Hallo zusammen!
Wie sieht folgende Situation aus: wer muss die Kosten für den erneuten Tausch des Klimakompressors tragen - Werkstatt oder Käufer?
Bei einem gebrauchten Fahrzeug wurde innerhalb der 6monatigen Gebrauchtwagengarantie ein defekter Klimakompressor durch die Wärkstatt des Automobilhändlers getauscht.
Die Klimaanlage funktionierte wieder normal, bis plötzlich nach ca. 11 Monaten die Funktion nachließ und schließlich keine Kühlleistung mehr vorhanden war.
Es ist allem Anschein nach wieder der Klimakompressor betroffen (offizielle Fach-Diagnose liegt nicht vor, aber beim Anschalten der Klimaanlage verändert sich die Motordrehzahl nicht, was bedeutet, das keine Leistung aufgebracht werden muss, um den Klimakompressor zu betreiben).
Im Fall eines erneuten Defekts des Klimakompressors - wie sieht die Sachlage in punkto Gewährleistung aus? Kann der Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels verlangen bzw was ist zu beachten?
Schon vorab vielen Dank für die Hilfe!