Mir ist bewusst, dass eine Ausbildng zum Richter voraussetzung ist. Ich weiß ebenso, dass ein Budesverfassungsrichter auf 12 Jahre Amtszet gewählt wird. Doch wie genau geschieht dies?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe.
Mir ist bewusst, dass eine Ausbildng zum Richter voraussetzung ist. Ich weiß ebenso, dass ein Budesverfassungsrichter auf 12 Jahre Amtszet gewählt wird. Doch wie genau geschieht dies?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe.
Kann nur im Dienstweg eruiert werden.
Mir ist bewusst, dass …
Hallo,
eigentlich wäre es nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§§ 3 bis 8 - siehe Originaltext im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bverfg…) ganz einfach.
Problematisch wird die Geschichte durch zwei Sachverhalte:
einmal gibt es neben der "grundsätzlichen Auswahl aus den Richtern der obersten Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht etc.), die ja wirklich ok. ist, denn die müßtes es ja nun können, noch ein zusätzliches Vorschlagsrecht (siehe Gesetzestext), bei dem nur die Mindestanforderungen gem. § 3 erfüllt sein müssen. So kann man juristisch vorgebildete Politiker (siehe der ehemalige Saarland-MP Müller) dahin schieben.
Zum anderen hat der Gesetzgeber in § 6 das Wahlrecht auf einen Wahlausschuss verschoben (und das Bundesverfassungsgericht hat das, weil es doch so bequem ist und die Richter genau so auf ihre Stühle gekommen sind, gem. Fußnote auch für verfassungsgemäß erklärt), so dass nach Herzenslust ge- und verschoben werden kann - und wird.
Daher ist es in der Tat nicht immer so gewesen, dass die auch wirklich geeignetsten gewählt wurden, weil dann dem jeweils anderen politschen „Block“ die Einstellung nicht passte.
Wundersamerweise gibt es jedoch viele Fälle, wo Verfassungsrichter sich nach ihrer Wahl tatsächlich ihrem Amtseid verpflichtet fühlten und nicht so „funktioniert“ haben, wie sich das die Leute oder Parteien gewünscht hatten, die für ihre Wahl gesorgt hatten.
So gesehen ist das Verfahren im Grundsatz hinnehmbar.
Gruß
kmb
Hallo Beni,
falls dies dein Berufswunsch sein sollte, dann hast du dir ja ne Menge vorgenommen…
Schaue am besten im schlauen Wiki nach: hier ein Auszug aus der Erklärung bei Wikipedia:
Zitat Anfang
Gewählt werden die Richter zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Sie haben eine Amtszeit von zwölf Jahren und können nicht wiedergewählt werden. Diese 1970 in Kraft getretene Regelung[8] soll ihre persönliche Unabhängigkeit stärken. Während im Bundesrat eine direkte Wahl mit Zweidrittelmehrheit stattfindet, wählt im Bundestag ein Wahlausschuss aus zwölf Abgeordneten, die unter Zugrundelegung des d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens gewählt werden. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mindestens acht Stimmen (Zweidrittelmehrheit) der gesetzlichen Mitglieder dieses Ausschusses auf sich vereinigt. Dabei werden drei Richter jedes Senats aus den Richtern an den obersten Gerichtshöfen des Bundes ausgewählt. Es ist umstritten, ob nicht das Plenum des Bundestages für die Wahl zuständig sein sollte.[9][10]
Wählbar ist jeder, der mindestens 40 Jahre alt ist und nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt besitzt (2. Juristisches Staatsexamen oder Professor der Rechte an einer deutschen Universität – dem gleichgestellt ist der Abschluss eines Diplomjuristen nach damaligen DDR-Recht). Er muss zum Deutschen Bundestag wählbar sein und darf weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören. Er kann zwar zum Zeitpunkt der Wahl zum Bundesverfassungsrichter den vorgenannten Organen angehören, scheidet jedoch mit der Ernennung zum Bundesverfassungsrichter aus den vorgenannten Organen aus.
Zitat Ende
o.k.?
Konnrath
Hallo,
die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestages und des Bunderates gewählt. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Gruß
Langenhozen
Hallo Beni
Da sich Deine Frage offensichtlich auf die deutsche Rechtsorganisation bezieht (in der Schweiz gibt es kein Bundesverfassungsgerichts), kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Sorry!
Greets
Michi
wiki gibt dir eine so präzise antwort, das könnte ich auch nicht besser