Wie schnell soll man bremsen beim Tempolimit

Hallo, heute kam ich an einer interessanten Stelle am Flughafen Düsseldorf vorbei: Ich fuhr von der Autobahn ab und ab Schild "Ende der Autobahn, 334) war es eine Schnellstrasse (Schild 331).
Nun kam ich um die Kurve (mit entsprechend angepasstem Tempo) und sehe aus ca 60 m Entfernung ein Ortsschild!
Wie schnell muss man bremsen, wenn man von einer Schnellstrasse (mit Leitplanke in der Mitte, kein Geschwindigkeitslimit angegeben = no Limit) in eine Ortschaft kommt (Ortsschild = 50kh/h)? Wenn ich das richtig gelesen habe, soll die Geschwindigkeit doch eigentlich in 20km/h Schritten in 200 m Abschnitten herunter gedrosselt werden (Geschwindigkeitstrichter). Gilt das auch für Schnellstraßenschild/Ortsschild?
Denn ich empfand das Bremsmanöver doch etwas sehr stark und ich bin natürlich nicht mit über 100km/h um die Ecke gebogen :wink:
PS: Wo wir grad dabei waren zu bremsen: Knapp dahinter steht dann noch ein 30er Schild.

Ich dachte, man solle das Fahrzeug innerhalb des einsehbaren Bereichs anhalten können. Also müsste man es auch innerhalb des einsehbaren bereichs auf eine beliebige Geschwindigkeit (v>0) herunter bremsen können. Wenn man das nicht kann, war man wohl zu schnell. In /hinter der Kurve hätte ja auch ein havarierter LKW stehen können.

Gruß
T.

Hallo
du darfst am Schild die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.
Üblicherweise sieht man die Schilder so rechtzeitig, dass man ohne Probleme das erreichen kann.

Gruß
HaWeThie

etwas ot
innerhalb des einsehbaren Bereichs halten können - das lese ich immer wieder mal. In welchem Gesetz steht denn das?

Ich halte es für unmöglich, so zu fahren. Wenn Gebüsch neben der Straße ist, ist der einsehbare Bereich ein halber Meter. Da darf ich dann nur 10 km/h fahren, oder wie?

Auch vor Kurven wirds knapp mit dem einsehbaren Bereich…
Bei uns auf dem Land steht vor Kurven ein Schild „70“. Selbst wenn mein Auto es schaffen WÜRDE, mit 70 die Kurve zu nehmen ohne umzukippen, könnte ich es garantiert nichtinnerhalb von 3 m (einsehbarer Bereich) zum Halten bringen

Und wozu sollte man bei Unfall ein Warndreieck aufstellen, wenn doch eh jeder im einsehbaren Bereich halten können muss?

Also, gibt es diese Regel wirklich oder ist das ein modernes Märchen?
fragt Bixie

Hallo!

Büsche stehen nicht auf der Fahrbahn !

Es geht um die Sichtweite auf der Fahrbahn,die bestimmt das Tempo.

Wenn man bei Nebel nur 10 m weit schauen kann,dann darf man nicht 50 km/h schnell(„langsam“) fahren. Weil man aus Tempo 50 nicht innerhalb 10 m reagieren und halten kann.

Und nimmt man statt Nebel,Kurve oder Hügel,dann ist das nicht anders.

Klarer als klar,oder ?

mfG
duck313

Frau am Steuer

innerhalb des einsehbaren Bereichs halten können - das lese
ich immer wieder mal. In welchem Gesetz steht denn das?

Im Bundesseuchenschutzgesetz natürlich.

Oder andere nehmen die Straßenverkehrsordnung her (§3).

Ich halte es für unmöglich, so zu fahren.

Dann gehörst du eigentlich nicht in den Straßenverkehr.

Also, gibt es diese Regel wirklich oder ist das ein modernes
Märchen?

Ich bin regelrecht erschüttert.

Genauso wie neulich im Geburtsvorbereitungskurs. Da bekamen wir unter der begründung, dass Blutgefässe platzen können, dies zu ernsthaften Schädigungen bis hin zum Tod führt, nochmals eindringlich gesagt, dass man ein Baby niemals schütteln dürfe.

Darauf fragt doch so ein dummes Ding, welche mit dickem bauch auf einem der albernen Sitzbälle hockte, ab welchem Alter man sie schütteln dürfe.

Da war sogar die Hebamme sprachlos.

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Hallo,

mir ist kein Gebüsch bekannt, dass neben der Straße r so dicht steht, dass damit der einsehbare Bereich nur einen halben Meter wäre; aber selbst wenn doch, was ist dann mit dem Kind, das da vielleicht aus dem Gebüsch kommt?

Ich habe meine Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen so anzupassen, dass ich jederzeit das Fahrzeug zum Stillstand bringen kann und wenn ich auf einer Landstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht einhalten kann, dann war ich wohl schneller unterwegs, als ich es hätte sein dürfen.

si

Daumen hoooch,…
owK

si

Hi,

auch auf die Gefahr das deine Welt nun völlig ins Wanken gerät - auf einspurigen Straßen musst du sogar innerhalb der halben Sichtweite anhalten können.

Grüßle
Frank K.

Lernt man heute gar nichts mehr in der Fahrschule?

Moin,

sagst Du uns, wo Du wohnst und ob Du einen Führerschein und ein Auto besitzt, damit wir das Gebiet großräumig umfahren können? Du machst mir Angst!

Liebe Grüße,
-Efchen

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innerhalb des einsehbaren Bereichs halten können - das lese
ich immer wieder mal. In welchem Gesetz steht denn das?

Im Ernst?

Puhh, ich gehe mal davon aus, dass du nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis bist.

Aaaalso:
Die Grundregeln des Zusammenlebens im Straßenverkehr finden sich in der Straßenverkehrsordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

Da gibt es den Paragrafen 3, der den treffenden Titel „Geschwindigkeit“ bekommen hat. Dort steht:

„(…) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. (…) Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. (…)“

Ich halte es für unmöglich, so zu fahren. Wenn Gebüsch neben
der Straße ist, ist der einsehbare Bereich ein halber Meter.

Das ist richtig.
Und wenn man beabsichtigen würde, das Gebüsch als „Strecke“ zu benutzen, dann dürfte man auch nur so schnell fahren.
In der Regel fährt man aber auf der Straße, so dass einem die Sichtweite in Richtung Gebüsch nicht interessiert.

Auch vor Kurven wirds knapp mit dem einsehbaren Bereich…
Bei uns auf dem Land steht vor Kurven ein Schild „70“. Selbst
wenn mein Auto es schaffen WÜRDE, mit 70 die Kurve zu nehmen
ohne umzukippen, könnte ich es garantiert nichtinnerhalb von 3
m (einsehbarer Bereich) zum Halten bringen

Eine Kurve, die nur 3m Blickfeld bietet, müsste einen Kurvenradius im Bereich von vielleicht 4m haben. Das wäre unüblich. Übliche Kurvenradien liegen bei 70km/h Begrenzung je nach Querneigung der Straße bei 200-500m.

Ich vermute mal, dass du auch hier nicht den einsehbaren Bereich sinnvoll definiert hast.
Einzig erheblich ist die Sichtweite auf die Strecke, die ich befahren werde.

Und wozu sollte man bei Unfall ein Warndreieck aufstellen,
wenn doch eh jeder im einsehbaren Bereich halten können muss?

Weil hinter dem Steuer Menschen sitzen.
Menschen machen Fehler, Menschen sind unaufmerksam.
So dauert es halt recht lange, bis man erkannt hat, dass das Auto 100m vor einem nicht lediglich langsam fährt, sonder STEHT.
Mit Warndreieck erkenne ich sofort, dass es sich um ein stehendes Hinderniss handelt. Ohne dauert es länger - evtl. gerade dann, wenn ich sowieso etwas zu schnell war.

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Tach!

Na dann hoffen wir mal, dass DU ebenfalls nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis bist…

Der TE schrieb, er wäre auf der Autobahn unterwegs gewesen. Auf selbiger gilt die Sichtfahrregelung nicht.

Es wäre nett gewesen, wenn Du den gesamten relevanten Gesetzestext gepostet hättest, anstatt Dich hier mit moralinsauer gewürztem Halbwissen zu produzieren.

Was die eigentliche Frage des TE betrifft: ein Tempolimit gilt ab Schild. Wie Du es schaffst, entsprechend herunterzubremsen, ist offiziell Dein Problem.

M.

Moin,
Eigentor!

Tach!

Na dann hoffen wir mal, dass DU ebenfalls nicht im Besitz
einer deutschen Fahrerlaubnis bist…

Der TE schrieb, er wäre auf der Autobahn unterwegs gewesen.
Auf selbiger gilt die Sichtfahrregelung nicht.

Hoffentlich bin ich nicht mal auf der Autobahn bei Nebel mit 50 km/h unterwegs und du kommst von hinten mit gemäßigten 180…

Es wäre nett gewesen, wenn Du den gesamten relevanten
Gesetzestext gepostet hättest, anstatt Dich hier mit
moralinsauer gewürztem Halbwissen zu produzieren.

Und du bist nicht in der Lage, einen Gesetzestext zu lesen. Einrückungen im Text (Absätze) haben schon eine besondere Bedeutung (hier durch —> kenntlich gemacht)
Ich zitiere mal:

§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit … anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die…
(2) Ohne triftigen Grund…
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.innerhalb geschlossener … 50 km/h
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
—>a)für Kraftfahrzeuge … über 3,5 t bis 7,5 t, … 80 km/h
—>b)für Kraftfahrzeuge …über 7,5 t … 60 km/h
—>c)für Personenkraftwagen sowie für andere … 100 km/h.
-----> Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen…
(4) …Schneeketten…

Somit ist wohl klar, daß sich deine genannte Einschränkung lediglich auf §3, Abs.3 1. c) bezieht.

Gruß
Bernd

Der TE schrieb, er wäre auf der Autobahn unterwegs gewesen.
Auf selbiger gilt die Sichtfahrregelung nicht.

Das steht bitte wo in der StVO?

(Lass mich raten: Du hast den §18 Abs.6 im Kopf, die Ausnahme die bei Abblendlich gilt. Der bringt hier aber nix.)

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Tach!

Weshalb nicht?
Ich kann keinen expliziten Hinweis auf „nachts“ oder auf „in jedem Falle gilt §3 Abs. 1 StVO“ finden.
Auf der Autobahn fahre ich grundsätzlich mit Abblendlicht.

Wie sehen denn entsprechende Gerichtsurteile aus?

Wie sieht es in der Realität aus, wenn ich tagsüber bei guter Sicht 250 Km/h auf der Autobahn fahre und ab und an eine Kurve kommt, in welcher ich nicht innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann?
Muss ich in solchen Fällen abbremsen?

Gruß,
M.

Moin,

Eigentor!

Tach!

Na dann hoffen wir mal, dass DU ebenfalls nicht im Besitz
einer deutschen Fahrerlaubnis bist…

Der TE schrieb, er wäre auf der Autobahn unterwegs gewesen.
Auf selbiger gilt die Sichtfahrregelung nicht.

Hoffentlich bin ich nicht mal auf der Autobahn bei Nebel mit
50 km/h unterwegs und du kommst von hinten mit gemäßigten
180…

Keine Sorge, es ist ja stets mit angepasster V zu fahren.
Daran halte ich mich natürlich.

Es wäre nett gewesen, wenn Du den gesamten relevanten
Gesetzestext gepostet hättest, anstatt Dich hier mit
moralinsauer gewürztem Halbwissen zu produzieren.

Und du bist nicht in der Lage, einen Gesetzestext zu lesen.
Einrückungen im Text (Absätze) haben schon eine besondere
Bedeutung (hier durch —> kenntlich gemacht)
Ich zitiere mal:

§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein
Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit …
anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall
oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50
km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten
ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der
übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die…
(2) Ohne triftigen Grund…
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter
günstigsten Umständen
1.innerhalb geschlossener … 50 km/h
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
—>a)für Kraftfahrzeuge … über 3,5 t bis 7,5 t, … 80 km/h
—>b)für Kraftfahrzeuge …über 7,5 t … 60 km/h
—>c)für Personenkraftwagen sowie für andere … 100 km/h.
----->Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf
Autobahnen…

(4) …Schneeketten…

Somit ist wohl klar, daß sich deine genannte Einschränkung
lediglich auf §3, Abs.3 1. c) bezieht.

Und §18 Abs. 6?
Ich sehe hier kein eindeutiges Sichtfahrgebot, sondern vielmehr eine klare Einschränkung des §3 Abs.1 S. 2

Mich würde interessieren, ob es relevante Gerichtsurteile hierzu gibt.

Gruß,
M.