Wie soll ich meine Miete noch weiter aufschlüsseln?

Hallo liebe Community,

ich habe ein riesen Problem, an dessen lösung ich gerade hartnäckig arbeite.

Ich musste übergangsweise Anträge auf ALG2 nach dem SGB2 stellen.

Nachdem ich meine ganzen Papiere zusammengsammelt und angegeben hatte erhielt ich eine woche später einen Brief in dem es hieß, dass ich meinen Mietanteiol genau in Kaltmiete, Nebenkosten udn Heizkosten aufschlüsseln soll.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Die Miete ging bislang von allen Mitbewohnern gesammelt über mein Konto auf das Konto des Vermieters. Meinen Mietanteil bekomme ich bislang noch von meinem Vater überwiesen auf mein Konto. Einen Untermietvertrag gibt es nicht. Ich bin durch einen Nachtrag in das Hauptmietverhältnis eingestiegen.
Ich habe rücksprache mit der Hausverwaltung gehalten und logischerweise können die mir meinen Mietnateil nicht aufschlüsseln, da die ja nun nicht wissen, welches Zimmer ich bewohne etc. Was soll ich tun? Eigentlich sollte das JC anhand meiner Angaben in den Anträgen und des Hauptmietvertrages selbst errechnen können, wie hoch mein Mietnateil ist.
Bei einem Telefonat hieß es:„Offizielle Dokumente müssen her!“ Ich habe „alles“ und wirklich „alles“ in meiner Macht stehende versucht um an eine aufschlüsselung zu kommen. Ich weiß nicht mehr weiter…

Hallo!

Dann wird es aber Zeit!

Offiziell bist du Mieter der Wohnung, der Vermieter hat dir die Gesamtmiete in Kaltmiete, Nebenkosten und Heizungskosten aufzuschlüsseln.

Und gegenüber den Untermietern bist du der Vermieter, und solltest mit ihnen einen Vertrag aufsetzen, aus dem hervor geht, wer welchen Raum bewohnt, und wieviel sie dir dafür zu zahlen haben. Daraus ergibt sich dann auch exakt, welchen Anteil du an den ganzen Kosten zu tragen hast. Googeln nach „Untermietvertrag“ liefert da einige Muster.

Viel offizieller als mit so einem von allen Parteien unterschriebenen Dokument geht es nicht, wenn dein Vermieter die Wohnung privat vermietet, hat er mit dir ja auch nur so ein Dokument.

Hallo,

die Heiz- und Nebenkosten kannst du aus der letzten Nebenkostenabrechnung entnehmen. Wenn du die nicht mehr hast kannst du eine Kopie von der Hausverwaltung bekommen.

Da die Untermietverhältnisse normalerweise warm sind, teilst du die Neben-/Heizkosten durch drei. So zahlt jeder ein Drittel der Neben/Heizkosten, das sollte relativ fair sein. Das was dann von den Zahlungen der Untermieter übrig bleibt ist deren Anteil an der Kaltmiete.

Am Ende bleibt dein Drittel Heiz-/Nebenkosten und ein gewisser Betrag Kaltmiete übrig, den du dem Amt meldest.

Gruß,
Steve

Servus,

das, was der Vermieter insgesamt bekommt, setzt sich zusammen aus einem Betrag M für die Kaltmiete, einem Betrag N für Nebenkosten und einem Betrag O für Heizkosten.

Wenn jeder von Euch ein Drittel des gesamten Betrags zahlt, gehst Du her, nimmst die einzelnen Beträge M, N und O aus dem Mietvertrag für die ganze WG und teilst jeden einzelnen durch drei.

Wen Dein Anteil anders ist als ein Drittel, dann teilst du durch anders.

Wo siehst Du hier unüberwindliche Schwierigkeiten?

Schöne Grüße

MM

Ja, ein bisschen entspannter angehen. Und brav mit dem, was Du beifügen kannst, antworten. Möglichst viele Zahlen reinhauen-und sei es die mehrfache Berechnung von XYZ durch 3.
Überflüssige Fragen kann man ja auch durch ermüdende Antworten abstellen. Aber Untermietverträge machen. Viel Glück.

Die Zahlungen der Untermieter sind dokumentiert?
Z.B. durch Barquittungen oder Kontoauszüge mit angegebenem Verwendungszweck?
Die Zahlungseingänge vom Vater sind damit doch auch durch die Kontoauszüge dokumentiert.

Wenn Kontoaustüge nicht als „offizielle Dokumente“ herhalten können, was dann sonst?
Notariell beurkundete Verträge werden hier wohl kaum zu verlangt.

Hallo,
die wollen solche Daten in ihre Software eintippen, eine Zahl pro Feld,
und Du sollst sie beschaffen und vorlegen http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/antrag.html Anlage UH4 und KDU

Warum, bin sicher, dass es ein Untermietvertrag gibt, dieser ist aber nicht schriftlich sondern Mündlich abgeschlossen. Auch würde dies nichts gegenüber seiner Stellung zum Vermieter ändern. Was allerdings getan werden muss, fals es noch nciht geschehen ist, ist die Erlaubnis vom Vermieter einzuholen.

Mündliche Verträge, jaja.

Rechtlich gesehen haben auch mündliche Verträge ihre Gültigkeit, fraglich ist dann oft nur, welche der beiden abweichenden Versionen, an die sich beide Vertragspartner erinnern, denn nun die richtige ist. Oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen?

Es ist schon praktisch, daß man zum Brötchenkauf keinen Vertrag unterschreiben muß, und auch Handwerker auf Zuruf kommen und machen. Aber bei größeren, komplizierteren und langfristigeren Dingen wie Mietverträgen sollte man kein Risiko eingehen.

Und klar, gegenüber dem Vermieter der Wohnung ändert das nichts, es hält nur fest, was unter den Bewohnern geregelt wurde.