Wird die Versteuerung der Tantiemen der VG-Bild-Kunst bei Festangestellten auch in die Anlage S (Arbeit aus selbstständiger Arbeit) eingetragen?
Ja.
Es sei denn, die Verwertungsrechte liegen beim Arbeitgeber, und dieser leitet die Tantiemen an seinen Arbeitnehmer durch - dann sind sie Bestandteil der N-Einkünfte, und man muss sie gar nicht eintragen, weil sie schon auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen sind.
Schöne Grüße
MM