Wie soll sowas der Otto Normalbürger noch

verstehen können?


Hier wird eine voll integrierte Familie, die niemandem zur Last fällt, gnadenlos abgeschoben während bei straffällig gewordenen Asylanten das Asylverfahren nicht ausgesetzt werden darf. ramses90

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Hallo,

gem. Artikel 16a GG ist der Erhalt von Asyl wg. pol. Verfolgung ein Grundrecht gem. GG. Das ist nun einmal so, egal was man davon halten mag. Und das Asylverfahren ist nun einmal dazu da, um abzuklären, ob jemand einen Anspruch auf Asyl hat und auf welcher Basis er besteht. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann gem. Aufenthaltsgesetz (1) darüber entschieden werden, ob die Person u.U. das Land trotzdem verlassen muss. Das ist bei Geduldeten natürlich viel einfacher als bei Anerkannten. Selbst bei Anerkannten gibt es eine Abstufung.

Zu der betroffenen Familie und aus Deinem Link:

Bürgermeister Manfred Kreutz hat sich direkt an das Innenministerium in Stuttgart gewandt. Er sieht die Beqiris in Zeiten des Arbeitskräftemangels als Musterbeispiel für den positiven Effekt von Zuwanderung.

Wenn dieser Mangel wirklich bestehen sollte, was ich heftigst bezweifel, kann der Kosovare als Nicht-EU-Bürger sich anderweitig um ein Aufenthaltsrecht bemühen: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdex/~edisp/l6019022dstbai447048.pdf

Wahrscheinlich hat er aber nicht einmal eine beruf. Qualifikation als Maler, die dem EU-Schnitt entspräche. Gleiches gilt für die Ehefrau, die als Zimmermädchen in einem 40-Betten-Hotel (größtest im Kaff) arbeitet. Gerade diese Tätigkeit dürfte stundenweise, halbtags oder saisonal ausgeübt werden.

Als EU-Bürger hätten sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht angesichts ihrer Arbeitsplätze.

Dass sie mehr einzahlen als „so mancher“ Hartz4er, soll was genau bedeuten? Liegen sie über dem Durchschnitt oder nicht, wäre die richtige Frage, falls man Nützlichkeitserwägungen anstellen möchte.

Otto Normalbürger hat keine Ahnung von den Zusammenhängen, weswegen es mit dem Verstehen nicht weit her ist. Und er würde - wie in Deinem UP - Äpfel und Birnen zum Vergleich heranziehen.

Gruß
vdmaster


(1) §§ 53-58 Aufenthaltsgesetz, falls der Gesamtkomplex verstanden werden soll.

Ich finde nicht, dass diese Antwort weiterhilft. Geltendes Recht ist Recht, das bedingt durch den zeitlichen Ablauf bei Gesetzgebungsverfahren dem aktuellen gesellschaftlichen Zustand automatisch hinterherhinkt.
In besonderen Situationen wie der geschilderten ist die paragrafengetreue Auslegung und Umsetzung aber leider nicht mehr kompatibel mit dem, was ich unter Gerechtigkeit verstehe. Mir ist klar, dass das Verfahren insgesamt sehr demokratisch ist. Dazu stehe ich auch. Ein kleines bisschen weniger Engherzigkeit würde die Grundfesten der Demokratie vermutlich nicht erschüttern. Nun bin ich gespannt auf Beschimpfungen.

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Meine Antwort war eine erklärende Antwort zur gestellten Frage.

Es ist Dir unbenommen, Dein rein individuelles „soziales Gerechtigkeitsgefühl“ z.B. bei Wahlen zum Ausdruck zu bringen. Mir stellt sich die Frage, warum man dem Kosovaren überhaupt ein Aufenthaltsrecht einräumen sollte. Nur deswegen, weil er eben schon einmal hier ist?