sofern die Anlage richtig berechnet wurde, wie z.B. Wärmebedarf, Heizkörperauslegung, Ventilauslegung und hydraulischer Abgleich, verbunden mit einer witterungsgeführten Vorlauftemperaturregelung (ich setzte voraus, alle HK mit Thermostatventilen), ist es sinnvoll an einem HK keinen Thermostatkopf zu installieren und dieses Ventil in geöffnetem Zustand zu blockieren und das Überströmventil zu schließen. Das funktioniert natürlich nur, wenn der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.
Ein Überströmventil soll nur eine Mindestwasserumlaufmenge garantieren, und dient zur Absicherung der Therme, falls alle Heizkörperventile geschlossen sind. Normalerweise sollen Thermostatventile lediglich externe und interne Wärmelasten kompensieren, es hat sich allerdings eingebürgert, daß Thermostatventile in erster Linie eine mangelhaft berechnete und dimensionierte Anlage verschleiern. Nicht umsonst wird jetzt der schon immer notwendige hydraulische Abgleich so vehement gefordert.
Prüfen Sie einmal die technischen Unterlagen Ihrer Anlage, die Rohrnetzberechnung gibt Auskunft, welche Wassermenge jedem HK zugeordnet wurde, und welchen Differenzdruck die Umwälzpumpe aufbringen muß.
Der statische Anlagendruck hat in diesem Zusammenhang keinerlei Bedeutung. Die Mindestumlaufmenge richtet sich nach der Leistung des Wärmeerzeugers und ist für jede Anlage individuell einzustellen. Lassen Sie das Ihre Heizungsfirma machen, im Rahmen der Wartungsarbeiten muß er die Funktion sowieso immer überprüfen.
Grüße
Pit