Wie sind die Rechte verteilt zwischen Durchgangsverkehr und Anliegern?

Ich wohne an einer stark vom Durchgangsverkehr befahrenen Landesstraße. Die Behörden planen Maßnahmen, die unseres Erachtens eindeutig den Verkehr bevorzugen. Haben auch Bewohner irgendwelche Rechte an „ihrer“ Straße? Gibt es Grundsätze , richterliche Entscheidungen o.ä., in denen dieser Konflikt angesprochen oder gar geklärt wird?

Das war also bekannt und für jedermann offensichtlich als man dort baute oder hinzog.
Und mit noch mehr Verkehr musste man rechnen.

Was ist denn geplant, wenn man hier noch mehr Lärm oder Verkehr befürchtet Und wer plant und baut das ?

Man kann als betroffener Bürger sich immer (!) an seine Gemeindevertretung wenden. Selbst wenn die für eine Landesstraße nicht unmittelbar zuständig wäre.
So wäre ja eine Umgehungsstraße eine (leider nur langfristig machbare)Möglichkeit oder eine Tempobegrenzung/Gewichtsbegrenzung aus Lärmschutzgründen.

MfG
duck313

Das ist leider nicht immer so. Hier ist es z.b. So, dass der Verkehr enorm zugenommen hat in den letzten Jahren. Pkw und für allem auch lkw-Mautausweichverkehr. Gerade im alten Ortskern wohnen viele Alteingesessene. Dein „selbst schuld“ gilt da einfach nicht.

Hier ist außerdem auch eine Umgehungsstraße im Gespräch, die dann genau die belasten würde, die wegen der vielbefahrenen Straße woanders gebaut haben…

Je nach Straßenkategorie ist jede Einschränkung des Durchgangsverkehrs einigermaßen unmöglich. Umgehungsstraße ist kein Allheilmittel, hat was vom St. Floriansprinzip.

Mein Tipp: Gleichgesinnte suchen und das Anliegen gebündelt den Behörden vorbringen. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc, je nach Straßenkategorie.

Bufo

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Anliegerrechte gibt´s per se nicht. Die müssen politisch erst eingefordert werden: Genereller oder temporärer Ausschluss bestimmter Fahrzeuge, generelle oder temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen (100 km/h oder Spielstraße 5 km/h), Schallwände oder Hindernisse (Barrieren oder Kreisel).

Grüße mki

Ich weiß ja nicht, was Du vorhast oder was Du erwartest, aber ganz grundsätzlich ist es so, daß eine Straße für den Verkehr da ist und nicht für die Anwohner. Dies gilt insbesondere für klassifizierte Straßen, d.h. im Prinzip alles, was Bundes-, Land- oder Kreisstraße ist. Einschränkungen hinsichtlich Geschwindigkeit und zugelassenen Fahrzeugen sind dort aufgrund der Rechtslage - wie schon erwähnt - praktisch nicht möglich. Allenfalls bei kommunalen Straßen könnte die Gemeinde Geschwindigkeits- oder Durchfahrtsbeschränkungen beschließen.

Des weiteren ist es so, daß die Wahrnehmung der Anwohner alleine nicht reicht, um irgendjemanden zum Handeln zu bewegen. Voraussetzung für jede Maßnahme oder Änderung sind also Geschwindigkeits- und Lärmmessungen sowie Verkehrszählungen, die die Wahrnehmung der Anwohner bestätigen. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen kommt noch hinzu, daß gelegentliche bzw. eklatante Verstöße alleine nicht reichen (so wird es schon von Vorschrifts wegen toleriert, daß 15% der Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs sind).

Je nachdem, was Dich da stört, führt Dich der erste Weg zur Gemeinderats- bzw. Gemeinderatsausschußsitzung (z.B. des Verkehrsauschusses). Dort gibt es immer einen Tagesordnungspunkt, der den Wortmeldungen bzw. Fragen von Einwohnern vorbehalten ist. Dort sollte man sein Anliegen strukturiert und sachlich vortragen und die Gemeinde um Sachverhaltsaufklärung und entsprechendes Handeln bitten. Briefe ähnlich lautenden Inhalts an die Fraktionen des Gemeinderates sowie an die Gemeinde schaden in dem Kontext natürlich genauso wenig wie möglichst viele Unterschriften von Anwohnern.

Aber um Dir gleich die Euphorie zu nehmen: ich hantiere seit gut zwei Jahren mit der Gemeinde herum, weil hier (verkehrsberuhigter Bereich) teilweise viel zu schnell gefahren wird. In der Zeit bin ich an die zehnmal bei Sitzungen aufgetreten und bis heute ist es mir nicht einmal gelungen, die Gemeinde davon abzubringen, daß unter Schrittgeschwindigkeit irgendetwas zwischen 15 und 20 km/h zu verstehen ist. Zwischenzeitlich wurden Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen, die belegen, daß hier Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 60 km/h gefahren werden und dennoch bleibt die Gemeinde bei ihrem Standpunkt, daß der Bereich nach neuesten Erkenntnissen angelegt wurde und deswegen gar nicht zu schnell gefahren werden kann.

Bauliche Veränderungen werden abgelehnt, weil in anderen Fällen die Anwohner nach entsprechenden Installationen dann doch wieder dagegen waren (20 Jahre später) oder jemand gegen einen Baum fahren könnte, auch wenn die Gemeinde die Erklärung schuldig blieb, wie das bei Schrittgeschwindigkeit denn wohl passieren könnte.

Der langen Rede kurzer Sinn: es wird absehbar nicht leicht werden und viel Mühe kosten, aber je nach Anliegen ist das die Sache natürlich wert.

Gruß
C.

auf einer Landesstraße mit überörtlichem Verkehr(Durchgangsverkehr).
Na ,viel Glück !

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