Wie sicher ist Deutschland wirklich?

Habe gerade einen Artikel gelesen, der mich etwas besorgt. Darin berichtet ein Sicherheitsexperte (Uwe Gerstenberg), dass Mitarbeiter in vielen Sicherheitsunternehmen nicht wirklich gut ausgebildet werden. Wie ist eure Meinung dazu?

Anbei noch der Link zu dem Artikel, falls es jemanden interessiert: http://www.business-on.de/sicherheitswirtschaft-die-auswirkungen-des-terrorismus-auf-die-sicherheitswirtschaft-_id50475.html

Hallo,

es handelt sich hierbei um private Sicherheitsdienste. Inwieweit sollen die die Sicherheits in D beeinflussen?
Da geht es von Nachtwächtertätigkeiten für Ungelernte bis zum hochprofessionellen Personenschützer, der früher bei der GSG9 oder einer vergleichbaren Einheit war.

Falls Du das nötige Kleingeld hast, dann kannst Du Dir persönliche Sicherheit bis zum Anschlag leisten. Upps, das war jetzt doppeldeutig, passt aber trotzdem.

Beabsichtigt man Dich mit panzerbrechenden Waffen zu eleminieren oder geht es Dir um die Alltagssicherheit auf der StraĂźe?

GruĂź
vdmaster

Also ich finde Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern sicherer. Sicherlich gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, aber das ist doch an sich trotzdem schon gut.

Guten Abend!

Das private Sicherheits- und Bewachungsgewerbe (darauf bezieht sich der verlinkte Artikel) hat so viele hoheitlichen Befugnisse wie Du und ich oder der Bäcker von nebenan, nämlich keine. Das Sicherheitsgewerbe steht mit der Sicherheit Deutschlands in keinem Zusammenhang, allenfalls mit der Sicherheit in Deutschland für Leute, die mit dem Kaufpreis der Eintrittskarte für ein Ballspiel auch den Ordnerdienst bezahlen, die sich Leibwächter halten oder für Unternehmen, die Nachtwächter, Türsteher o. ä. engagieren.

Ansonsten: Gegen nicht gar zu leicht erkennbar und blöd agierende durchgeknallte Einzeltäter/Gruppen gibt es kein wirklich wirksames Mittel. Unsere Gesellschaft war noch nie vor Gewalttätern und Gestörten sicher. Damit müssen und können wir leben.

GruĂź
Wolfgang

Hallo,

da:

Das private Sicherheits- und Bewachungsgewerbe (darauf bezieht sich der
verlinkte Artikel) hat so viele hoheitlichen Befugnisse wie Du und ich
oder der Bäcker von nebenan, nämlich keine. Das Sicherheitsgewerbe steht
mit der Sicherheit Deutschlands in keinem Zusammenhang,

liegts du vollkommen falsch.

Der Staat hat schon lange hoheitliche Aufgaben an private Sicherheitsdienste ĂĽbergeben.

Beispiel Flughäfen in Deutschland:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87908007.html

Das ist aber nur eines von vielen,private Sicherheitsdienste ĂĽbernehmen immer mehr
„Randaufgaben“ der Polizei.

Hallo,

Nachtwächter

gibt es schon lange nicht mehr, zwar wären manche wohl da besser aufgehoben,denn das große
Problem dieser Branche ist das Lohndumping

Wie in einem anderen Thread bereits ersichtlich wurde, drücken sich die Unternehmen mit allen möglichen Mitteln um das korrekte Bezahlen der MA herum, damit mehr in der eigenen Tasche landet.

Um auf den anderne Thread bezug zu nehmen, der „Verzicht“ auf eine normalerweise von der Gewerbeordnung geforderte Unterweisung nach §34a bedeutet für die Sicherheitsfirmen nämlich bares Geld.
So können die dem MA weismachen er sei ja keine Sicherheitskraft, sondern „nur“ normaler AN für den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
Während dieser in der Mehrzahl der Bundesländer im Wachgewerbe bereits bei 9 € liegt.
Also pro Stunde 1 € für den AG in die Tasche und das bei 200 oder mehr Stunden im Monat ergibt im Jahr 2.400 bis 3.000 €, denn im Wachgewerbe sind laut Tarifvertrag bis 260 Stunden im Monat zulässig (Arbeitsbereitschaft).
AuĂźerdem wird von den Auftraggebern oft fĂĽr wesentlich mehr Leistung bezahlt,aktuelles Beispiel die FlĂĽchtlingsheime.
Dank einiger Skandale im letzten Jahr wird da übrigens jetzt genau von den Behörden kontrolliert und gut bezahltes Personal eingesetzt.
Obwohl knapp 11 € immer noch zum Stundenkloppen zwingen.

Und das:

zum hochprofessionellen PersonenschĂĽtzer, der frĂĽher bei der GSG9 oder einer vergleichbaren Einheit war.

kaum,für die Hungerlöhne wechselt da kein aktiver,was du findest sind die Frühpensionäre von allen Behörden, die sich dann als Ausbilder bei spezialisierten Firmen verdingen.
Davon gibt es aber nur eine Handvoll, das meiste was heute als Personenschutz von den
Sicherheitsfirmen verkauft wird, ist reines Blendwerk.

Beabsichtigt man Dich mit panzerbrechenden Waffen z

Damit können einige der Firmen durchaus dienen grinz.

Hallo,

fährst Du Auto, Fahrrad, Motorrad, treibst Du Mannschaftssport? Falls ja, ist das dein höchstes Sicherheitsrisiko (von eventuellem Übergewicht, Bewegungsmangel und Alter jetzt mal abgesehen). Und das kannst Du selbst durch Unterlassung oder Minderung beeinflussen. Oder bessere Verkehrsregeln fordern etc.
Fensterputzen und Arbeiten auf Leitern sind auch recht gefährlich.

Bei Zweifeln frage mal Deine Versicherung, was am teuersten zu versichern ist. Die haben gute und meist sehr aktuelle Statistiken.
Je teurer, desto gefährlicher.

GruĂź, Paran

Personenschützer. Daher schrieb ich hochprofessionelle. Die würden für 11 € die Stunde nicht mal ihre Blähungen ablassen :wink:. Ich rede auch nicht von den Buddies, die neben einem C-Promi auftauchen, sondern von denen, die eine Person schützen, die Du oder ich gar nicht kennen, weil sie nicht (im herkömmlichen Sinne) prominent ist.

GruĂź
vdmaster

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Die „Fummler“ nehmen keine hoheitlichen Befugnisse wahr. Die Luftsicherheitskontrolle ist zunächst mal eine reine Freiwilligkeitsentscheidung. „Lässt du dich kontrollieren, darfst du fliegen. Wenn nicht, bleibst du unten“.
Die Durchsuchungskräfte unterstehen aber der Bundespolizei, die erst dann in Erscheinung tritt, wenn hoheitluches Handeln erforderlich ist.

Um als Privatperson rechtmäßig hoheitlich tätig zu werden, bedarf es der Verleihung von Hoheitsrechten durch die zuständige Behörde.

Hallo,

was du schreibst ist Dumfug

Lies dir einmal in aller Ruhe das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durch, insbesondere den

  1. Die Luftsicherheitsbehörde kann geeigneten Personen als Beliehenen
    die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei der DurchfĂĽhrung der
    Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1 bis 4 übertragen. Die
    Beleihung kann jederzeit widerrufen werden. Der Beliehene ist im Rahmen
    der ihm ĂĽbertragenen Aufgaben und der sonst geltenden Gesetze befugt,
    die erforderlichen MaĂźnahmen zu treffen.