Hallo zusammen,
folgende Fragestellung. Wie weißt ein Gläubiger einem Schuldner nach, dass er einen korrekten und rechtskräftigen Titel, entsprechend der Forderung, hat?
Ist der Vollstreckungsbescheid schon eine titulierte Forderung?
Beispiel:
A schuldet B 50€ aus Kauf. A übergibt / verkauft die Forderung an ein Inkassobüro ©. C versucht das Geld bei B einzutreiben. Gegen Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid widerspricht B nicht. Welches Dokument ‚bescheinigt‘ die Titulierte Forderung und was wäre, wenn B gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hätte aber keine Verhandlung gefordert hätte.
Dank im Voraus.
Liebe Grüße
olli