Wie verhält es sich mit der Gewährleistung der Werkstatt nach Einbau eines Klimakompressors innerhalb der Gewährleistung von 6 Monaten und erneutem Defekt?

Hallo zusammen!

Wie sieht folgende Situation aus: wer muss die Kosten für den erneuten Tausch des Klimakompressors tragen - Werkstatt oder Käufer?

Bei einem gebrauchten Fahrzeug wurde innerhalb der 6monatigen Gebrauchtwagengarantie ein defekter Klimakompressor durch die Wärkstatt des Automobilhändlers getauscht.

Die Klimaanlage funktionierte wieder normal, bis plötzlich nach ca. 11 Monaten die Funktion nachließ und schließlich keine Kühlleistung mehr vorhanden war.

Es ist allem Anschein nach wieder der Klimakompressor betroffen (offizielle Fach-Diagnose liegt nicht vor, aber beim Anschalten der Klimaanlage verändert sich die Motordrehzahl nicht, was bedeutet, das keine Leistung aufgebracht werden muss, um den Klimakompressor zu betreiben).

Im Fall eines erneuten Defekts des Klimakompressors - wie sieht die Sachlage in punkto Gewährleistung aus? Kann der Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels verlangen bzw was ist zu beachten?

Schon vorab vielen Dank für die Hilfe!

Hallo!

Nein, Du hast keine Ansprüche mehr an die Werkstatt.

Der Kompressor wurde innerhalb der 6 Monate ersetzt. Gut.
Aber da lief keine neue Frist an. Nach ersten 6 Monaten ist Schluss.
Und sehr wahrscheinlich hast Du auch keinen neuen Klimakompressor bekommen, sondern einen „zeitwertgerechten“ Gebrauchten., aber das ist im Grunde hier egal.

Anders wenn du den Kompressor bezahlt hättest, dann hättest Du darauf 2 Jahre Gewährleistung, wie bei jedem Ding was Du im Laden oder Versand kaufst oder bei jeder Handwerkerleistung.

Tipp: Offenbar schaltet die elektrische Kupplung nicht ein und verbindet Klima mit Motor.

MfG
duck313