Wie teuer darf Trinkwasser sein?

Hallo,

wir haben ein Problem mit unserem Wasserversorger.
in einer „kleinen Siedlung“ mit Brunnenwasserversorgung (Trinkwaser) aus privater Hand.
An unserem Brunnen sind 6 Wohnhäuser, 1 Restaurant und div. Gebäude einer Golfanlage angeschlossen.
Die Kontrolle und Sicherstellung der Wasserqualität wurde bis vor einem Jahr vom „Wasserverband Peine“ übernommen. Nachdem das „Gut“ jetzt einen neuen Besitzer hat, wurde umgehend der Vertrag mit dem Wasserverband gekündigt und die Wasseraufbereitung in Eigenregie übernommen.
Nun wird in naher Zukunft eine Anwohnerversammlung stattfinden, weil der neue „Gutsherr“ die Wasserpreise pro m3 erhöhen „muss“ (bis jetzt zahlten wir 2,80 € pro m3).
Seiner Meinung nach müsste der m3-Preis 15.-€ betragen um die Betriebskosten zu decken, weil wir in den paar Haushalten „zu wenig“ Wasser verbrauchen.
Nach unseren Hochrechnungen liegt die abgenommene Wassermenge von allen angeschlossenen Abnehmern bei ca. 1000 m3 jährlich,
was bei einem Preis von „15.-€“ eine Betriebskostensumme vom 15000,-€ per anno ausmachen würde.
Meine Frage ist jetzt, in wie weit kann der private Wasserversorger seine Preise erhöhen und müssen wir mit einer Preiserhöhung um 400% auf 15,-€ rechnen?

Hallo,
wie das bei einem privaten Versorger rechtlich geregelt ist weiss ich leider nicht.Bislang hat ein großer Versorger Euer Wasser „geliefert“ und die Instandhaltungskosten, Gestehungskosten usw. mitgetragen.Ein privater Versorger muss die Kosten für Leitungen und deren Instandhaltung, die Aufbereitung und gesetzlich vorgeschriebene Beprobung und Überwachung durch das Gesundheitsamt etc. alles selbst zahlen.Je mehr Kunden Wasser abnehmen umso günstiger wird der Bezugspreis für den Einzelnen.
Auf jeden Fall würde ich raten, einen der großen Verbraucherschutzverbände zu kontaktieren und vielleicht mal beim zuständigen Bürgermeister vorstellig werden.

Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann aber ich bin im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung tätig und da ist alles gesetzlich geregelt.