Hi Community, ich habe da mal eine Frage. ich wurde von einer Zeitarbeitsfirma in einem Betrieb als Lagerist eingesetzt, jedoch ohne große Sicherheits-und UVV Einweisungen, die waren aus zeittechnischen Gründen nicht mehr möglich, denn erst einmal wurde mir der Betrieb und meine Tätigkeit gezeigt. Jetzt bin ich mir ein wenig unsicher, falls ich in Zukunft eine Gefahrenstelle erkenne, denn ich weiß nicht wie man sie nach den aktuellen Anforderungen markiert. Kann mir jemand einen Hinweis geben wie ich typische Gefahrenstellen absichere?
Dafür ist nicht der „Lagerist“, sondern der jeweilige „Sicherheitsbeauftragte“ der Firma, bzw. des Bereiches zuständig; üblicherweise werden derartige „Gefahrenstellen“, sofern sie nicht „entschärfbar“ sind vermittels gelber oder schwarz-gelber „Markierungen“, bzw. bei „temporärem Auftreten“ durch Warntafeln, Markierungshütchen und/oder ähnliche „mobile“ Absicherungen gekennzeichnet.
Gruß
nicolai