Wir haben leider sehr spät, kurz vor Weihnachten vor dem Frost, die Goldfische aus dem kleinen Teich genommen, dabei sind die Frösche massiv gestört worden und krabbelten nun nach dem Frost an der Eisfläche von unten und wollten nach Luft schnappen. Wir haben die Eisfläche aufgebrochen, aber das Spiel konnten wir nicht ständig machen. Also haben wir nach zwei,drei Tagen später auch die Frösche herausgefischt unter der Eisdecke (jetzt wären sie eh festgefroren bei minus 15-20).Zwei gleich aussehende habe ich in einen Eimer d=ca.30cm gesteckt mit Gitter drauf und Tuch zum Abdunkeln und den großen Frosch in einen Behälter 30x15x15 mit Luftschlitzen (neue Box vom Entfeuchter). Im Keller waren 12-14Grad. Sie wollten raus, hüpften andauernd. JEtzt hab ich Fenster auf und 3 bis 8 Grad, jetzt ist Ruhe, aber auch leider superkalter Fußboden darüber. Alles käse. Wenn ich das Fenster zumache, werden sie wieder munter? Aber bei der Kälte muß ich es schließen sonst gibts Ärger mit Vermieter. Ist die Haltung überhaupt OK? Wasser und Sand und Blätter drin, also Pampe wie im Teich. Zu eng? Müssen die was fressen? Kann ein Frosch verhungern? Kann er solange fasten? Ich will sie nicht quälen, auch wenn ich sie ja vor dem Frosttod bewahrt habe. Aber hätt ich sie nicht geweckt, wären sie auch nicht in dieser Lage. Hab gelesen, daß sie sogar eigentlich kurze Zeit tiefgefroren überleben, klappte ja letztes Jahr auch, obwohl da nicht solche Tieftemp. waren. Ich hab so schlechtes Gewissen. Helft mir!
Hallo,
bevor ich weiterschreibe, erst einmal der allgemeine Hinweis, dass es verboten ist, einheimische Amphibien und Reptilien aufzusammeln, mitzunehmen etc.
Da wir das geklärt haben, werde ich jetzt also im Konjunktiv schreiben, wie man die Frösche überwintern könnte, wenn es denn erlaubt wäre, was es ja nicht ist:
Nicht lachen: Im Kühlschrank. Dosen mit Löchern im Deckel, gefüllt mit feuchtem Laub und Moos. Bei ca. 4°C. Ab und an die Feuchtigkeit kontrollieren. Und natürlich die Temperatur, frieren darf’s nicht.
Und sobald der Teich wieder offen ist, raus damit.
Was wohl passiert ist, dass den Tieren die Luft ausgegangen ist: Faulgase im Boden wurden durch die „Angelaktion“ freigesetzt, und so ist das Wasser nicht mehr für die Frösche atembar. Die Gase können durch die Eisdecke nicht entweichen, und kaltes Wasser löst Gase besser als warmes, daher wohl der Schlamassel.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
MaToK
Hallo
Zustimmung zum Vorredner. Wenn Ihr das machen könnt, wären sie tatsächlich im Kühlschrank-Gemüsefach am besten aufgehoben, die Behältnisse können ruhig kleiner sein als die 30cm. Stoffwechsel ist unten, füttern müsst ihr nicht.
Grüße
bevor ich weiterschreibe, erst einmal der allgemeine Hinweis,
dass es verboten ist, einheimische Amphibien und Reptilien
aufzusammeln, mitzunehmen etc.
Da wir das geklärt haben, werde ich jetzt also im Konjunktiv
schreiben, wie man die Frösche überwintern könnte, wenn es
denn erlaubt wäre, was es ja nicht ist:
Nicht lachen: Im Kühlschrank. Dosen mit Löchern im Deckel,
gefüllt mit feuchtem Laub und Moos. Bei ca. 4°C. Ab und an die
Feuchtigkeit kontrollieren. Und natürlich die Temperatur,
frieren darf’s nicht.
Und sobald der Teich wieder offen ist, raus damit.
Hallo,
dann schau mal in § 42 BNatSchG Abs. 1 Pkt.1: „Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen , zu beschädigen oder zu zerstören.“
Passt da dein Kühlschrankhinweis dazu?
Als Tierfotograf kennt man den Trick mit dem Kühlschrank. Etwas Kälte und die Tiere springen nicht so schnell von der Linse weg.
Nur ist das Gemüsefach unabhängig vom gesetzlichem Hintergrund denkbar ungeeignet, die Tiere über den Winter zu bringen. Jedes Öffnen des Kühlschrankes stellt eine Störung dar. Jede Störung benötigt Energie.
Vermutlich geht es um die üblichen Grünfrösche (Teich-, See- oder Wasserfrosch), die teilweise im Wasser überwintern. Ich schreibe bewusst „teilweise“. Wer Amphibienzäune im Frühjahr betreut hat, weiß, dass ein Teil der Tiere an Land überwintert.
Artgerecht und mit dem Gesetz vereinbar wäre also die Unterbringung der Tiere in einem Laubhaufen. Nachdem sie schon zwangsweise aufgewacht sind, kriechen die noch an die Stelle, die von der Temperatur genehm ist.
Die Störung am Gewässer passt natürlich auch nicht zum Gesetz (andere §§). Aber da kommt keine Naturschutzbehörde und reißt dem Teichbesitzer den Kopf ab, wenn er selbst gemerkt, dass er einen Fehler gemacht hat und am Schutz der Amphibien interessiert ist.
Nur spätestens an dieser Stelle sollte man gesetzeskonform handeln und die Tiere nicht in den Kühlschrank nehmen. Wer ganz sicher gehen will, fragt bei der Naturschutzbehörde nach. Die benennen dann fachlich versierte Herpetologen aus der Region, die beratend zur Seite stehen. Auch dann kann noch einiges schief gehen. Aber rechtlich ist man aus der Verantwortung raus.
Grüße
Ulf
Wie Sie vielleicht gelesen haben, habe ich gleich als erstes darauf hingewiesen, dass die Entnahme einheimischer Amphibien und Reptilien nicht erlaubt ist.
Meine Hinweise beziehen sich auf die Überwinterung von Amphibien und Reptilien aus klimatisch ähnlichen Zonen im allgemeinen. Es ist kein, wie Sie schrieben, „Trick“, sondern ermöglicht eine kontrollierte Durchführung. Diese Vorgehensweise wird u.a. von Landschildkrötenhaltern seit Jahren mit Erfolg durchgeführt.
Wie sich der Hinweis, die Tiere jetzt bei Minustemperaturen in einen Laubhaufen zu setzen, auf den wechselwarmen Organismus auswirken wird, werde ich nicht näher beschreiben.
Hallo
Wie Sie vielleicht gelesen haben, habe ich gleich als erstes
darauf hingewiesen, dass die Entnahme einheimischer Amphibien
und Reptilien nicht erlaubt ist.
… und gibst gleich im Anschluss einen Hinweis zum rechtswidrigen Umgang mit geschützten Arten.
Es ist kein, wie Sie schrieben, „Trick“,
Der Trick bezog sich auf eine kurzfristige Ruhigstellung.
Wie sich der Hinweis, die Tiere jetzt bei Minustemperaturen in
einen Laubhaufen zu setzen, auf den wechselwarmen Organismus
auswirken wird, werde ich nicht näher beschreiben.
Warum nicht?
Ein ausreichend großer Laubhaufen an windgeschützter Stelle ist im inneren frostfrei. Was denkst du, wie die einheimischen Amphibien an Land überwintern?
Grüße
Ulf
Einheimische Amphibien suchen ihre Winterquartiere auf, bevor es zu spät ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Auswirkungen niedriger Temperaturen auf wechselwarme Organismen bekannt sind. Weiterhin gehe ich davon aus, dass es sich bei den Fröschen um einheimische Tiere handelt, und nicht um Rana sylvatica, die ein Gefrieren des Körpers überleben kann.
Wie soll ein wechselwarmes Tier bei Frost den für es optimalen Temperaturbereich selbst aufsuchen?
Ihren Vorwurf der Gesetzesübertretung meinerseits muss ich strikt zurückweisen. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass die Entnahme nicht gestattet ist. Die Ausführungen beinhalten auch keine nicht frei zugänglichen Informationen.
Die gesetzlich nähste Vorgehensweise wäre wahrscheinlich die sofortige Rückführung der Tiere an den Fundort, ungeachtet der Auswirkungen auf die Tiere. Auch das vorgeschlagene Verbringen an einen anderen Ort ohne Genehmigung, so er auch in freier Natur liegt, kollidiert insofern mit dem Gesetz, da die Tiere nicht von selbst dorthin gelangt wären.
Für den Threadersteller würde ich vorschlagen, sich z.B. an die DGHT zu wenden (http://www.dghtserver.de/foren/) und die Frage dort im entsprechenden Unterforum zu stellen.
Ich selber werde mich aus dem laufenden Thread zurückziehen, da meiner Meinung nach keine neuen Informationen die Fragestellung betreffend ausgetauscht werden.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Auswirkungen niedriger
Temperaturen auf wechselwarme Organismen bekannt sind.
Hallo,
mit „die Tiere unter 3 Blätter zu legen“ ist es nicht getan. Auch bringt es nichts, schnell etwas Laub zusammenzuscharren. Dann wären die Frösche wirklich dem Frost ausgesetzt. Unter bereits liegenden größeren Laubmengen an windgeschützten Stellen ist es jedoch frostfrei. Nicht umsonst hatte ich geschrieben: „Wer ganz sicher gehen will, fragt bei der Naturschutzbehörde nach. Die benennen dann fachlich versierte Herpetologen aus der Region, die beratend zur Seite stehen.“
Ihren Vorwurf der Gesetzesübertretung meinerseits muss ich
strikt zurückweisen.
Habe ich geschrieben, dass du ein Gesetz übertrittst? Ich habe geschrieben, dass die Überwinterung im Kühlschrank eine Gesetzesübertretung ist, soweit man für die geschützten Arten dafür keine Genehmigung hat.
Die gesetzlich nähste Vorgehensweise wäre wahrscheinlich die
sofortige Rückführung der Tiere an den Fundort, ungeachtet der
Auswirkungen auf die Tiere.
Das ist Unsinn.
Auch das vorgeschlagene Verbringen
an einen anderen Ort ohne Genehmigung, so er auch in freier
Natur liegt, kollidiert insofern mit dem Gesetz, da die Tiere
nicht von selbst dorthin gelangt wären.
Das ist auch Unsinn. Es sei, du unterstellst, dass sie an einem völlig ungeeignetem Ort ausgesetzt werden.
Für den Threadersteller würde ich vorschlagen, sich z.B. an
die DGHT zu wenden (http://www.dghtserver.de/foren/) und die
Frage dort im entsprechenden Unterforum zu stellen.
Wenn bei geschützten Arten die begründete Gefahr besteht, dass sie nicht überleben, muss man sich an die zuständige Naturschutzbehörde wenden.
Ich selber werde mich aus dem laufenden Thread zurückziehen,
da meiner Meinung nach keine neuen Informationen die
Fragestellung betreffend ausgetauscht werden.
Sich mit gegenteiligen Meinungen auseinander zu setzen, scheint nicht deine Stärke zu sein.
Grüße
Ulf
Ersteinmal danke ich euch allen für eure Unterstützung. Der Tipp mit dem Keller kam von einem Ranger (da hatte ich sie aber schon aus dem Eis befreit im Eimer muß ich gestehen-mensch mir kamen die Tränen, als ich die unter der Eisdecke krabbeln sah)… der hat auch Kinder und in erster Linie steht der Tierschutz da. Aber außer Keller wußte ich überhaupt nix-das Gespräch war sehr kurz. In seiner Station wurden im Herbst-Anfang Winter auch Kröten, die es nicht rechtzeitig geschafft haben vor dem Frost unterzutauchen, in die Station zum Übernachten gebracht. Aber halt nur ne Nacht. Wenn ich sie jetzt freilasse, oder nicht rausgenommen hätte, sterben sie oder wären schon tot. Da ich den Ranger grad nicht erreichen kann zwecks Nachfrage, wandte ich mich an dieses Portal. ICh bin so dankbar, daß man mir erst einmal die Angst und das schlechte Gewissen der Tierquälerei genommen hat. Ich hab zwei Kinder und die bangen auch um ihre Lurchies, die sie im Sommer immer beobachtet haben. Ich hatte auch Angst bei der zwangsweisen Enge im Eimer würden die sich bekriegen. Aber es ist jetzt total ruhig, wir schlichen täglich in den Keller und horchten. Wir wohnen erst zwei Jahre hier. Letztes Frühjahr hab ich einen Schreck bekommen, als ich diesen noch wasserleeren Teich vom Schlamm befreien wollte und ich beinahe einen Frosch in der Pampe mit dem Spaten erwischte. Seitdem bin ich schon vorsichtiger. Ich muß noch viel lernen. Auch die Goldfische waren nicht richtig. Ich weiß. Alles überstürzt und „hach wie niedlich“ ohne zu überlegen. Wir überlegen, ob wir den nur 60cm tiefen Teich jetzt erneuern und einen mind. 1,20m tiefen Teich einsetzen. Auch unsere Laubhaufen sind im Dez. vom Hausmeister alle nach und nach weggemacht worden. Das ist alles in einer „ordentlichen“ Stadtgegend nicht so einfach. Ein wahres Wunder, daß wir überhaupt hier Frösche haben -worauf wir auch richtig stolz sind. Sobald es länger über null ist und der Teich taut, bring ich sie sofort zurück in ihren Teich und steck viel Stroh in eine Stelle, die soll auch etwas Sauerstoffzufuhr gewährleisten. Das mit dem Kühlschrank krieg ich nicht hin, viel zu klein schon für uns vier Prs. Viell. erwisch ich den Ranger nächste Woche, bis dahin laß ich halt das Fenster noch einen Spalt offen.
Herzlichen Dank aus Berlin
Hallo,
bevor Ihr euch hier in die Wolle bekommt, ob man die Tiere vorübergehend aus der Natur entnimmt, um deren Leben zu retten und damit einer Vorschrift des Naturschutzes zuwiderhandelt:
Unser Rechtssystem erlaubt Notstandhandlungen die hier zweifellos vorliegen (Zuwiderhandlung gegen ein Recht um eine anderes zu schützen). Von daher wäre die Entnahme der Frösche lediglich um deren Überleben zu ermöglichen, gerechtfertigt.
Meines Erachtens wäre es reine „Verwaltungsonanie“, würde die Zuwiderhandlung gegen das Naturschutzgesetz geahndet.
Gruss
Iru
[MOD] Abschluß
Meines Erachtens wäre es reine „Verwaltungsonanie“, würde die
Zuwiderhandlung gegen das Naturschutzgesetz geahndet.
Hallo, zusammen,
das meine ich auch, deshalb schließe ich diesen Zweig jetzt ab.
Zudem ist dieses Thema nur ganz am Rand on topic in diesem Brett.
Gruß Eckard [MOD Brett „Garten und Pflanzen“]