Wie Steuern richtig buchen SKR 03

Hallo,
ich hoffe, die Kategorie ist richtig. Finde leider keine passendere.
Ich arbeite mit dem Buchhaltungsprogramm Lexware. Ich bleibe immer bei der Steuer hängen. Das erste Jahr hat sie sich normal verrechnet. Ich bilanziere. Ich habe die Steuer, die ich im nächsten Jahr vom FA erstattet bekommen wie folgt gebucht: im Vorjahr: 1989 an 1780. Beim Jahresabschluss für die Steuerzahllast habe ich 1790 gewählt. Die Zahlen, die dann erstmal rauskommen, stimmen mit denen des Finanzamts überein. Aber wie verbuche ich nun diese Zahlung des FA, die ich jetzt in dem aktuellen Jahr erstattet bekommen? Und wie buche ich unter dem Jahr Zahlungen vom FA an mich und Zahlungen an das FA?

Evlt. hat ja doch jemand Ahnung hier und macht sich die Mühe, mir zu helfen. Würde mich sehr freuen.

Ich bedanke mich auf jeden Fall schon mal im Voraus.

Gruß
Nici

Wieso buchst du 1989 an? 1989 ist ein Privatkonto.

Umsatzsteuer ist entweder eine Forderung oder Verbindlichkeit. Und insofern buchst du die Umsatzsteuer auch über diese Konten, bei Ausgleich dann über Bank. Nix mit privat. Wenn du die Vorjahresumsatzsteuer eröffnen willst, buchst du über Saldenvortragskonten.

Sorry, hab mich verschrieben. Meinte natürlich 1789, nicht 1989.

Hallo Nici,

die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ergeben sich genau wie eventuell verbleibende Salden in der USt-Jahreserklärung aus den Konten der Klasse 177x und 157x

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die USt-Konten zu nutzen. Ich selber finde es am einfachsten, wenn alle Konten der genannten Klassen unterjährig „offen“ stehen bleiben und die USt-Vorauszahlungen unabhängig davon auf Konto 1780 gebucht werden. Dann hast Du nämlich in der Bilanz genau die USt-Jahreserjklärung abgebildet.

Der Vortrag erfolgt dann, indem Du nur den Wert, der bei der Jahreserklärung unterm Strich herauskommt, per 01.01. zusammenrechnest und diesen (nur diesen!) auf Konto 1790 vorträgst, so dass die laufenden USt-Konten wieder jüngferlich ins neue Jahr starten können.

Schöne Grüße

MM

Und, ergänzend, du darfst natürlich nicht vergessen, die Vorauszahlungen für Dezember (und ggf. bei Dauerfristverlängerung auch November) per 31.12. als Verbindlichkeit oder Forderung zu erfassen. Wenn du das nicht buchst, sehen deine Salden komisch aus. Außerdem immer schön die Differenzen zwischen bilanzierter Schuld und tatsächlicher Zahlung ausbuchen, sonst verlierst du irgendwann den Überblick.

Vielen Dank für eure Antworten!
Der Knoten ist leider noch nicht ganz geplatzt :slight_smile: Ich erkläre einfach mal an einem Beispiel, wie ich buche, evlt. könnt ihr mir meinen Fehler aufzeigen:
Jahr 2015: Umsatzsteuererstattung 2015 (2016 erhalten vom Finanzamt):
1789 an 1780

Dann erfolgt der Jahresabschluss mit dem Überhang:
1790 an 9000

Buchung im Jahr 2016:
Eingang der Zahlung vom FA für 2015:
1790 an 1200

Zahlungen vom FA an mich unter dem Jahr:
1780 an 1200

Zahlungen von mir an das FA unter dem Jahr:
1200 an 1780

Forderung FA 2016, 2017 erst eingefordert und bezahlt:
1545 an 1780

Ich hoffe, ich habe das soweit gut verständlich geschrieben. Mich machen die Zahlen langsam schon verrückt ^^

Viele Grüße
Nici