Hallo!
Gerade wurde in unserer Gemeinde etwas beschlossen, von dem ich ehrlich gesagt völlig entsetzt bin. Ich bin kein gewähltes Gemeinderatsmitglied und mir ist es nicht möglich, momentan an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen. Dennoch möchte ich gern meine Meinung zu diesem Beschluss kundtun und zwei präzisierende Fragen stellen, auf deren mir bisher unklarer Beantwortung der Beschluss beruht (m.M. nach unsinnige Behauptungen, die dazu führen, dass etwas seit Jahrzehnten „abgenickt“ wird). Ich hatte zum gleichen Thema vor zwei Jahren bereits ein Gespräch mit unserem (sehr jungen) Bürgermeister, der mir in vielen Punkten zustimmte, allerdings in dem Vier-Augen-Gespräch offen bekannte, dass für die Gemeinde das derzeitige (seit Jahrzehnten gültige) Verfahren wesentlich günstiger käme und deshalb nie in öffentlichen Sitzungen über Alternativen gesprochen wird. Wenn ich mit Mitbürgern spreche (ich wohne selbst erst seit drei Jahren in dieser Gemeinde und kenne das Vorgehen in dem Bereich GANZ anders), sind diese immer überrascht, wie unbürokratisch und v.a. auch günstig es in anderen Gemeinden abläuft. Nun stand der Beschluss diese Woche also zur Neuabstimmung an und wie ich aus der Zeitung erfahren habe, wurde wieder „abgenickt“.
Meine Frage ist also:
- An wen schicke ich diese „Stellungnahme“ und meine zwei Fragen, so dass sie eben nicht nur der Bürgermeister zur Kenntnis nimmt, sondern auch die Ratsmitglieder? In welcher Form darf man denn dann mit einer Antwort rechnen? Kommt sowas zum TOP „Bürgeranfragen“ in der Sitzung oder wird das eher schriftlich beantwortet (oder gar ignoriert)?
- Kann ich das formlos („Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder“) formulieren und es wird an die Gemeindemitglieder weitergeleitet oder gibt es da einen „Dienstweg“ und eine Form, die eingehalten werden muss?
Es handelt sich um eine Gemeinde mit weniger als 10.000 EW in Baden-Württemberg.
Grüße,
sonne