Wie spät darf NK-Abrechnung nach Auszug kommen?

Liebe Experten!

Am 30.4.2023 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Jetzt habe ich am 16.10.2024 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2023 - 30.4.2023 erhalten.

Hätte die nicht bis spätestens 30.4.2024 ankommen müssen?

Muss ich die jetzt noch bezahlen?

Danke und Gruß

Diva

Hallo,

wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, bleibt der Abrechnungszeitraum auch bei unterjährigem Auszug/Mietende das Kalenderjahr. Zu Zwischenabrechnungen ist der Vermieter gem. Gesetz (§ 556 BGB) nicht verpflichtet. Es bleibt also beim 31.12.2024 als Frist für die Betriebskostenabrechnung.

Gruß
C.

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Danke dir!!!