Wie sind die Regelungen zur 1%-Regelung?

Ich arbeite gerade an einem Referat zum Thema der 1 %-Regelung. Jetzt stellen sich für mich noch 2 Fragen:

Zitat vom Stern
„Sparen kann der Arbeitgeber dabei in vielerlei Hinsicht: Zum einen reduzieren sich das Bruttogehalt und damit auch die Lohnnebenkosten um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens.“

Heißt das, nur der Arbeitnehmer zahlt den Geldwerte Vorteil in der Steuer? Also das der Arbeitgeber den Geldwerten Vorteil bei den Sozialversicherungen nicht mit berechnen muss?

  1. Der Unternehmer kann bei einen betrieblichen Nutzungsanteil von 10-50% die 1 % Regelung nutzen, warum sollte er darauf Verzichten? und was wäre die Alternative

Vielen Dank für die Hilfe

Markus

Das ist Blödsinn. Andersrum wird ein Schuh draus. Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttogehalt zugerechnet. Entsprechend erhöht sich der steuerpflichtige und sozialversicherungspflichtige Arbeitslohn. Der AG sitzt hier mit gut 20 % mit im Boot.
Für ein Referat ist der Stern nicht die Quelle, die man heranziehen sollte. Gerade bei Fachthemen arbeiten bei den Zeitungen oft nur Journalistendarsteller, die die Quellen unreflektiert übernehmen. Es wäre übrigens interessant, den ganzen Artikel mal lesen zu können.
Zum Thema 1 % gibt es m.E. nur drei seriöse Quellen im Internet. Das Einkommensteuergesetz als Original, die Webseite von Haufe und meine Lieblingsseite rund um Lohn www.lohn-info.de. Schau da halt mal rein. Da stehen noch eine Menge mehr Infos und Erläuterungen.

Soon