… haltestelle einfahren, und gibt es eine seite wo es nach § wie stvo festgesetzt ist ? hab unter bostrab nichts gefunden. danke !
Moin mike1
… haltestelle einfahren, und gibt es eine seite wo es nach §
wie stvo festgesetzt ist ? hab unter bostrab nichts gefunden.
Ha doch, da steht’s drin!
§50 (4) 1. in der BOStrab
http://www.buzer.de/gesetz/5894/a81366.htm
Da habe ich es kürzlich gefunden, leider zu spät für eine PM eines Bekannten, die war da schon raus mit 30 statt korrekt 40 … *seufz* Vom Gefühl hätte ich nämlich auch auf 30 getippt …
Da jeder Straßenbahnbetrieb so seine Besonderheiten hat, kann es aber auch lokal abweichende Durchführungsverordnungen der Betriebe geben, die gibt’s aber nirgends gesammelt online, da müsste man in Foren wie „Drehscheibe online“ nachfragen, ob da jemand was weiß.
Und es kann Straßenbahnen geben, die wie Straßenbahnen aussehen, die aber als Eisenbahn fahren mit anderen Regeln, bspw. im Raum HD/MA/LU, Karlsruhe, Kassel, Köln-Bonn, …
Gruß Heiko Jacobs
Das habe ich auch gefunden, beantwortete aber meine Frage nicht. Meine Frage ziehlt genau auf das Tempo beim Eifahren in die Haltestelle MIT halt. Beispiel: Bahn kommt, Fahrer sieht Füßgänger an Überweg (eingenes Gleisbett) wie schnell darf er nun noch sein wenn er die Fußgänger passiert, 50 k/mh oder weniger oder egal, bei noch c.a. 20 Meter bis zum H
Moin
Vermutlich wird man sich da auch an den 40 km/h orientieren, sobald man am Bahnsteig vorbei fährt.
Wenn die Bahn halten muss, dann muss sie ja eh langsamer werden, d.h. sie kann eh nicht mit Affenzahn in den Halt brettern.
Aber wenn’s so detailliert werden soll, muss man dann die passenden lokalen Werte ermitteln und bspw. dort reinfüttern:
http://www.unfall-analyse.info/bremsweg.php
Also Haltestellenlänge und Bremswerte des betreffenden Straßenbahntyps vorrangig.
Bei Notbremsungen kann so 'ne Bahn schon mal mit über 3 m/sec² bremsen, aber dann purzeln die Fahrgäste … Irgendwo findet sich die maximal erlaubte Betriebsbremsung mit 2 m/sec², wenn man nach Fahrzeugdaten googelt, landet man aber eher bei üblichen Werten für Betriebsbremsungen von etwas über 1 m/sec², daher würde ich für alltägliche Bremsungen in der Praxis eher von weniger als 1 m/sec² ausgehen und mit solchen üblichen Werten wird’s schwierig, mit mehr als 40 in einen Halt einzufahren, es sei denn, der Bahnsteig ist eeewig lang. Dann könnte man aber für den Abschnitt, in dem die Bahn NICHT hält, ja dort fast von einer Vorbeifahrt ohne Halt nach §50 ausgehen … Für Detaildiskussionen empfehle ich aber das DSO-Forum, da finden sich eher Praktiker, die sich mit sowas besser auskennen …
Hallo,
das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich (ich vermute einfach einmal, dass der Anlass die Häufung von Unfällen in Essen ist, oder?).
In Oberhausen z.B. darf man nur mit 15 km/h in eine Hst. fahren. In Essen sind 40 km/h in unterirdischen Streckenabschnitten erlaubt, an der Oberfläche darf man so schnell fahren, wie es die STVO erlaubt, also 50. Allerdings muss der Fahrer so fahren, dass er mit einer normalen Bremsung zum Stehen kommen kann, wenn Fahrgäste im Bereich der Hst. stehen. Er muss also „angemessen“ fahren und so, dass er jederzeit vor einem Hindernis zum Stehen kommen kannn. Konkretere Anweisungen gibt es nicht.
Viele Grüße
… haltestelle einfahren, und gibt es eine seite wo es nach §
wie stvo festgesetzt ist ? hab unter bostrab nichts gefunden.
danke !
Danke für deine Antwort Mueck
Es geht mir weniger darum wie lange eine Straßenbahn braucht um nach einer Notbremsung vollständig zum stehen zu kommen, sondern vielmehr darum wie schnell er sein DARF, insbesondere wenn er Fußgänger am Überweg sieht.(auch bei für Ihn freie Fahrt signalisiert wird)
Wo finde ich diese DSO-Forum ? Ich hoffe das ich eine brauchbare Antwort finde, weil selbst betroffen (Fußgänger)
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube:
Prizipiell gibts da auch keine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung. Das macht jeder Betrieb selber intern fest. Wärend es vielerorts gar nicht möglich wäre wirklich schnell zu fahren (Innenstadt, Weichenbereich, Bahnübergang u.ä.) kann auch eine Haltestelle für hohe Durchfahrgeschwinigkeiten geeignet sein (z.B. bei U-Bahnen).
Hallo,
nein nicht Essen, Köln.
Angemessen … mmm … ist leider nicht was ich verwenden könnte. Bräuchte dann doch schon etwas mit §
so kann gesagt werde, „er hat…es ging…sie hätten“ u.s.w die Firmeninternen Anweisung kommt man ja nicht ran.
Ja genau Betriebs intern ! Und hier liegt der Hund begraben … STVO gilt nicht ! Ich dachte es gäbe, wie bei Autofahren und haltenden Bussen auch hier eine gesetzliche Regel.
Nein, Köln kenne ich mich nicht aus, aber Köln hat ein paar Strecken, auf denen nicht die BOStrab gilt, sondern die EBO, das Betrifft die 16 und die 18.
Betriebsinterne Anweisungen in Köln kenne ich nicht.
Viele Grüße.
es ist die Linie 16, aber in der EBO gehts nur um Reise- und Güterzüge, dort finde ich auch keine Antwort für meine Frage, habe gerade mal durch gelesen. Aber Danke für deine Hilfe
Das ist auch nicht festgelegt, wie schnell in eine Hst. eingefahren werden darf! Nur wie schnell durchgefahren werden darf, wenn der Zug nicht hällt (Kein Fahrgast der Ein- oder Aussteigen will, Sonderzug) ist festgelegt: 20 Km/h - das steht in der BO-Strab.!
… haltestelle einfahren, und gibt es eine seite wo es nach §
wie stvo festgesetzt ist ? hab unter bostrab nichts gefunden.
danke !
Sollte es Dich wirklich brennend interessieren, so frag doch am Besten einfach mal im Verkehrsbetrieb nach. Zwar geht das Betriebsfremde nichts an, doch abhängig von der Ausgangssituation haben die Verkehrsbetriebe kein Interesse an Geheimniskrämerei. Sollte Deine Frage wirklich aufgrund von Unfällen oder Risiken gestellt sein würde ich aber dreimal nachdenken, ob und vorallem wo sich Stunk lohnen würde.
Der eigene Bahnkörper wird ja gerade errichtet um den Schienenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Im Gleisbereich selbst hat also niemals jemand etwas zu suchen! Das gilt auch für markierte Haltestellenbereiche, solange kein Zug zum Fahrgastwechsel hält. An Bahnübergängen (Kreuzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen) regeln Lichtzeichen oder Andreaskreuze die Vorfahrt, die ebenso stets zu befolgen sind. Diese Sicherung soll ausreichend sein, damit der Schienenverkehr die höchstmögliche Geschwindigkeit fahren kann!
Die Regularien sind also eindeutig zugunsten des Schienenverkehrs ausgerichtet. Eine Straßenbahn kann ja auch nicht einfach ausweichen oder einen Anker werfen, darum gilt das Recht des Stärkeren. Zudem kann auch eine U-Bahn, S-Bahn, Hochbahn oder Schwebebahn in den Bereich der BOStrab fallen, weshalb nur der jeweilige Verkehrsbetrieb in Einvernehmen mit der Zulassungsbehörde besondere Sicherungsmaßnahmen (Durchsagen, Lichtzeichen, Langsamfahrstellen) beschließen kann.
Bei den Verkehrbetrieben nachfragen ^^
Geht Betriebsfremde nichts an ? Sie befördern Menschen
in Ihren Bahnen, verdienen Ihr Geld durch diese. Straßenbahnen sind ÖFFENTLICHE Verkehrsmittel und es kann nicht sein das sie sich verhalten können wie sie wollen, oder wie Geld am schnellsten rein kommt…
„Sollte Deine Frage wirklich aufgrund von Unfällen oder Risiken gestellt sein würde ich aber dreimal nachdenken, ob und vorallem wo sich Stunk lohnen würde.“… Hier gehts nicht um „STUNK“ machen und es würde sich lohnen bei einem entsprechendem Urteil.
…„Eine Straßenbahn kann ja auch nicht einfach ausweichen oder einen Anker werfen, darum gilt das Recht des Stärkeren“… und da kann es schon mal garnicht sein das gefahren wird wie Ihnen beliebt. Wenn auf Druck der Betriebe, zum Beispiel Verspätung aufgeholt werden muß, der Fahrer dann Gas geben darf wie er will. Tut mir Leid, aber das kann und will ich einfach nicht glauben und hinnehmen.
Aber Danke für deine Antwort
Moin
Es geht mir weniger darum wie lange eine Straßenbahn braucht
um nach einer Notbremsung vollständig zum stehen zu kommen,
sondern vielmehr darum wie schnell er sein DARF,
Mit den zu ergoogelnden Daten für die konkrete Bahn und Haltestelle könntest Du mit der Seite abschätzen, wie schnell sie sein KANN realistisch betrachtet, wenn sie dort eh anhalten will … Ich vermute eben stark, dass bei klassischen Straßenbahnen (eher kurze Halte etc.) rauskommt, dass sie gar nicht schneller als die 40 km/h fährt und es deswegen gar keine weitergehenden Regeln gibt. Unter Umständen kann das bei modernen U- und Stadtbahnen mit längeren Haltestellen anders sein.
insbesondere
wenn er Fußgänger am Überweg sieht.(auch bei für Ihn freie
Fahrt signalisiert wird)
Am Überweg stehen ist aber nicht am Bahnsteig stehen …
Überwege gibt es auch ohne Haötestelle und mir wäre neu, dass es da Limits gäbe.
Warum sollte es dann Unterschiede geben zwischen Überwegen mit und ohne Bahnsteig …
Oder mal um 180° umdrehen, dann wird vermutlich aus dem Bahnüberweg ein Fahrbahnüberweg. Auch dort darf ein Autofahrer normalerweise mit 50, 70, … km/h vorbeirasen, weil es dort auch keine speziellen Überwegregeln gibt.
Warum sollte es für Straßenbahnen dann spezielle Regeln geben …
Eisenbahnübergänge darf es übrigens an Bahnstrecken mit bis zu 160 km/h geben und die haben duetlich schlechtere Bremswerte.
Für Autos und Straßenbahnen (nicht für Eisenbahnen) gilt allenfalls noch das unspezifische Gebot der Fahrt auf Sicht und des Anpassens der Geschwindigkeit an die (Straßen-m Sicht u.a.) Verhältnisse.
Wenn also am Überweg unaufmerksam spielende Kinder stehen, kann ein Richter sagen, mehr als 20 km/h wären zu viel, obwohl 70 km/h erlaubt waren auf der Straße … Aber das ist Auslegungssache am konkreten Fall, was nicht in feste Regeln gegossen werden kann.
Und da könnten die 40 km/h eine Richtschnur sein: Wenn die im Falle eines Nicht-Haltes gelten, kann man schlussfolgern, dass die auch im Falle eines Haltes angemessen sein. Und man kann evtl. schlussfolgern, dass bei normalen unauffälligen Erwachsenen am Überweg auch 10 km/h noch nicht unangemessen sind …
Wo finde ich diese DSO-Forum ?
http://www.drehscheibe-online.de/
Wenn’s schon auf der juristischen Ebene gelandet ist, ist evtl. auch
http://www.forum.jurathek.de/
interessant.
Ich hoffe das ich eine
brauchbare Antwort finde, weil selbst betroffen (Fußgänger)
Hmmm … Ich fürchte inzwischen fast, dass es diese Antwort nicht gibt, weil auf der Suche nach Vollkaskomentalität …
Man muss letztlich selbst aufpassen, das einem nichts passiert.
Und manchmal braucht man auch einfach Glück, wie ich letzte Nacht, als ich an einem Haus vorbei kam, in dem 2 min später eine Wohnung in die Luft flog …
Da nützt einen kein Gesetz was, nach dem die Gasinstallation so oder so hätte sein sollen oder was da auch immer in die Luft flog, wenn überhaupt irgendwer einen vorwerfbaren Fehler gemacht hat …
um dich zu beruhigen, es geht nicht um geld was ich bekommen könnte !
habe jetzt aber genug informationen zusammen (mit urteilen) werde dann berichten was raus gekommen ist.
ich denke das einige es interessiert
um dich zu beruhigen, es geht nicht um geld was ich haben will !
habe jetzt einiges an informationen und urteilen zusammen, werde berichten, weil es bestimmt einige interssiert.