Wie schnell soll man fahren

Hi Heiner!

Ganz einfach,

innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsbeschränkung + 25km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsbeschränkung + 35km/h. Wenn es möglich ist (z.B. bei einem Mercedes) sollte ein vorhandener Speed-Limiter genutzt und auf GSB +29km/h bzw. GSB +39km/h (innerorts/außerorts) eingestellt werden, um sicherzustellen, das man im Falle von Wegelagerei und Raubrittertum, nicht den Führerschein verliert, sofern man noch einen hat!

Beide Angaben setzen die Annahme vorraus, dass der fiktive Fahrer nicht schon Punkte in Flensburg, wegen angeblich zu schnellem Fahren hat. Kommt auch gut, den Betrag für das Knöllchen, das sich aus dem oben beschriebenen Verhalten leider ergibt, schon in einem Umschlag, mit der Aufschrift „Portokasse“, im Handschuhfach dabei zu haben…

Ich weiß, dass die Polizei kein Bargeld mehr annimmt, aber der Blick des pikierten Polizeibeamten ist einfach unbezahlbar!

Haben Sie überhaupt einen Führerschein?

Gruß Herr_Schulz

Ganz einfach,

innerhalb geschlossener Ortschaften
Geschwindigkeitsbeschränkung + 25km/h, außerhalb geschlossener
Ortschaften Geschwindigkeitsbeschränkung + 35km/h. Wenn es
möglich ist (z.B. bei einem Mercedes) sollte ein vorhandener
Speed-Limiter genutzt und auf GSB +29km/h bzw. GSB +39km/h
(innerorts/außerorts) eingestellt werden, um sicherzustellen,
das man im Falle von Wegelagerei und Raubrittertum, nicht den
Führerschein verliert, sofern man noch einen hat!

Oberflächlich gelesen, würde ich nun über solch eine Satire lachen.

Im Kontext deiner anderen Artikel ergibt sich aber, dass du es Ernst meinen könntest.

Oder willst du nur provozieren? Auch sowas soll es ja geben.

Meine Meinung zu deiner Einschätzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen lässt sich leider nicht mit der „Netiquette“ vereinbar in Worte fassen.

Hier tummelt sich ja schon der ein oder andere „tolle Hecht“, der auf Grund seiner „ganz besonderen Fahrpraxis“ sich natürlich immer über Gesetze hinweg setzen darf. Es nervt!

2 Like

Hallo Heiner

Hallo Freunde.

Das bleibt abzuwarten.

Bestimmt kennt ihr auch diese sogenannten
Sonntagsfahrer, die auf den Landstraßen so rum eiern. Jetzt
meine Frage. Wie schnell soll man fahren auf z.B. Landstraßen,
wo 100 erlaubt ist? Kann man da auch 80 fahren?

Ja. Sogar auch nur 50 oder 60, als LKW.

Oder ist das
Nötigung, weil einen jeder Überholt?

Nein, wenn einen jeder überholt, scheint das Überholen ja kein Problem zu sein und es wird folglich auch niemand genötigt, hinter einem „herzueiern“.

Oder es ist 70 erlaubt.
Kann man da 55 fahren? Was sagt die Polizei dazu?

Die Polizei sagt dazu, dass man auf jeder Straße nur so schnell fahren darf, wie es die Verkehrsverhältnisse erlauben. Wenn man bei „Tempo 70“ nicht problemlos in der Lage ist, jemanden zu überholen, der 55 fährt, oder wenn man bei „Tempo 100“ nicht in der Lage ist, einen PKW zu überholen, der 80 fährt, oder einen LKW, der 60 fährt, da dann gibt es die Verkehrslage halt offenbar nicht her, gefahrlos 70 oder 100 zu fahren.

Gibts da
Vorschriften oder Richtlinien? Muß ich bei z.B Dunkelheit 100
fahren oder kann man da mit 75 rum eiern, weil ich ein
ängstlicher Fahrer bin?

Ich glaube, du sitzt dem Irrtum auf, dass die vielen tödlichen Unfälle auf Landstraßen daher rühren, dass Leute bei Dunkelheit mit 75 km/h (oder noch weniger) unterwegs sind. Die Unfälle rühren bei näherer Ursachenforschung rgelmäßig daher, dass sich Leute auf der Landstraße tags wie nachts überschätzt haben.

Ein weiterer Irrtum dürfte sein, dass auf der Landstraße nur Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Fußgänger, Radfahrer, Kutschen und Leiterwagen sind dort tags wie nachts gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Entsprechend hat man so langsam zu fahren, dass diese nicht gefährdet werden können.

100 km/h sind da entschieden zu viel. Darum gibt es dieses wahnsinnig überhöhte Limit auch nur in Deutschland. Autos sind hier für konservative Politiker und Bürger eben das, was Kühe in Indien sind und Knarren in den USA. Brüssel ist nicht so autobesoffen und wird das glücklicherweise per ordre de mufti zu ändern wissen, sofern unsere Vorturner sich auch weiterhin ins Hemd machen wegen einer Wählerminderheit.

Gruß
smalbop

Moin,

es gilt § 3 Abs. 2 StVO: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Daraus folgt natürlich die Frage, ab wann von einer Behinderung des Verkehrsflusses auszugehen ist. Habe hierzu auf die Schnelle nur ein Urteil gefunden: halbes Tempo ist strafbar. Strafbar trifft es natürlich nicht ganz, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit, die laut TBNR 103000 mit 20 Euro geahndet wird.

Ich persönlich würde 80 km/h nicht als verkehrsbehindernd ansehen, denn wie hier auch bereits von jemand anderem geschrieben wurde, LKW dürfen auf Landstraßen nur 60 km/h fahren.

Ohne triftigen Grund

Hallo,
das bedeutet andersrum MIT triftigem Grund noch langsamer.
Der triftige Grund des Fahrers ist von Nachfolgenden oft nicht erkennbar. Manchmal liegt es sogar am Nachfolgenden, dass der Vordere langsam tut.
Gruss Helmut

Der triftige Grund des Fahrers ist von Nachfolgenden oft nicht
erkennbar. Manchmal liegt es sogar am Nachfolgenden, dass der
Vordere langsam tut.

Ja sicher, schließlich muss der ja für andere mitdenken und sein Tempo an den Abstand anpassen, den der Hintermann von ihm einhält - wenn es der selbst nicht richtig kann. :wink:

Gruß
smalbop