Wie sind Sammelkonten von Banken geschützt?

Hallo,

die ausländische Bank A hat ein Sammelkonto bei der deutschen Bank B, auf das sie Gelder von Privatkunden einsammelt.
Wären bei einer Insolvenz von B diese Gelder genauso betroffen, wie alle anderen Einlagen von B-Privatkunden oder gelten sie z.B. als Sondervermögen.
Und wären ggf. auch nur insgesamt 100000€ abgesichert oder 100000€/A-Kunde ?

Gruß
Pontius

Hallo,

[quote=„Pontius, post:1, topic:9333739, full:true“]
die ausländische Bank A hat ein Sammelkonto bei der deutschen Bank B, auf das sie Gelder von Privatkunden einsammelt.

[Quote]

könntest Du den Begriff Sammelkonto - wie Du ihn verstehst - etwas genauer definieren? Wer ist Kontoinhaber, wer ist wirtschaftlich Berechtigter, wie lautet die Kontobezeichnung, wird das Konto treuhänderisch verwaltet?

Unter der Annahme, daß es sich bei dem Konto um ein Konto eines Kreditinstitutes handelt, dann sind die Einlagen nicht abgesichert. Da es sich darüber hinaus nicht um ein Sondervermögen handelt, findet sich das Guthaben im Insolvenzfalle so ziemlich am Ende der Gläubigerliste wieder.

Allerdings sehe ich das Problem nicht. Schuldner der Guthaben ist doch nicht Kreditinstitut B, sondern Kreditinstitut A.

Gruß
C.

Hallo C. ,

Wer ist Kontoinhaber,

Kreditinstitut A

wer ist wirtschaftlich Berechtigter,

Der Kontoinhaber, also A nehme ich an. Wer sollte das sonst sein?
Gibt es auch Kontoinhaber, die nicht wirtschaftlich Berechtigte sind?

wie lautet die Kontobezeichnung,

88888 :wink:
Ob das Konto bankenintern eine besondere Bezeichnung hat, weiß ich nicht.
Für die Privatkunden von A ist es ein ganz normales Konto von A mit der Bezeichnung Konto, einer Kontonummer und einer Bankleitzahl bei B.

wird das Konto treuhänderisch verwaltet?

Nein.

Allerdings sehe ich das Problem nicht. Schuldner der Guthaben ist doch nicht Kreditinstitut B, sondern Kreditinstitut A.

Das schon, aber A könnte doch aufgrund der Insolvenz von B auch insolvent werden.
Dadurch dass zwei Banken involviert sind, steigt doch auch das Risiko für den A-Kunden.

Gruß
Pontius

Hallo,

Klar gibt es das - auch in legalen Varianten.

Das Risiko, bei einer Insolvenz Geld zu verlieren, ist bei jeder online-Bestellung mit Vorkasse, bei jeder Möbelbestellung mit Anzahlung und bei jedem vorausbezahlten Hotelzimmer höher als bei einem Guthaben bei einem Kreditinstitut. Daß bei ein Kunde das letzte mal bei einem deutschen KI Geld aus einem Guthaben verloren hat, ist so um die 40 Jahre her.

Im übrigen gilt für das Guthaben bei KI A auch die Einlagensicherung, sofern es sich um ein KI mit Sitz in der EU handelt.

Gruß
C.

Kann es sein, es geht um die Advanzia Bank in Luxemburg ?

Die hat z.B. neuerdings 2 Konten auf die man Geld überweisen kann damit es z.B. auf sein dort laufendes Tagesgeldkonto gebucht wird.

  1. ein normales Konto in LUX, wo als Begünstigter der Kundenname einzutragen ist

Das ist dann das geschützte Konto des Kunden.

  1. ein Sammelkonto in Deutschland (bei Landesbank BW), dort ist die Advanzia Bank S.A. selbst Begünstigter.
    Zwar muss man auch da seine Kontonummer als „Betreff“ angeben, aber diese Zahlung wäre nicht von der Einlagensicherung umfasst.

MfG
duck313

Natürlich fiele das Guthaben unter die Einlagensicherung, denn es handelt sich um Verbindlichkeiten der Advanzia Bank ggü. dem jeweiligen Privatkunden. Auf welchem Konto das Geld gerade herumliegt, ist dabei irrelevant.

Gruß
C.

Hallo,

Kann es sein, es geht um die Advanzia Bank in Luxemburg ?

Nein, A = Crédit Agricole Consumer Finance, B = Commerzbank

ein Sammelkonto in Deutschland (bei Landesbank BW), dort ist die Advanzia Bank S.A. selbst Begünstigter.
Zwar muss man auch da seine Kontonummer als „Betreff“ angeben, aber diese Zahlung wäre nicht von der Einlagensicherung umfasst.

Wie kommst du denn darauf?
Dass die Einlagensicherung auch für diese Kundeneinlagen gilt, hatte ich eigentlich vorausgesetzt.
Mir ist nur nicht klar in welcher Höhe diese abgesichert sind, weil es ja kein einzelnes Privatkonto, sondern ein Sammelkonto einer Bank ist.

Gruß
Pontiusl