Ich arbeite gerade an einem Referat zum Thema der 1 %-Regelung. Jetzt stellen sich für mich noch 2 Fragen:
Zitat vom Stern
„Sparen kann der Arbeitgeber dabei in vielerlei Hinsicht: Zum einen reduzieren sich das Bruttogehalt und damit auch die Lohnnebenkosten um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens.“
Heißt das, nur der Arbeitnehmer zahlt den Geldwerte Vorteil in der Steuer? Also das der Arbeitgeber den Geldwerten Vorteil bei den Sozialversicherungen nicht mit berechnen muss?
- Der Unternehmer kann bei einen betrieblichen Nutzungsanteil von 10-50% die 1 % Regelung nutzen, warum sollte er darauf Verzichten? und was wäre die Alternative
Vielen Dank für die Hilfe
Markus