Hallo,
[quote=„Pontius, post:1, topic:9333739, full:true“]
die ausländische Bank A hat ein Sammelkonto bei der deutschen Bank B, auf das sie Gelder von Privatkunden einsammelt.
[Quote]
könntest Du den Begriff Sammelkonto - wie Du ihn verstehst - etwas genauer definieren? Wer ist Kontoinhaber, wer ist wirtschaftlich Berechtigter, wie lautet die Kontobezeichnung, wird das Konto treuhänderisch verwaltet?
Unter der Annahme, daß es sich bei dem Konto um ein Konto eines Kreditinstitutes handelt, dann sind die Einlagen nicht abgesichert. Da es sich darüber hinaus nicht um ein Sondervermögen handelt, findet sich das Guthaben im Insolvenzfalle so ziemlich am Ende der Gläubigerliste wieder.
Allerdings sehe ich das Problem nicht. Schuldner der Guthaben ist doch nicht Kreditinstitut B, sondern Kreditinstitut A.
Gruß
C.