Wie schreib ich das am besten?

Hallo,

Ich hab da mal eine frage an unsere Experten.
Ich wurde am Freitag gekündigt, ich habe weder vorher eine abmahnung noch sonst was bekommen, es hieß sofort: Sachen zusammen packen und verschwinden, ich sei ab sofort Freigestellt. Ich bin weder in der probezeit noch sonst was, habe auch noch keinen Grund genannt bekommen, das soll schriftlich kommen.
Das was die da machen, das es nicht rechtens ist, das kann ich mir selber denken. Ich würde denen gerne eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Wie kann ich das am besten schreiben? Sollte aussagekräftig sein. Ich müsste ja auch für den April komlpett bezahlt werden, ich möchte denen das schreiben, das ich das schriftlich haben möchte. Solange ich noch nichts schriftliches habe, sehe ich das momentan als vorgezogenen Urlaub an.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bedanke mich jetzt schon bei euch.

Guten Tag,

  1. eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich ausgesprochen wird.
  2. die Freistellung ist mündlich möglich, allerdings schuldet der AG dann vollen Lohn weiter
  3. das ist kein Urlaub!
  4. Ich würde jetzt nicht mehr tun als:

SgD+H,
ich widerspreche meiner Freistellung vom … und weise die mündliche Kündigung als unwirksam zurück.
Hiermit biete ich meine Arbeitskraft ausdrücklich an.
MfG

  1. Damit erzeugen Sie einen Ansprcuh auf Annahmeverzugslohn und warten nur einfach auf die schriftliche Kündigung. Hat der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer (das kann wegen Aushilfen, GFB, Ehefrauen uU schwer zu berechnen sein) dann gilt das Kündigungsschutzgesetz und Sie müssen binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, wofür kein Anwaltszwang besteht.
  2. Bei weniger AN gilt die 3 Wochenfrist auch, aber der Schutz ist geringer. Hier haben Sie dann in erster Linie die Chance von der fristlosen Kündigung weg zu kommen, was auch wegen einer möglichen Sperre bei der Agentur für Arbeit wichtig ist.
    Alles Gute

Hallo

Hallo,

also ich wärean Deiner Stelle, am nächsten Tag zur Arbeit erschienen. Wenn jemand tewas von Kündigung gesagt hätte, hätte von Dir kommen müssen „Ja , aber nur in schriftform“. Spo kann man Dir das als unentschuldigtes Wegbleiben auslegen. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform und ebenso eine vetl Freistellung. Außerdem hätte ich mir einen Zeugen dazu genommen. Einfach so wird man nicht gekündigt, das weiß auch ein Arbeitgeber. Also muss ja irgendetwas vorgefallen sein. Ich kann Dir nur raten, so schnell als möglich wieder zur Arbeit zu gehen und für die Fehltage eine AU mitzubringen oder einen Uralubsantrag für die Fehltage zustellen. Mit der schriftlichen Kündigung solltest Du schnell beim Sozailgericht Kalge einreichen bzw einreichen lassen. Da besteht eien Frist von 4 Wochen. Geh am besten zur Gewerkschaft.

Ich hab da mal eine frage an unsere Experten.
Ich wurde am Freitag gekündigt, ich habe weder vorher eine
abmahnung noch sonst was bekommen, es hieß sofort: Sachen
zusammen packen und verschwinden, ich sei ab sofort
Freigestellt. Ich bin weder in der probezeit noch sonst was,
habe auch noch keinen Grund genannt bekommen, das soll
schriftlich kommen.
Das was die da machen, das es nicht rechtens ist, das kann ich
mir selber denken. Ich würde denen gerne eine E-Mail oder
einen Brief schreiben. Wie kann ich das am besten schreiben?
Sollte aussagekräftig sein. Ich müsste ja auch für den April
komlpett bezahlt werden, ich möchte denen das schreiben, das
ich das schriftlich haben möchte. Solange ich noch nichts
schriftliches habe, sehe ich das momentan als vorgezogenen
Urlaub an.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bedanke mich jetzt schon
bei euch.

„Wie kann ich das am besten schreiben?“ hilft nicht!! Das Problem ist: Wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgte, ist sie nicht rechtswirksam. Insofern könntenst Du Dich getrost zurücklehnen. Auch Urlaub kann nicht gegen Deinen Willen verordnet werden - allderdings kannst Du freigestellt werden ohne Anrechnung auf den Urlaub.
Du musst - falls es bei Euch keinen Betriebsrat oder keine Gewerkschaft gibt - sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, damit er Dir hilft, Deine Rechte durchzusetzen. Sofort heißt wirklich sofort. Denn

  1. jeder Tag, den Du nicht Deine Arbeitskraft dem Arbeitgeber anbietest und Dich nur auf die mündliche Freistellung verlässt, kann gegen Deine Ansprüche verrechnet werden und
  2. hast Du auch bei einer unwirksamen Kündigung nur genau 21 Tage seit Bekanntgabe Zeit, um bei Gericht dagegen Klage zu erheben - sonst wird sie automatisch wirksam.
    Wenn Du morgen keinen Termin bei einem Anwalt erhalten kannst, gehe zumindest zum Gericht und gib Deine Klage zu Protokoll, damit Du möglichst viel rettest.

Hallo DizZzy,

die Hauptfrage ist, ob Sie die Kündigung in Schriftform, also im Original unterschrieben erhalten haben. Haben Sie das? Wenn ja, hätten Sie innerhalb von drei Wochen klagen müssen.

Ihre Forderungen können Sie einfach per E-Mail stellen. Schreiben Sie so, wie Sie reden. Das ist am einfachsten.

… ich widerspreche der Freistellung. Ich fordere Sie auf, mir den … zu bezahlen.

Sie sollten das gerade nicht als Urlaub ansehen. Denn Sie sind ja leistungsbereit. Und über den Urlaub herrschen Sie. Sie allein können also festlegen, wann Sie Urlaub nehmen wollen. Der Arbeitgeber könnte bei berechtigter Freistellung Ihre Urlaubsansprüche auf die Freistellung anrechnen. Aber ich denke, dass die Freistellung nicht rechtens ist.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

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