Im Übrigen hätte es vielleicht doch gereicht, wenn du vor Ort unterschrieben hättest. Aber wenn ich so darüber nachdenken (ich habe dein Posting nochmal gelesen), kannst du vermutlich sowieso die nun leider schon unterschriebenen Formulare in die Pfeife rauchen und musst dir neue schicken lassen (auf Arabisch allerdings nur, wenn du die Sprache auch verstehst!), die du bitte erst dann unterschreibst, nachdem du geklärt hast, wie das Prozedere mit der Beglaubigung der Unterschrift nun genau abläuft!
Erstmal danke an alle.
Hab ich also doch richtig verstanden.
Dieses doppel gemoppelt ist auch in Deutschland nicht zu umgehen…
Also erst Rathaus, eigene Unterschrift beglaubigen, dann zum Landgericht diese Beglaubigung legalisieren lassen und dann zum Konsulat und mir dort all das für die marokkanischen Behörden „legalisieren“ lassen.
Exakt so fühlte sich die Situation an.
Und an die verlorene Chance habe ich dann auf dem Heimweg auch viel zu spät gedacht. Der erwähnte Ordner war ein regelrechter Unterschriften-Katalog.
So hörte sich das für mich auch an.
Macht nach der Lektüre des Links von @LittleArrow organisatorisch auch Sinn. Muss ja alles safe sein. Kein Landgericht hat die Zeit Unterschriften aller Bürger zu beglaubigen. Diese Aufgabe wird quasi an die Rathäuser ausgelagert und das Landgericht legalisiert mittels Apostille diese Beglaubigung. Die haben dann wohl am Gericht auch so einen Unterschriften-Katalog der Rathäuser und bestätigen dann diese wieder übergeordnet. Diese und nur diese Beglaubigung kann das marokkanische Konsulat dann gegenprüfen und die Spitze der Unterschriftenpyramide ist erreicht.
Muss ich die Unterschriften in Anwesenheit des „Beglaubigers“, also meines jetzigen Wissensstands nach, dem Beamten im Rathaus, leisten?
Wenn ja dann drucke ich mir die Sachen nochmal aus. Das sind halt Unterlagen zur Einreichung bei einem marokkanischen Gericht zwecks der Schließung meiner marokkanischen Firma. Die verstehe ich auch nur auf französisch. Arabisch geht leider schriftlich gar nicht…
Liebe Grüße
derSelbst
Servus,
das hier
ist der wahrscheinliche Weg (Rathaus kann durch das Bürgerbüro Deines Stadtteils ersetzt werden). Es ist aber durchaus auch möglich, dass zwischen Landgericht und Konsulat noch das Bundesverwaltungsamt drankommt. Das könntest Du vielleicht noch vorher rauskriegen - wenn nämlich die Überbeglaubigung notwendig ist und die Übersetzung „mit allem“ verlangt wird, wäre es ungünstig, wenn sie bereits angefertigt würde, wenn die Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt noch fehlt.
Schöne Grüße
MM
Werde das jetzt erstmal so versuchen. Rathaus-Landgericht-Konsulat. Übersetzung lasse ich außen vor.
Wofür wird die Übersetzung benötigt? Falls die Überbeglaubigung des Bundesverwaltungsamtes erforderlich ist?
Das mit der Übersetzung habe ich irgendwie noch nicht gecheckt. War auch eine so nebensächliche Bemerkung der Konsulatsangestellten, welche sie auf mein Nachfragen nicht mehr kommentierte.
Deswegen hoffe ich einfach dass das hinfällig war.
Gruß
Davon würde ich ausgehen, ja.
Ach so, wenn du sie per E-Mail bekommen hast, dann vereinfacht das die Sache. Ich würde auf jeden Fall nicht unterschriebene Unterlagen mitnehmen. Nachholen kannst du die Unterschrift jederzeit, aber wenn du schon unterschrieben hast und man dir sagt, du hättest vor Ort unterschreiben sollen, dann machst du nur dicke Backen.
Servus,
Du hattest geschrieben
Französisch ist in Marokko zwar faktisch zweite Arbeitssprache auch in der Verwaltung, aber eben nicht Amtssprache. Nur bei der ONCF wird es offiziell als Betriebssprache verwendet.
Du tust also gut daran, den ganzen Schweppel übersetzen zu lassen, und zwar dann, wenn alle verlangten Stempel drauf sind, und nachdem Du Dich vergewissert hast, welche Übersetzer vom Konsulat akzeptiert werden - das ist ganz unabhängig von einer Beeidigung für deutsche Gerichte.
Schöne Grüße
MM
Hey
Verstehe. Ich entsinne mich, dass in Marokko alle Amtspapiere immer in arabisch und französisch ausgestellt waren. Das hatte ich befürchtet. Also zu guter letzt, noch vom Konsulat zugelassenen Übersetzer auftreiben.
Ja super, damit ist dann für mich erstmal alles klar.
Werde den Krempel dann, wie @Christa empfohlen, nochmal ausdrucken und vor Ort unterschreiben. Daran soll es jetzt nicht mehr scheitern.
Also Danke an alle!
Ich halte euch über den Erfolg auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
derSelbst
na dann viel Erfolg!