Wie sind Einnahmen vor einer Gründung korrekt zu versteuern?

Ich habe 2015 einen kleinen Werkvertrag angenommen zu 3 Raten a 450€. Ursprünglich wollte ich das unter die Kleinunternehmerregelung fallen lassen und – da ich 2015 unter 8.652€ verdient habe – steuerlich quasi gar nichts machen.

Das Ganze hat sich jetzt jedoch verkompliziert, da ich im Mai 2016 ein Gewerbe in der gleichen Berufssparte angemeldet habe und zwei Raten (2x450€) erst bis März 2016 gezahlt wurden. (Zum Zeitpunkt der Auftragstellung war aber noch nichts von einer Existenzgründung absehbar!)

Wie ist das Ganze nun korrekt zu versteuern (Umsatzsteuer-, Einkommensteuererklärung)?
Soweit ich weiß, kann man ja nur die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung für ein Jahr anwenden. Muss ich nun für die zwei Raten nachträglich Rechnungen mit USt. ausweisen und diese abführen? Oder kann ich in der EÜR das doch noch irgendwie unproblematisch unterbringen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

ist auch in dieser Situation verkehrt.

Kleinunternehmer geben sehr wohl eine USt-Erklärung ab, und ob das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag erreicht oder nicht, hat nicht der Steuerpflichtige nach Belieben zu entscheiden.

Also:

Steuererklärungen für 2015 comme il faut abgeben, das ist auch schon mal eine gute Übung für die Folgejahre.

Schöne Grüße

MM