Hallo liebe Community,
wie verhält es sich mit meinem Urlaubsanspruch
durch eine eigene Kündigung?
Kündigung erfolgt fristgerecht zum 31.07.2016
Resturlaub 24 Tage.
Rechtlich gesehen muss ich der Auszahlung des
Resturlaubs zustimmen, ansonsten ist er zu gewähren. Ich stimme allerdings nur
teilweise zu.
Laut Gesetzgeber ist der Arbeitgeber ebenso verpflichtet,
mindestens 12 Tage zusammenhängenden Erholungsurlaub zu gewähren.
Ob ich diesen beim neuen Arbeitgeber gewährt
bekomme bleibt offen.
Ich möchte nun ab kommender Woche bis Ende des
Monats komplett Urlaub nehmen.
Meine Abteilung besteht aus 4 Personen, von
denen einer bereits seit geraumer Zeit krankgeschrieben ist und dies bis auf
unbestimmte Zeit so bleibt.
Eine weitere befindet sich auf Erholungskur und
eine weitere selbst im Urlaub.
Kann mir der Arbeitgeber rechtlich gesehen
meinen Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehren, obwohl dieser Zustand einer
unterbesetzten Abteilung offensichtlich das Ergebnis jahrelangen Missmanagement
ist?
Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar!
Euer NJR_11