Hallo zusammen!
Ich hoffe mir kann jemand helfen die Angelegenheit auf dem wortwörtlich kürzesten Weg zu meistern.
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich als Deutscher war in der Vergangenheit in Marokko selbstständig. Mittlerweile wieder in Köln habe ich von meinem Steuerberater aus Marokko Unterlagen erhalten, welche ich unterschrieben bei einem marokkanischen Konsulat „legalisieren“ lassen solle. Ich also alles unterschrieben und ab zum Konsulat nach Düsseldorf.
Dort sagte man mir, dass Sie dort nicht meine Unterschrift, sondern in dem Fall nur die Unterschrift eines deutschen Gerichts beglaubigen können. Ich solle erst zum Rathaus, dann zum „tribunal“ in Köln und dann zum Konsulat wiederkommen. Welches Gericht in Köln wurde mir nicht mitgeteilt.
Alle Unterlagen sind auf französisch.
Was mich im Konsulat verunsicherte war eine Bemerkung darüber dass ich noch zu einem Übersetzer solle, der die Papiere auf arabisch übersetzt. Auf meine Bemerkung dass das Rathaus/Gericht die Dokumente auf arabisch noch weniger verstehe und es doch einfacher wäre mein Steuerberater aus Marokko schicke sie mir nochmal auf arabisch, bekam ich keine Reaktion.
Also Frage: Kann ich mit französischen oder meinetwegen auch arabischen Dokumenten beim Rathaus aufschlagen und um eine amtliche Beglaubigung meiner deutschen Unterschrift bitten?
Mit denen ich dann zu welchem Gericht in Köln laufe und dort was mache?
Oder ist die Beglaubigung beim Rathaus bereits diese gerichtliche Unterschrift?
Die Dame im Konsulat fragte mich nämlich aus welcher Stadt ich komme und schlug nach meiner Antwort in einem riesigen Wälzer nach. Dann zeigte sie mir eine Unterschrift, welche wohl von einem Verantwortlichen für den Bereich Köln stammte und verwies darauf, dass sie nur diese beglaubigen könne.
Hat jemand Erfahrungen welche Behördengänge jetzt den kürzesten Weg zum Ziel führen?