Wie und an wen 'Stellungnahme' formulieren?

Hallo!

Gerade wurde in unserer Gemeinde etwas beschlossen, von dem ich ehrlich gesagt völlig entsetzt bin. Ich bin kein gewähltes Gemeinderatsmitglied und mir ist es nicht möglich, momentan an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen. Dennoch möchte ich gern meine Meinung zu diesem Beschluss kundtun und zwei präzisierende Fragen stellen, auf deren mir bisher unklarer Beantwortung der Beschluss beruht (m.M. nach unsinnige Behauptungen, die dazu führen, dass etwas seit Jahrzehnten „abgenickt“ wird). Ich hatte zum gleichen Thema vor zwei Jahren bereits ein Gespräch mit unserem (sehr jungen) Bürgermeister, der mir in vielen Punkten zustimmte, allerdings in dem Vier-Augen-Gespräch offen bekannte, dass für die Gemeinde das derzeitige (seit Jahrzehnten gültige) Verfahren wesentlich günstiger käme und deshalb nie in öffentlichen Sitzungen über Alternativen gesprochen wird. Wenn ich mit Mitbürgern spreche (ich wohne selbst erst seit drei Jahren in dieser Gemeinde und kenne das Vorgehen in dem Bereich GANZ anders), sind diese immer überrascht, wie unbürokratisch und v.a. auch günstig es in anderen Gemeinden abläuft. Nun stand der Beschluss diese Woche also zur Neuabstimmung an und wie ich aus der Zeitung erfahren habe, wurde wieder „abgenickt“.

Meine Frage ist also:

  1. An wen schicke ich diese „Stellungnahme“ und meine zwei Fragen, so dass sie eben nicht nur der Bürgermeister zur Kenntnis nimmt, sondern auch die Ratsmitglieder? In welcher Form darf man denn dann mit einer Antwort rechnen? Kommt sowas zum TOP „Bürgeranfragen“ in der Sitzung oder wird das eher schriftlich beantwortet (oder gar ignoriert)?
  2. Kann ich das formlos („Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder“) formulieren und es wird an die Gemeindemitglieder weitergeleitet oder gibt es da einen „Dienstweg“ und eine Form, die eingehalten werden muss?

Es handelt sich um eine Gemeinde mit weniger als 10.000 EW in Baden-Württemberg.

Grüße,
sonne

Hi
wenn du an die Verwaltung schreibst, wird man dir antworten, dass die Politik entschieden hat. Evtl. bekommst du eine Bgründung, warum das so gemacht wird.
Du kannst natürlich auch an den Rat bzw. den zust. Ausschuss (Satzung lesen!) schreiben als Bürgeranfrage. Wenn du das in der Sitzung beantwortet haben möchtest, solltest du da auch anwesend sein.
Vielleicht kannst du im Vorfeld auch die Sitzungsprotokolle einsehen (wenn in öffentl. Sitzung entschieden wurde); vielleidcht ist ja da eine Begründung drin.

Unabhängig davon: es ist durchaus möglich, dass Sachen in einer Gemeinde anders, als in einer anderen geregelt werden - das nennt sich dann „kommunale Selbstverwaltung“ und ist im Grundgesetz garantiert.

Wenn regelmäßig so ein Beschluss gefasst wird: ein Gespräch mit den Ratsmitglied deines geringsten Misstrauens oder ein Besuch bei einer parteiveranstaltung oder oder… ist auch möglich.

ruß
HaWeThie

Ich würde an ein Ratsmitglied einer Partei schreiben, von der du öfters mal liest, dass sie Gegenanträge zu Beschlussvorlagen einbringt. „an den gesamten Rat“ bringt m.E. nichts, wenn es überhaupt weitergeleitet wird.