Nein.
Der Ort der sonstigen Leistung, die für einen Unternehmer erbracht wird, liegt in der Regel (es gibt zich Ausnahmen) dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dass die Leistung durch einen Vermittler abgerechnet wird, der einen Briefkasten in Irland hat, ändert daran überhaupt nichts.
Da Du aber von Ertragsteuern sprichst, kannst Du die USt kurzerhand zur Seite legen - die interessiert Dich ja offenbar nicht, sonst hättest Du Dich schon kundig gemacht, wie sie in Wirklichkeit funktioniert.
Das hier
ist ein derartiger Granatenblödsinn, dass man nicht glauben möchte, dass Du Dich für die Besteuerung von Einkommen und Ertrag interessierst, sonst würdest Du nicht so einen gequirlten Dünnpfiff für bare Münze nehmen.
Kümmere Dich um das Thema Betriebsausgaben, schätze den in einem Jahr erzielten Überschuss (= Einnahmen minus Ausgaben), gib dazu einen groben Überblick zu den Sonderausgaben - dann erzähl ich Dir, wie hoch die Steuerbelastung (mitsamt pauschaler Anrechnung der Gewerbesteuer auf die ESt) wirklich ist. Dann kannst Du immer noch überlegen, ob es Dir in Lublin oder in Wiesbaden besser gefällt.
Schöne Grüße
MM