Wie schnell soll man fahren

Hallo Freunde. Bestimmt kennt ihr auch diese sogenannten Sonntagsfahrer, die auf den Landstraßen so rum eiern. Jetzt meine Frage. Wie schnell soll man fahren auf z.B. Landstraßen, wo 100 erlaubt ist? Kann man da auch 80 fahren? Oder ist das Nötigung, weil einen jeder Überholt? Oder es ist 70 erlaubt. Kann man da 55 fahren? Was sagt die Polizei dazu? Gibts da Vorschriften oder Richtlinien? Muß ich bei z.B Dunkelheit 100 fahren oder kann man da mit 75 rum eiern, weil ich ein ängstlicher Fahrer bin?

Mindestgeschwindigkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindest…

Guten Tag,

es gibt keine generelle Vorschrift.

fahren oder kann man da mit 75 rum eiern, weil ich ein
ängstlicher Fahrer bin?

Man könnte sich fragen, ob zu zögerliches Verhalten im Verkehr nicht auch zu einer gewissen Untauglichkeit zu rechnen ist.

Gruß

STefan

Hallo Heiner,

die STVO hat hierzu eine Regelung, ist aber mit Absicht etwas schwammig:

§ 3, Abs. 2:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Ob eine Behinderung zutrifft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten (Straßenverhältnisse, Witterung, Verkehrsaufkommen, etc.) ab und kann weder absolut in km/h-Geschwindigkeiten noch in Prozentwerten der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit pauschal angegeben werden.
(Schon gar nicht geeignet ist das subjektive Empfinden einzelner Verkehrsteilnehmer, die gerne schon einmal ihre eigene Fahrweise zum allgemeinen Maßstab erklären :wink:)

Man könnte sich fragen, ob zu zögerliches Verhalten im Verkehr
nicht auch zu einer gewissen Untauglichkeit zu rechnen ist.

dann lieber immer feste druff, oder wie? mir ist dann doch der lieber, der vor jeder kurve noch mal runterbremst, obwohl der einheimische, der die strecke täglich fährt da eher noch gas geben würde.

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Hallo!

Loroth hat eigentlich schon alles geschrieben.

Aber zur Dunkelheit vielleicht: Wie schnell darf man auf einer Landstraße fahren mit Abblendlicht? Da gehen sich 100 bei weitem nicht aus…nicht dass sich da jemand daran hält, aber du fragtest ja nach Vorschriften.

Gruß
Tom

Genauso seh ich das ja auch. Man ist in der Fremde. Es dämmert. Ich weis nicht, wann die nächste Kurve kommt oder gleich ein Reh aus dem Wald rennt. Man fährt verhalten und vorsichtig.Jeder Einheimische überholt dich. Man fährt ja schon 85. Ist doch auch schon schnell. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt als Verkehrhinderniss gelte.

Hallo Freunde.

Hallo Heiner,

Bestimmt kennt ihr auch diese sogenannten
Sonntagsfahrer, die auf den Landstraßen so rum eiern.

na ja, sagen wir mal rum schleichen, da (hoffentlich) nüchtern.

Jetzt meine Frage. Wie schnell soll man fahren auf z.B. Landstraßen,
wo 100 erlaubt ist? Kann man da auch 80 fahren?

Auf die Zündstoff geladene Frage wirst du sicherlich nur richtige Antworten bekommen.

Höchstgeschwindigkeit ist nicht Mindestsgeschwindigkeit und niemand wird dich zwingen können 100 zu fahren! Und ich habe auch - wirklich! - volles Verständnis wenn jemand aus welchem Grund auch immer - sei es weil sehr alt, unsicher und ängstlich, oder sehr jung und Fahranfänger und ebenso gestrickt - nur mit 60 bis 80 dahinzuckelt. Auf breiter, übersichtlicher Strecke ist es sowieso kein Thema. Gelassen bleiben ob des Wissens dass… warten bis sich die Gelegenheit ergibt, zurückschalten und Gasgeben…

Was mich aber ärgert ist, wenn jemand so fährt als wäre er ganz alleine auf der Welt. Und ich meine jetzt auf Strecken z. B. im (Mittel)Gebirge wo die Straßen - den topographischen Möglichkeiten folgend gebaut - sehr eng und ohne längere Gerade sind.

Kann man nicht ab und zu in den Rückspiegel schauen, rechts ran fahren und die Schlange oder auch nur einen einzelnen der schon eine ganze Weile dicht und merkbar schneller sein wollend hinter einem ist, vorbei lassen? Dieses "alleine auf der Welt sein " gilt auch für Blinkmuffel die meinen es reicht, selbst zu wissen, wohin sie fahren wollen. Oder die mit dem Temprament einer Wanderdüne von einer grün werdenden Ampel startenden…schiet egol, und wenn alle so fahren wüden, ob in der Grünphase 8 oder 20 Autos die Kreuzung queren können…ich selbst bin ja drüber…!

Wenn der ängstliche Opa/ die Oma (und davon wird es demografisch begründet immer mehr geben) mit Hut nicht schneller kann oder will und ich ihn von hinten bedränge, mache ich ihn mit Sicherheit noch ängstlicher…und langsammer. Aber egal wie man unterwegs ist, das Ding in der Mitte der Windschutzscheibe sollte mehr als ein Schminkspiegel sein!

Ein letztes: jemand der nur 80 - und je langsamer desto mehr - fährt wo man 100 fahren darf und noch schneller fahren könnte, ist immer - auch ungewollt - ein Provokant für andere ungeduldige, eilige oder was auch immer für Fahrer die nicht mehr als 100 fahren möchten aber auch nicht (viel) weniger…die dann aber zum gefählichen Überholen verleitet werden und so Unfälle produzieren! Darüber sollte sich der Langsamfahrer im Klaren sein und nicht über die „Raser“ schimpfen, von denen er ständig überholt wird…

Gruß
rolli

Ich ärgere mich auch über diese Leute, die keine Rücksicht auf andere nehmen. Ich ärgere mich aber auch über z.B. so manche Hausfrau,die ihren kleinen Sohn vom Spielkamaden abholt, mitten auf der Straße stehen bleibt, (Weil sie ja sofort wieder draussen ist) und dann mit der anderen Mutter auf der Terasse bei einer Tasse Kaffe verbleibt. Wärenddessen ich hinter ihr warte und nicht zu meiner Garage komme. Ich ärgere mich über alle rücksichtslosen Verkehr Teilnehmer. Die Dikussion bei uns war, ob man dafür ne Knolle kriegt, wenn man 80 fährt. Und so wie ich das bis jetzt verstanden habe. bekommt man wohl keine

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Hallo,

Bestimmt kennt ihr auch diese sogenannten Sonntagsfahrer, die auf den Landstraßen so rum eiern.

Ja, und das nicht nur sonntags :o)

Jetzt meine Frage. Wie schnell soll man fahren auf z.B. Landstraßen, wo 100 erlaubt ist? Kann man da auch 80 fahren?

Ja. Wenn fett Schnee und Eis drauf liegen gerne auch noch weniger. Davon abgesehen dürfen ja bspw. LKW nur 60 fahren ohne damit den PKW-Fahrer zu nötigen. Alles bis 60 müsste also jeder PKW-Fahrer im Zweifel ohnehin hinnehmen. Und dann noch diese komischen Buden mit 45 oder 25km/h Aufkleber.

Oder ist das Nötigung, weil einen jeder Überholt?

Nö, weder überholen noch überholt werden ist eine Nötigung.

Oder es ist 70 erlaubt. Kann man da 55 fahren?

Ja.

Was sagt die Polizei dazu?

Haben ganz andere Sorgen.

Gibts da Vorschriften oder Richtlinien? Muß ich bei z.B Dunkelheit 100 fahren oder kann man da mit 75 rum eiern, weil ich ein ängstlicher Fahrer bin?

Kann man auch als defensiv und vorsichtig oder streng genommen sogar angepaßt bezeichnen. Nachts mit Abblendlicht können die allerwenigsten so gut sehen, dass man alles soweit überblickt, dass man bei 100 noch rechtzeitig zum Stehen kommt, wenn dann ein Hindernis ins Sicht kommt. Viele verwechseln da nichts sehen damit, dass da nichts wäre. Kann man im Selbstversuch einfach testen. hand vor die Augen und loslaufen. Wenn man dann irgendwo gegenläuft, ist diese Theorie schon wiederlegt.
Höchstgeschwindigkeit bedeutet nicht, dass die unter allen Umständen zu fahren ist, sondern das die selbst bei denkbar günstigen Umständen nicht überschritten werden darf. Wenn ich also keine 50 Meter weit sehen kann, muss ich nicht 100 fahren. Egal ob mir die Sicht durch eine Kurve oder Dunkelheit, Regen, Nebel, Schneefall oder eine beliebige Kombination davon beeinträchtigt wird. Und selbst Einheimischen kommt beim Kurvenschneiden ab und zu mal einer entgegen, obwohl DORT sonst um DIESE Zeit nie einer kommt.
Mal so ganz nebenbei passieren die meisten Unfälle Einheimischen. Kann man mal drüber nachdenken, warum das so sein könnte. Ich werfe mal den Spekulatius Betriebsblindheit in die Runde.
Im Zweifel ist das zu langsam, was ein Richter dafür hält. Und das ist dann immer eine Einzalentscheidung bei der die Gesamtumstände berücksichtigt werden.

Grüße

Hierzu fällt mir eine Geschichte ein die ich vor Jahren erlebt habe:

Eine geradgezogene Landstraße - Geschwindigkeitserlaubnis 100 km.
Dämmerung. Danach eine leichte Rechtskurve.
Die Geschwindigkeit meines Autos ca. 70.
Dann plötzlich Schlamm und Ölspur.
Mein Fahrzeug schleuderte und überschlug sich seitlich in einen leichten Hang.
Zum Glück - nur ein Blechschaden (Totalschaden).

Polizei kam - die Antwort die ich hörte verblüffte mich.
„auf Grund der Ölspur können sie zwar für den Unfall nichts,
allerdings 40 € müssen sie zahlen“.

Fazit dieser Geschichte: vorsichtig fahren, nicht zu schnell,
damit die Knochen heile bleiben.

Gruß Merger - der sich über solche Fragen oft sehr wundert.

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Hallo,

[…]
Oder es ist 70 erlaubt. Kann man da 55 fahren?

Ja.

Was sagt die Polizei dazu?

Haben ganz andere Sorgen.

Auch wenn sie diejenigen sind, die mit 55 hinterherfahren müssen?

[…]

Im Zweifel ist das zu langsam, was ein Richter dafür hält. Und
das ist dann immer eine Einzalentscheidung bei der die
Gesamtumstände berücksichtigt werden.

Ich bin verwirrt. Also könnten die 55 bei erlaubten 70 in der Einzelfallentscheidung doch „zu langsam“ sein? Oder nicht?

LG
Der Kater

Warum hast du denn 40 Euro bezahlt? Weil du zu schnell warst?

nö… weil es zum Unfall kam.

Hallo!

Nach der MStVO (M´s Straßenverkehrsordnung) ist auf allen limitierten Strecken 20 Km/h nach Tacho MEHR zu fahren, als das Limit anzeigt…

Im Ernst: lt. StVO darf nicht unnötig behindert werden. Einen Richtwert dafür, ab wann bei welchem Limit man diesbzgl. einen Verstoß begeht, gibt es nicht.
Faktoren wie Witterung, Fahrzeug, Verkehrsaufkommen, Fahrbahnzustand u.s.w. spielen bei der Wahl der richtigen Geschwindigkeit eine große Rolle. Im Zweifel fährt man eben lieber etwas langsamer und in einem Bereich, in welchem man sich sicher fühlt.

Wird man jedoch auf 10 Km von 50 Autos hupend überholt, liegt die gewählte Geschwindigkeit wohl zu niedrig und man sollte lieber den Bus nehmen.

Gruß,
M.

Hallo,

[…]
Oder es ist 70 erlaubt. Kann man da 55 fahren?

Ja.

Was sagt die Polizei dazu?

Haben ganz andere Sorgen.

Auch wenn sie diejenigen sind, die mit 55 hinterherfahren müssen?

Nein, dann haben die keine Sorgen. Alles gediente Zeit. Wenn die es eiliger haben, verfügen die über diverse Signaleinrichtungen, die andere Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten zwingt.
Ansonsten dürfen eben auf Straßen neben PKW, auch LKW, irgendwelche gedrosselten Behindertenvehikel, Mopeds, Mofas und Fahrräder fahren. Das alles kann einen PKW-Fahrer mal behindern und muss ggf. hingenommen werden, wenn da nichts zum an die Seite fahren da ist. Niemand kann gezwungen werden, schneller zu fahren.

[…]

Im Zweifel ist das zu langsam, was ein Richter dafür hält. Und das ist dann immer eine Einzalentscheidung bei der die Gesamtumstände berücksichtigt werden.

Ich bin verwirrt. Also könnten die 55 bei erlaubten 70 in der Einzelfallentscheidung doch „zu langsam“ sein? Oder nicht?

Halte ich für extrem unwahrscheinlich, was lediglich bedeutet, dass ich mir angesichts der Tatsache, dass es Fahrzeuge gibt, die grundsätzlich geringere Höchstgeschwindigkeiten einhalten müssen, keinen Gesamtumstand vorstellen mag, der jemanden mehr als vermeidbar behindert. Es ging zudem vorangig darum, dass dies nicht im subjektiven Ermessen anderer Verkehrsteilnehmer liegt und auch keine festen Mindestgeschwindigkeiten bestehen, wenn sie nicht explizit ausgeschildert sind. Und auch da möchte ich wetten, dass die bei entsprechend ungünstigen Verhältnissen niemand einhalten muss.
Bei zu schnell ist die Definition wesentlich einfacher. Immer wenn es geknallt hat, war es zu schnell. Leider immer erst hinterher klar.

Grüße

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Hallo!

Immer
wenn es geknallt hat, war es zu schnell. Leider immer erst
hinterher klar.

Ich stimme dir zwar sonst zu, aber nicht in diesem Punkt. Natürlich war es physikalisch gesehen immer zu schnell, wenn es zu einem Unfall kam, einfach auf Grund der Tatsache, dass man sich bewegt hat.

Juristisch ist das aber keineswegs so, es gibt auch Unfälle, deren juristische Verschuldensursache nicht überhöhte Geschwindigkeit ist. Wenn die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, scheidet ein Verstoß gegen diese als Verschuldensgrund logischwerweise aus.

Gruß
Tom

Wenn die Höchstgeschwindigkeiten
eingehalten werden, scheidet ein Verstoß gegen diese als
Verschuldensgrund logischwerweise aus.

stimmt! dann heißt das „aufgrund nicht angepasster geschwindigkeit“ und bedeutet im endeffekt, dass der unfallfahrer zu schnell war.

Hallo,

Ich stimme dir zwar sonst zu, aber nicht in diesem Punkt.
Natürlich war es physikalisch gesehen immer zu schnell, wenn es zu einem Unfall kam, einfach auf Grund der Tatsache, dass man sich bewegt hat.

Ja, das nennt sich dann wohl Betriebsgefahr, wenn es um die Fortbewegung mit Fahrzeugen geht. Allein schon dafür kann man im Falle eine Unfalls einen (größeren) Teil des Schadens tragen müssen. Vollkommen verschuldensunabhängig.

Juristisch ist das aber keineswegs so, es gibt auch Unfälle, deren juristische Verschuldensursache nicht überhöhte Geschwindigkeit ist.

OK, ich konstruiere jetzt mal ein absolut fiktives Beispiel. Da ist Siggi Sorglos auf einer schicke Landstraße ohne extra ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung unterwegs. Nun denken wir uns noch etwas gefrierende Nässe und einsetzenden Schneefall, garniert mit Sommerreifen, dazu. Nun nähert sich ganz plötzlich von vorn eine Rechtskurve. Wie es der Teufel will, verlässt das Fahrzeug wie von Zauberhand gezogen die Fahrspur und gerät auf die Gegenfahrbahn, wo gerade ein LKW angeschlichen kommt. (Der Vater von Fräulein Müller-Wachtendonk, was hier aber keine Rolle spielt)
Wer ist das schuld? Der LKW-Fahrer, weil er gerade um DIE Zeit DORT langmusste? Frau Holle bzw. Petrus, weil sie es ausgerechnet im Winter gefrieren und schneien lassen? Oder die Schilderaufsteller, weil sie nicht ein Schild mit dem Hinweis aufgestellt haben, dass bei gefrierender Nässe mit Schneefall die Höchstgeschwindigkeit nicht vollständig auszureizen ist? Oder könnte es tatsächlich so sein, dass es wegen zu hoher Geschwindigkeit zu diesem Unfall gekommen ist? Nicht zu hoch um ein Ticket und Punkte wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zu bekommen, aber zu hoch um ständig sein Farzeug zu beherrschen. Und das wird dann vor Gericht sehr wohl eine Rolle spielen.

eingehalten werden, scheidet ein Verstoß gegen diese als Verschuldensgrund logischwerweise aus.

Dann ließ nochmal § 3 (1) StVO durch. Wenn es denn gibt, wird man dagegen auch schuldhaft verstoßen können. Und wenn man dabei auch noch Sachen beschädigt oder Menschen verletzt bzw. tötet, dann wird man auch dafür die Schuld bekommen, wenn man so schnell war, dass man seine Karre nicht ständig beherrschen konnte. Der Unfallhergang ist dann schon der Beleg für dieses nicht beherrschen können.
Im Übrigen sieht der Bussgeldkatalog auch ein solches für nicht angepasste Geschwindigkeit vor, nebst 3 Punkten. Und Schnee und Nebel sollen auch schon auf Autobahnabschnitten mit Richtgeschwindigkeit aufgetreten sein.

Grüße

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Hallo!

Ja, das nennt sich dann wohl Betriebsgefahr, wenn es um die
Fortbewegung mit Fahrzeugen geht. Allein schon dafür kann man
im Falle eine Unfalls einen (größeren) Teil des Schadens
tragen müssen. Vollkommen verschuldensunabhängig.

Das stimmt zwar im Prinzip, aber eine Gefährdungshaftung hat mit dem Verschulden und einer allfälligen Geschwindigkeitsübertretung nichts zu tun. Die Haftung resultiert hier aus der Betriebsgefahr und nicht aus rechtswidrig schuldhaftem Verhalten. Außerdem ist das (Mit)verschulden des Geschädigten auch bei der Gefährdungshaftung relevant, das darf man nicht vergessen. Deshalb stellt sich in der Praxis fast immer die Verschuldensfrage bei Verkehrsunfällen, auch bei Gefährdungshaftung. Also praktisch Verschuldensfrage durch die Hintertür…

OK, ich konstruiere jetzt mal ein absolut fiktives Beispiel.
Da ist Siggi Sorglos auf einer schicke Landstraße ohne extra
ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung unterwegs. Nun
denken wir uns noch etwas gefrierende Nässe und einsetzenden
Schneefall, garniert mit Sommerreifen, dazu. Nun nähert sich
ganz plötzlich von vorn eine Rechtskurve. Wie es der Teufel
will, verlässt das Fahrzeug wie von Zauberhand gezogen die
Fahrspur und gerät auf die Gegenfahrbahn, wo gerade ein LKW
angeschlichen kommt. (Der Vater von Fräulein
Müller-Wachtendonk, was hier aber keine Rolle spielt)
Wer ist das schuld? Der LKW-Fahrer, weil er gerade um DIE Zeit
DORT langmusste? Frau Holle bzw. Petrus, weil sie es
ausgerechnet im Winter gefrieren und schneien lassen? Oder die
Schilderaufsteller, weil sie nicht ein Schild mit dem Hinweis
aufgestellt haben, dass bei gefrierender Nässe mit Schneefall
die Höchstgeschwindigkeit nicht vollständig auszureizen ist?
Oder könnte es tatsächlich so sein, dass es wegen zu hoher
Geschwindigkeit zu diesem Unfall gekommen ist? Nicht zu hoch
um ein Ticket und Punkte wegen Überschreitung der
Höchstgeschwindigkeit zu bekommen, aber zu hoch um ständig
sein Farzeug zu beherrschen. Und das wird dann vor Gericht
sehr wohl eine Rolle spielen.

Erstens habe ich da nichts anderes gesagt und zweitens sind je nach konkreter Sachlage beide Kombinationen möglich. Auch das Gebot der angepassten Geschwindigkeit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die einzuhalten ist.

Es gibt aber auch in solchen Fällen Konstellationen, wo Gefahren einfach nicht vorhersehbar sind.

Dann ließ nochmal § 3 (1) StVO durch. Wenn es denn gibt, wird
man dagegen auch schuldhaft verstoßen können.

Da habe ich auch nichts anderes geschrieben. Du solltest nicht Dinge irgendwo hineininterpretieren, die nirgendwo stehen.

Und wenn man
dabei auch noch Sachen beschädigt oder Menschen verletzt bzw.
tötet, dann wird man auch dafür die Schuld bekommen, wenn man
so schnell war, dass man seine Karre nicht ständig beherrschen
konnte. Der Unfallhergang ist dann schon der Beleg für dieses
nicht beherrschen können.

Das ist so allgemein einfach nicht richtig. Es gibt Situationen, in denen eine Gefahr nicht vorhersehbar ist. Dann ist der Schaden einfach pech und dann gibts auch kein Verschulden. Ein Auto nicht zu beherrschen führt noch zu keinem Verschulden, erst dann, wenn ein rechtswidriges und subjektiv vorwerfbares Verhalten dazu führt, dass das Auto nicht beherrscht wird, erst dann führt dies zu einem Verschulden. Das mag nach I-Tüpferlreiterei klingen, ist aber so (und genau das ist auch der rechtspolitische Hintergrund der Gefährdungshaftung!).

Im Übrigen sieht der Bussgeldkatalog auch ein solches für
nicht angepasste Geschwindigkeit vor, nebst 3 Punkten. Und
Schnee und Nebel sollen auch schon auf Autobahnabschnitten mit
Richtgeschwindigkeit aufgetreten sein.

Super Erkenntis, hätte ich nie gedacht…

Gruß
Tom

Hallo!

Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, aber eine nicht im Sinne des Gesetzes angepasste Geschwindigkeit, ist eine Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ist halt nur ein anderer Tatbestand, aber das eine wie das andere ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Gruß
Tom