Schwieriges Thema, und eines, das sich auch nicht so einfach so ganz modern „auf Augenhöhe“ ausdiskutieren lässt, sondern bei dem es leider ziemlich altmodisch absolute Grenzen gibt. Und, um die Sache von hinten aufzurollen, sehe ich diese angesichts des Alters der neuen „Freundin“ und des Altersunterschieds der beiden hier schon überschritten.
Es gibt unterschiedlich sozialisierte Kinder, und ich betrachte das gerade selbst anhand der unterschiedlichen Schulformen, auf die meine Kinder gehen. Auf dem Gymnasium war die Sache mit Freund/Freundin mit 11 noch überhaupt kein Thema, auf der Gesamtschule wird hingegen schon von diverse „Ex-Freunden“ gesprochen, wobei man aber auch dies hinterfragen muss. Denn viel mehr als Schwärmerei und der ein oder andere Kuss ist da offenbar auch noch nicht im Spiel, auch wenn sich da teilweise schon kräftig Kriegsbemalung aufgelegt und Outfits durch die Gegend getragen werden, die auch aus dem gewerblichen Bedarf stammen könnten.
Aber da wird scheinbar eher nachgelebt, was in einschlägigen Teeny-Soaps in 45-Minuten Episoden ohne weitere Entwicklungen vorgegeben wird. Und da wird die Sache mit dem Altersunterschied in deinem Fall dann natürlich kritisch, wenn dein Sohnemann da offenbar schon deutlich mehr will, als die „Freundin“ aktuell - übrigens mE vollkommen nachvollziehbar und vernünftigerweise - ggf. bereit ist mitzumachen. Und da kommt dein Sohn dann schnell wieder in eine Geschichte wie, die, die ihn bereits auf der Klassenfahrt in Schwierigkeiten gebracht hat. Und aus 13 wird schneller als man denkt 14, damit besteht dann Strafmündigkeit, und da ist es dann egal, ob jemand bereit ist, mit seinen Eltern über so ein Thema zu reden, wenn sich dann plötzlich ein Staatsanwalt und ein Richter einer solchen Sache annehmen müssen! Ich will hier nichts unnötig kriminalisieren, das durchaus noch in den Randbereich dessen fällt, was man als „Ungeschicklichkeit“, „fehlende Erfahrung“, „falsche Vorbilder“ … fällt. Aber auf der anderen Seite gibt es da ein Mädchen, dass durchaus in solchen Situationen Schaden nehmen kann, und das Schutz verdient und im Zweifelsfall eben durchaus so eine Geschichte auch vollkommen berechtigt zur Anzeige bringen könnte.
Ganz ehrlich: Da gäbe es - bei aller Offenheit für das Thema ein paar Jahre später - bei uns eine ganz klare Ansage, dass diese „Freundschaft“ mangels Augenhöhe der Beteiligten nicht geduldet wird, und bei den leisesten Anzeichen der Zuwiderhandlung massive Konsequenzen drohen. Und so würde ich auch auf die Eltern dieser „Freundin“ zugehen.
Und ich würde die Geschichte von der Klassenfahrt auch vor dem Hintergrund zwingend aufarbeiten, dass Du berechtigte Angst hast, dass sich da Dinge entwickelt haben/entwickeln, die deinen Sohn in die oben schon beschriebenen Schwierigkeiten weit jenseits Familie und Schule bringen könnten. Den spätestens wenn da noch etwas nachkommen sollte, wird man auch die Eltern „ins Gebet nehmen“, wie sie das Thema adressiert haben, und wird es ggf. einen massiven Unterschied machen, wie so eine Geschichte dann ausgeht, je nachdem ob Eltern angemessen mit so einer Situation umgegangen sind. Und da hilft dann: „wir haben versucht mit ihm zu reden“, nicht. D.h. man kann jetzt sicher noch ganz klassisch mit furchtbaren „Erziehungsmaßnahmen aus der Steinzeit“, wie Stubenarrest, Entzug von Handy und Internetzugang, … etwas Druck in Richtung des jungen Mannes aufbauen, um zu einem angemessenen Gespräch zu kommen. Sollte aber auf der anderen Seite auch klar machen, dass es hier nicht nur um das Gespräch „im kleinen Rahmen“ geht, sondern dass bei Verweigerung Dritte eingeschaltet werden (was man dann als Eltern je nach Ausgang eines solchen Gespräches ohnehin noch überlegen muss).