Hallo zusammen,
eine Person hat einen KFZ-Haftpflicht-Schaden und übernimmt die Kosten des Unfallgegners selbst, da sie sehr gering sind. Dadurch erreicht die Person, dass die eigene KFZ-Versicherung die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF19 -> SF9) zurücknimmt (-> so als wäre der Schaden nie entstanden).
Wenn die Person nun zu einem anderen KFZ-Versicherer wechselt, nimmt die neue Versicherung dann die günstigere (SF19) oder die ungünstigere Schadensfreiheitsklasse (SF9) als Grundlage?
Viele Grüße,
mawewa