Wie verhält sich die Krankenkasse wenn

Hallo liebe Gemeinde,

wenn ich meinen 40 Stunden Arbeitsvertrag abändere auf einen 20 Stunden Arbeitsvertrag, was ändert sich dann alles für mich? Ich habe noch ein Nebengewerbe, dass ich gerne behalten würde. Gewinn erziele ich jedoch damit noch nicht.

Wird die Krankenkasse extra Geld von mir haben wollen?

Vielen Dank im voraus
Querr

Servus,

die Frage ist ziemlich vage gestellt.

  • Deine Beiträge zur Krankenversicherung aus der nichtselbständigen Arbeit hängen nicht von der Anzahl der Wochenstunden ab, sondern von der Höhe des Lohnes: Ab 450,01 € / Monat geht das mit den Beiträgen los, zunächst mit ganz wenig, ab 800 € dann mit den vollen 7,3 % Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag.

  • Deine Beiträge aus den Einnahmen (die heißen bei der Krankenversicherung leider so, obwohl es Einnahmen minus Ausgaben sind - grosso modo das, was Du für die Einkommensteuer als Überschuss ermittelst) richten sich danach, wie hoch diese sind und bei nebenberuflicher Selbständigkeit mit kleinen Gewinnen auch danach, ob es in Deiner „Bedarfsgemeinschaft“ (Ehe oder sowas) noch jemanden mit versicherungspflichtigen Einnahmen gibt und wie hoch diese sind. Das mindeste, was das an KV-Beitrag kostet, ist 217 € / Monat, das ist aber bereits eine Ermäßigung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt wird. 312 € sind der „normale“ Mindestbeitrag (Zahlen ohne Zusatzbeitrag und gerundet).

  • Als gering verdienender Selbständiger mit einer selbständigen Tätigkeit von nicht mehr als 18 Wochenstunden und einem Gewinn von nicht mehr als 385 Euro im Monat kannst Du beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenversicherung in der Familienversicherung mitversichert sein, falls es (über einen Ehegatten) eine solche gibt.

Kurzer Sinn: Der Umfang Deiner nichtselbständigen Beschäftigung hat keinen Einfluss auf die KV-Beiträge aus der selbständigen Tätigkeit, aber Du solltest im Zusammenhang mit dieser, wenn sie offenbar magere Erträge bringt, jetzt gleich alles tun, damit Dir die Krankenversicherungsbeiträge nicht das Kreuz brechen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
so, wie geschildert wird sich wohl keine Änderung für dich ergeben.
Was deine selbständigen Tätigkeit angeht, aus der du noch keine Einnahmen erzielst (entscheidend ist, was auf dem Einkommensteuerbescheid steht), so spielen da verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Krankenkasse macht eine Statusfeststellung, d.h. sie legt fest, ob du hauptberuflich Selbständig bist oder nicht. Wie geschrieben, so, wie geschildert wirst du meiner Meinung nach nicht , allein durch die Senkung deiner wöchentlichen Arbeitszeit als Arbeitnehmer von 40 auf 20 Stunden hauptberuflich selbständig.
wenn du es verbindlich bestätigt haben willst, lass es von deiner Kasse prüfen.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank Ihr Zwei für die schnelle Antwort.

Ich bin Singel und wohne alleine. Ich bin auch bereits über 30, so dass ich bei meinen Eltern nicht mehr Familienversichert sein könnte.

Da ich immer Probleme habe so Versicherungskram zu verstehen, muß ich noch einmal anders fragen. Ich hoffe, ich nerve euch nicht damit.

Wenn sich meine Arbeitsstundenzahl bei meinem Arbeitgeber von 40 Stunden auf 20 Stunden reduziert, wird die Krankenkasse das noch immer als meine Hauptarbeit verstehen/akzeptieren?

Wenn ich mit dem Nebengewerbe nur Investitionskosten habe und keinerlei Einnahmen, muss ich dann überhaupt irgendwelche Beiträge bezahlen?

@Aprilfisch
Also da ich kein Gehalt aus dem Nebengewerbe beziehe, liege ich unterhalb von 450,01€ und somit muss ich keine Beiträge bezahlen, verstehe ich das richtig?

Nein. Es ist so, wie ich geschrieben habe.

Und wenn Du Dich nicht um die Einzelheiten kümmerst, zahlst Du wie gesagt (gerundet) 312 € im Monat für die Krankenversicherung auf die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Übrigens: Totstellen hilft da nicht, die Beiträge werden ggf. auch rückwirkend festgesetzt und beigetrieben.

Wenn Du nicht verstehst, was ich geschrieben habe (das kann ich mir vorstellen, die Materie ist tatsächlich ein bissle fummelig), lass Dich persönlich auf der nächsten Geschäfsstelle Deiner Krankenkasse beraten. Benenne dabei unbedingt auch die Stichworte „Ermäßigter Beitrag bei geringen Einnahmen“ und (falls das in Frage kommt) „Beitragsbefreiung auf Antrag bei bestehender Familienversicherung für gering verdienende Selbständige“.

Wenn Du diese Stichworte nicht benennst, kann es sein, dass diese Themen überhaupt nicht zur Sprache kommen. Dann bleibst Du auf den 312 € / Monat (gerundet) sitzen, das wird teuer.

Schöne Grüße

MM

  • grade eben noch gesehen: Dein grundsätzlicher Fehler liegt in der Vorstellung von einem

Nicht nur bei der Krankenversicherungspflicht und der Festsetzung der Beiträge zur Krankenversicherung muss man zwischen nichtselbständiger Arbeit und selbständiger Tätigkeit unterscheiden. Aus einem Gewerbe kann man kein „Gehalt“ beziehen, es handelt sich nicht um eine nichtselbständige Arbeit.

Ich habe übrigens oben auch klar

Wenn Du Dir aus der ganzen Geschichte nur das rauspickst, was Dir gut gefällt, und den Rest unter den Tisch fallen lässt, kommt nichts Gutes dabei raus.

Schöne Grüße

MM

Aaalso, ich habe mir jetzt mal Unterstützung bei Seite geholt und wir haben das mal durchgerechnet, orientiert an den Informationen, die Ihr oben gemacht habt.
Wir haben dabei zwei Rechnungen aufgestellt.

  1. Rechnung, Status Hauptberuf, Ich als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen
    –> Mein Krankenkassenbeitrag ist ausgerechnet (nach Blick auf letzte Lohnabrechnung) 8,4%
    –> Der KV-Beitrag würde sich einfach halbieren, da muß ich nichts machen. Überweisen tut den ja sowieso der Arbeitgeber

  2. Rechnung, Status Nicht Hauptberuf, Ich als Selbstständiger eines eigenen Gewerbes
    –> Weil ich derzeit noch keine Einnahmen habe (sondern nur Investitionen / Abschreibungen in Geräte, Energiekostenanteile für Arbeitszimmer usw.) liegt meine GuV unterhalb von
    (217€ / 8,4% *100 =) +2583,33€

Jetzt hätte ich da noch ein paar Fragen:

  1. Muss ich mich zwangläufig für das Nebengewerbe Krankenversichern? Es ist ja nicht so, dass mir Ziegelsteine auf den Kopf fallen könnten oder ähnliche blöde Unfälle. Stichwort : Freiwillige Versicherung

  2. Ist meine Annahme / Rechnung bei Punkt überhaupt richtig?

PS: Warum der erste Punkt 1 komplett durchgestrichen wird, weiss ich nicht. Ich bitte das zu entschuldigen

Hallo,

es gibt zwei Varianten (§ 5 Abs. 5 SGB V):

1) die Arbeitnehmertätigkeit steht auch mit 20 Stunden im Vordergrund und die selbständige Tätigkeit ist nebenberuflich:

  • Dann berechnet wie bisher prozentual die kompletten Sozialversicherungsbeiträge aus dem Gehalt. Aus der Selbständigkeit sind dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen (Ausnahme: es wird eine Rente, Betriebsrente o.ä. bezogen). Je nach Art der Selbständigkeit sind ggf. Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten (ggf. aber auch jetzt schon).

2) die Arbeitnehmertätigkeit ist mit 20 Stunden nebenberuflich und die selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich (§ 240 SGB V): Dann sind aus allen Einnahmen (Selbständigkeit, Arbeitnehmertätigkeit, Zinsen, Mieteinnahmen etc.) Beiträge zu zahlen. Es gilt grds. der Höchstbeitrag von ca. 770 Euro monatlich. Bei Nachweis geringerer Einnahmen wird der Beitrag auf Antrag für die Zukunft auf ca. 400 Euro ermäßigt. In bestimmten Fällen kann der Beitrag auf ca. 270 Euro gesenkt werden.

Ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, prüft die Krankenkasse. Wichtig sind dabei die Einnahmen aus den verschiedenen Quellen, die wöchentliche Arbeitszeit für die jeweilige Tätigkeit und die Tatsache, ob eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Gruß
RHW

Servus,

alles, worum es dabei geht, habe ich Dir schon auseinandergesetzt. Lang und breit.

Und ja, Du bist auch als Gewerbetreibender krankenversicherungspflichtig. Das

ist eine Erinnerung an das vergangene Jahrhundert, solche Trittbrettfahrer gibt es heute nicht mehr.

Hier:

geht es nicht um die Krankenversicherung, sondern um die gesetzliche Unfallversicherung. Zu diesem Thema machst Du Dich bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft schlau.

Schöne Grüße

MM

Hi RHW,

bitte äußere Deine Korrekturen und Ergänzungen offen und mit klaren Worten, damit alle was davon haben.

Raus mit der Sprache: Was ist an dem falsch, was ich geschrieben habe?

Schöne Grüße

MM