Wie Unterschriftsbeglaubigung für marokkanischer Dokumente in Deutschland erhalten?

Hallo zusammen!

Ich hoffe mir kann jemand helfen die Angelegenheit auf dem wortwörtlich kürzesten Weg zu meistern.

Der Sachverhalt ist folgender:

Ich als Deutscher war in der Vergangenheit in Marokko selbstständig. Mittlerweile wieder in Köln habe ich von meinem Steuerberater aus Marokko Unterlagen erhalten, welche ich unterschrieben bei einem marokkanischen Konsulat „legalisieren“ lassen solle. Ich also alles unterschrieben und ab zum Konsulat nach Düsseldorf.

Dort sagte man mir, dass Sie dort nicht meine Unterschrift, sondern in dem Fall nur die Unterschrift eines deutschen Gerichts beglaubigen können. Ich solle erst zum Rathaus, dann zum „tribunal“ in Köln und dann zum Konsulat wiederkommen. Welches Gericht in Köln wurde mir nicht mitgeteilt.

Alle Unterlagen sind auf französisch.

Was mich im Konsulat verunsicherte war eine Bemerkung darüber dass ich noch zu einem Übersetzer solle, der die Papiere auf arabisch übersetzt. Auf meine Bemerkung dass das Rathaus/Gericht die Dokumente auf arabisch noch weniger verstehe und es doch einfacher wäre mein Steuerberater aus Marokko schicke sie mir nochmal auf arabisch, bekam ich keine Reaktion.

Also Frage: Kann ich mit französischen oder meinetwegen auch arabischen Dokumenten beim Rathaus aufschlagen und um eine amtliche Beglaubigung meiner deutschen Unterschrift bitten?

Mit denen ich dann zu welchem Gericht in Köln laufe und dort was mache?

Oder ist die Beglaubigung beim Rathaus bereits diese gerichtliche Unterschrift?

Die Dame im Konsulat fragte mich nämlich aus welcher Stadt ich komme und schlug nach meiner Antwort in einem riesigen Wälzer nach. Dann zeigte sie mir eine Unterschrift, welche wohl von einem Verantwortlichen für den Bereich Köln stammte und verwies darauf, dass sie nur diese beglaubigen könne.

Hat jemand Erfahrungen welche Behördengänge jetzt den kürzesten Weg zum Ziel führen?

Hallo,

ich hatte mal bei einem Notar meine Unterschrift auf einem rumänischen „Papier“ (ich glaube, es war eine Vollmacht) beglaubigen lassen. An Einzelheiten erinnere ich mich nicht mehr, da es über 20 Jahre her ist, aber du kannst als erste Anlaufstelle bei der Gemeinde/im Bürgeramt oder was auch immer ihr dort habt nachfragen, ob die das machen, und ansonsten bei einem Notar.

Die Sprache ist irrelevant, weil nur die Unterschrift beglaubigt wird, deshalb darfst du auch erst vor Ort unterschreiben und musst dich ausweisen.

Gruß
Christa

Moin,

ja, vor 30 Jahren in Spanien ein Grundstück geerbt… einige Übersetzungen, Beglaubigungen und Botschaften später…
für 3 Tage runter geflogen, alles vor Ort erledigt und danach sorgenfrei…

Die Kommunikation zwischen den „Ämtern“ - ist (war zumindest) quasi nicht gegeben…

LG
Ce

Und wie genau war das denn bei Dir mit der Beglaubigung in D von Unterschriften zu spanischsprachigen Texten? Das ist nämlich der Gegenstand der Frage.

Schöne Grüße

MM

Er/sie/es wollte eher sagen, dass alkes in Deutschland für die Katz‘ war und schneller vor Ort erledigt wurde.:smirk:

Viele Grüße
Christa

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Beglaubigungen macht jedes Bürberamt.

Servus,

Zum Landgericht. Der Stempel, den Du von dort bekommst, heißt Apostille oder Legalisation, Es wird damit bestätigt, dass derjenige, der vorher Deine Unterschrift (nicht den unterschriebenen Text!) beglaubigt hat, dazu berechtigt war.

Wegen der Übersetzung: Es geht hier tatsächlich um das Dokument, das Du unterschrieben hast, und nicht irgendein anderes, das Dein Steuerberater in arabischem Text schickt - egal, ob der Inhalt identisch ist oder nicht.

Bevor Du zu einem Übersetzer gehst: Frage beim Konsulat, ob der eine bestimmte Zulassung durch das Konsulat braucht und ob das Dokument erst nach Vorliegen von Beglaubigung und Apostille zusammen mit diesen übersetzt werden soll. An solchen Einzelheiten kann es unter Umständen liegen, ob die Gänge für die Katz sind oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Kann man so machen. Dann ist das halt eine ganz andere Sache als die, die @derSelbst vorträgt, der eben keinen Flug nach Rabat braucht, sondern bloß eine Legalisierung eines Dokuments durch das marokkanische Konsulat in Köln.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

er hatte, etwas verworren, geschrieben:

Das geht in die von dir erwähnte Richtung, wobei ich das seltsam fände im Falle einer Unterschrift. Bei einer Übersetzung sieht‘s schon anders aus, aber für die „Beglaubigung“ einer Unterschrift?

Viele Grüße
Christa

Korrekt!

Viele Grüße
Christa

Das hier hatte ich übrigens so verstanden, dass der Steuerberater ihm das Dokument auf Arabisch statt auf Französisch zum Unterschreiben schicken würde.

Servus,

ja, durchaus. Ich hatte vor einigen Jahren mit allem möglichem Papierkram für Libyen (noch vor der Zerstörung des Landes und seiner staatlichen Organisation) zu tun - ohne Apostille zu der Beglaubigung brauchte man da nicht zur Botschaft kommen.

Ich glaube, Araber lieben Stempel und Dienstsiegel so sehr, wie Spanier schwungvolle Unterschriften mit eindrucksvollen Titeln.

Schöne Grüße

MM

Ja, Apostille kann ich mir vorstellen, aber nicht, dass in der ganzen Gegend von Köln nur eine Person die Unterschrift beglaubigen darf!

Servus,

ja, und dadurch wird das Dokument eventuell wertlos - wenn nämlich evident ist, dass die Unterschrift von jemandem ist, der den Text nicht lesen und verstehen konnte.

Schöne Grüße

MM

Das, was die Konsulatsangestellte aus dem Ordner blätterte, war sicherlich eine Apostille des Landgerichts Köln, und sie hat das halt gezeigt, weil sie sich schwer damit tat, zu erklären, was eine Apostille ist und was das Landgericht Köln ist. @derSelbst hat dabei leider seine Chance nicht genutzt und nicht geschaut, wer da was unterschrieben hat, und welches Dienstsiegel oder welcher Stempel bei der Unterschrift war.

Schöne Grüße

MM

Lies bitte die diversen Artikel in diesem Link:

und genau das war das Problem: Mit dem ganzen Papierkram waren die im (weiß nimmer, Konsulat/Botschaft… was auch immer) damals überfordert. Letztlich hatte ich keinen Vermerk auf dem Formular (so in etwa: wir dürfen das Formular nicht beschädigen), sondern ein Begleitschreiben, dass ich das Formular selbst unterzeichnet hatte - das reichte dem Notario in Spanien dann wieder nicht…

Deswegen: wenn sich irgendwas so anstellt - meine Erfahrung: lieber gleich vor Ort mit der entsprechenden Person/Behörde … was auch immer

Servus,

ist keinesfalls ein allgemein gültiges Rezept, und es hängt sehr davon ab, worum es im Einzelfall geht. Ich käme jetzt mal wieder vom Hölzchen zum Stöckchen, wenn ich ein paar Fälle darstellte, in denen genau dieses eben nicht geht.

Im vorliegenden Fall sind es vor allem die Kosten eines Fluges nach Marokko und zurück, die deutlich höher sind als die Gebühren, die für die verschiedenen Stempel anfallen. Es kann aber durchaus auch sein, dass es dem Inhalt der fraglichen Dokumente genau widerspräche, wenn man das, worum es da geht, und das wissen wir nur in groben Zügen, vor Ort bei der marokkanischen Behörde erledigen wollte.

Ganz abgesehen davon, dass Marokko nicht das einzige Land ist, in das der Herr zwischen den Pförtnerschalter einer Behörde und das Zimmer des zuständigen Beamten eine ganze Reihe von Handsalben gesetzt hat, ohne die (und besser noch einen ortsansässigen und amtsbekannten Galoppino) man „vor Ort“ überhaupt nichts erreichen kann, sobald jemand mitkriegt, dass man einen Rückflug schon zwei Tage später gebucht hat. Wer mit einem Araber verhandeln möchte und dabei an sowas wie einen Rückflugtermin gebunden oder sonstwie zeitlich eingeschränkt ist, hat von vornherein verloren. Eine Grundregel jeder Transaktion mit Arabern ist, dass man gegenseitig ausprobiert, wer länger geduldig bleibt. Wer nervös wird, ist draußen.

Da ist es viel einfacher, sich in Köln die notwendigen Stempel in der notwendigen Reihenfolge zu besorgen, die dort amtlich festgesetzten und daher kalkulierbaren Handsalben zu bezahlen und am Ende eine leckere Legalisierung vom Konsulat in den Händen zu halten. Wenn die vorher noch einen Stempel vom Bundesverwaltungsamt haben wollen, werden sie es schon sagen, und das geht ganz leicht per Post und Nachnahme, wenn die Apostille mal da ist.

Schöne Grüße

MM

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kann in marokkanischer Metaphorik übrigens leicht ein Ausdruck dafür sein, dass man die Apostille eben nicht beim Bürgeramt und auch nicht bei einem Amtsgericht bekommen kann, sondern dafür zum Groß-Hauptwezir am Landgericht gehen muss.

Es wäre in so einer Situation sicherlich nützlich, wenn man den Stempel und die Unterschrift, die einem da gezeigt wird, mal genau anschaute, wer denn diese „Person“ ist und ob nicht vielmehr eine Funktion zu erkennen ist.

Schöne Grüße

MM

könnte übrigens auch ein Hinweis darauf sein, dass eine Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt verlangt wird, das neckischerweise eben auch in Köln sitzt. Das macht aber nichts aus, weil der Akt, der wegen eingeschränkter Öffnungszeiten nicht leicht zu organisieren ist, nämlich das Besorgen der Apostille beim Landgericht, auch für die Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt nötig ist, so dass die ersten Schritte Beglaubigung - Apostille auf jeden Fall richtig bleiben.

Wenn die Leute auf dem Konsulat auch noch den Stempel vom Bundesverwaltungsamt haben wollen, werden sie es dann schon sagen.

Schöne Grüße

MM