Guten Abend,
zur Nutzung der Nachteilsausgleiche muss die Berechtigung zwingend durch den Originalausweis (und ggf. Wertmerke bzw Streckenverzeichnis) nachgewiesen werden…
…eine beglaubigte Kopie bringt Dich da nicht weiter…
Deine Problematik ist mir -als Mann- natürlich auch nicht fremd, allerdings habe ich seit Jahren ein entsprechendes „normales“ Portemonaie für die Gesäßtasche, wo der Ausweis -1x gefaltet- gut reinpasst…
Die „Art“ Geldbörsen sind ganz normale Teile, hab bisher nie Probleme gehabt, mir ein neues -passendes- zu kaufen…
In den Geldbörsen sind neben den normalen „Kreditkartenfächern“ auch noch (nach aufklappen) zwei Stecklaschen mit Sichtfernstern…
…1x gefaltet den Ausweis mit der Fotoseite ins erste Sichtfenster…die Wertmarke 1x gefaltet ins andere Sichtfenster… und schon kann man beim aufklappen des Bereiches wunderbar seinen Ausweis vorzeigen (in meiner Stadt muss man nach 20 Uhr beim Fahrer einsteigen und sein Ticket vorzeigen…nutze es also häufig…)
…ist eigentlich nur nervig, wenn ich mit Begleitung fahre und den Ausweis komplett rausholen muss, um das Merkzeichen „B“ zu zeigen, weil das in der Tat nicht zu sehen ist so…aber oftmals haben die Fahrer uns dann schon durchgewunken, weil sie keine Lust hatten so lange zu warten *lach*…
Ein leicht zerknitterter Ausweis stört ja aber auch niemanden…außerdem sind die Teile robuster als man denkt…
…40 Grad Wäsche mit anschliessendem Trockner hat meiner schon ohne Probleme überstanden…während die Geldbörse um ihn herum nur noch für den Müll taugte *ggg
Gruß
MG