Hi,
das sehe ich auch so. Mein Schwiegervater soll auch jemanden angerempelt haben. Der wollte einen gewissen Betrag haben (Höhe weiß ich nicht mehr, war aber nicht sehr hoch, es ging um eine Radkappe, glaube ich), mein Schwiegervater bezahlte (ob mit oder ohne Beleg weiß ich auch gerade nicht mehr), und später flatterte meinem Schwiegervater eine Anzeige ins Haus wegen eines größeren Schadens. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Schaden nicht von ihm stammen konnte, aber erst hat er schon dumm geschaut.
Andererseits ist mir jemand (ich stehend) hinten reingefahren, die hinzugerufene Polizei trug „vermutlich 10 Euro Schaden“ ein
(Nummernschild war verbogen, allerdings war bei mir offensichtlich mehr beschädigt, weil die Kofferraumklappe beim Öffnen und Schließen klemmte, das wollte der Polizist aber nicht sehen), ich ließ das über die Versicherung abwickeln (wozu hat man die?), Schaden waren über 2000 Euro und ich bekam 250 Euro noch Wertminderung, die allerdings nicht vom Unfallgegner sondern von seiner Versicherung bezahlt wurden.
Fazit: auch wenn man den Wertverlust zahlt, kann der spitzfindige Anwalt immer noch mit einer weiteren Forderung ankommen. Man kann auch die Versicherung erstmal bezahlen lassen und erst danach entscheiden, ob man den Schaden nicht selbst begleicht, um nicht hochgestuft zu werden. Es gibt Seiten im Internet, da kann man berechnen lassen, bis zu welcher Höhe man einen Schaden selbst übernehmen soll, um eine Rückstufung zu vermeiden.
Gruß
Christa