aussage vorhin ja nicht nur einmal
geschrieben sondern öfter.
Hallo,
zunächst einmal sollte zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstattet werden, ein Annäherungsverbot schützt nicht vor tatsächlichem Handeln, sondern stellt nur dieses Handeln unter Strafe. Gut ist es deshalb, dass die Polizei davon weiß, dann kann sie einen Notruf über 110 ganz anders einordnen.
Nichts desto trotz wird deine Anwältin beim zust. Amtsgericht einen Antrag stellen und da es offensichtlich eilt, wird darüber auch schnell beschieden. Ich meine es müsste reichen.
Hi
für den Betrag würd ich kein Aufhebens machen - jeder Anwalt der bei der einstweiligen Verfügung helfen kann, kostet mehr - und das Geld zahlst du ganz alleine.
Also: wwenn du Geld schuldest: zahlen
Gruß
HaWeThie