Servus,
Du führst die erbrachte Leistung so auf, wie es der vertraglichen Vereinbarung entspricht: Manntage, Stunden, Monats- oder Wochenpauschalen, was auch immer Dir und dem Auftraggeber gefällt.
Im übrigen beachtest Du wie immer beim Schreiben einer Rechnung § 14 Abs 4 UStG.
Das kommt drauf an. Wenn Du keine USt ausweisen darfst, kommt auch keine auf den fakturierten Preis obendrauf. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Leistungsempfänger die USt schuldet, aber auch, wenn Du die Kleinunternehmerbesteuerung anwendest.
Hübsche Vorlagen für Rechnungen findest Du, wenn Du die Suchmaschine Deines Vertrauens mit dem Stichwort „Rechnungsvorlage“ fütterst und losrennen lässt.
Schöne Grüße
MM