Wie unterschreibt man mit "i.V." genau?

Hallo,

bei einem Unternehmen unterschreibt der Geschäftsführer alle Arbeitsverträge.
Der Geschäftführer ist Max Mustermann und normalerweise

steht am Ende so

(Unterschrift)

Firmenname

Max Mustermann, Geschäftsführer.

Wie soll das denn sein Vetreter Johannes Mustermann tun?

Wäre das etwa so?

(Unterschrift)

Firmenname

Johannes Mustermann, i.V. des Geschäftsführers.

Danke

Hallo,

V steht nicht für Vertretung, sondern für Vollmacht! Hat Johannes Mustermann eine?

Und nein, mann schreibt nicht i. V. des Geschäftsführers, sondern

i. V. Johannes Mustermann

Siehe auch hier:

Gruß
Christa

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Hallo!

Wir sprechen von Kaufleuten, nicht von Angehörigen eines freien Berufs, unterstelle ich mal.

I.V. unterschreibt man, wenn man eine allgemeine Handlungsvollmacht hat (z.B. üblich bei Abteilungsleitern o.ä.), wenn man eine Art- oder Einzelvollmacht hat, unterschreibt man i.A.

Wenn du also als Personalsachbearbeiter artbevollmächtigt bist, Aushilfen einzustellen, dann unterschreibst du i.A., Wenn du einmalig einzelbevollmächtigt bist, ausnahmsweise diesen einen Vertrag zu unterschreiben, unterschreibst du auch i.A.

Früher wurde auch n.D.v. f.d.R. (nach Diktat verreist, für die Richtigkeit) unterschrieben (Sekretärinnen), das dürfte bei einem Arbeitsvertrag jedoch nicht ausreichend sein.

Schöne Grüße!

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