Wie verhalte ich mich korrekt?

Guten Tag,
ein PKW fährt versehentlich beim einparken auf einen anderen PKW auf, es kommt zum Kontakt der Stoßstangen.
Der Eigentümer vom stehenden Auto ist Rechtsanwalt und verlangt vom aufgefahrenen PKW Fahrer 200 Euro als Wertverlustzahlung, obwohl kein erkennbarer Schaden verursacht wurde.

Wie sollte sich der Fahrer hier verhalten?

Danke und Grüße

Hi,
das einfachste ist, den Schaden an die Versicherung zu melden. Die wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Gruß
HaWeThie

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Warum sollte sie das tun? Die Begleichung des Schadens (hier: 200€) ist für die Versicherung kostenlos. Alles andere zieht unkalkulierbare externe und interne Kosten nach sich.

Hallo

  • Gab es Zeugen?
  • wurde die Polizei hinzugezogen? Wenn ja, was hat der Auffahrer unterschrieben?
  • wann und wie hat der Rechtsanwalt seine Forderung geltend gemacht?
  • kann objektiv Schadensfreiheit angenommen werden? (z.B. durch Einlassungen des Fahrers, falls dieser nicht der Eigentümer war)
  • wie wurde der Eigentümer informiert (tut vermutlich nichts zur Sache)

Hallo,

ja es gab einen Zeugen.
Keine Polizei.
Im Gespräch wurde die Forderung vom Rechtsanwalt ausgesprochen.
Was ist objektiv Schadensfreiheit?
Der Fahrer ist nicht der Eigentünmer.
Der Eigentümer stand daneben und ist der Zeuge.

Grüße

Was denn nun ?

Gibt es einen sichtbaren Schaden oder nicht ?
Bedenke, leichte Rempler können wegen der sich rückstellenden Kunststoffverkleidungen unterhalb und unsichtbar Schäden an der Unterkonstruktion haben. Die ist starrer und verformt sich bleibend.

Aber das kann auch keiner am Ort des Geschehens erkennen und in „Geld“ bewerten und fordern. So eine Forderung ist sehr zweifelhaft, fast dubios wenn man hört es sei ein Rechtsanwalt betroffen.

Wertverlust gibt’s nur bei neueren Fahrzeugen und natürlich nur für tatsächliche Schäden
Die beim Verkauf auch einen Mindererlös bringen würden, das soll ja der Wertverlust ausgleichen.

Einfache Lösung( wie immer), man meldet den „Schaden“ seiner Versicherung, die muss und wird sich kümmern.
Mag, man erstattet der VS dann die Auslagen um die Rückstufung zu vermeiden. Das kann man ja ausrechnen lassen.

Man sollte sicherlich nicht ohne VS handeln und einfach zahlen.

MfG
duck313

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Hallo und Danke!

Es gibt keinen sichtbaren Schaden!
Der Rechtsanwalt ist ein Fuchs, denn egal was passiert, weiß er das der mutmaßliche Schädiger im Steitfall schlechter davon kommt…

Grüße

Hi,

das sehe ich auch so. Mein Schwiegervater soll auch jemanden angerempelt haben. Der wollte einen gewissen Betrag haben (Höhe weiß ich nicht mehr, war aber nicht sehr hoch, es ging um eine Radkappe, glaube ich), mein Schwiegervater bezahlte (ob mit oder ohne Beleg weiß ich auch gerade nicht mehr), und später flatterte meinem Schwiegervater eine Anzeige ins Haus wegen eines größeren Schadens. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Schaden nicht von ihm stammen konnte, aber erst hat er schon dumm geschaut.

Andererseits ist mir jemand (ich stehend) hinten reingefahren, die hinzugerufene Polizei trug „vermutlich 10 Euro Schaden“ ein
(Nummernschild war verbogen, allerdings war bei mir offensichtlich mehr beschädigt, weil die Kofferraumklappe beim Öffnen und Schließen klemmte, das wollte der Polizist aber nicht sehen), ich ließ das über die Versicherung abwickeln (wozu hat man die?), Schaden waren über 2000 Euro und ich bekam 250 Euro noch Wertminderung, die allerdings nicht vom Unfallgegner sondern von seiner Versicherung bezahlt wurden.

Fazit: auch wenn man den Wertverlust zahlt, kann der spitzfindige Anwalt immer noch mit einer weiteren Forderung ankommen. Man kann auch die Versicherung erstmal bezahlen lassen und erst danach entscheiden, ob man den Schaden nicht selbst begleicht, um nicht hochgestuft zu werden. Es gibt Seiten im Internet, da kann man berechnen lassen, bis zu welcher Höhe man einen Schaden selbst übernehmen soll, um eine Rückstufung zu vermeiden.

Gruß
Christa

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Hallo duck,

weil es hier jetzt insgesamt 3 Mal steht: Warum soll sich die Versicherung kümmern? Melden ja, (zur Wahrung von Fristen, falls höhere Forderungen aufkommen), aber sie hat in dem Fall keine gemeinsamen Interessen mit dem Versicherungsnehmer. Warum sollte die Versicherung auch nur eine Sekunde oder eine Briefmarke in diesen Fall stecken, bei dem sie im Erfolgsfall vermutlich auch noch draufzahlt ??? Oder habe ich da eine Null überlesen oder so?

Tatsächlich mag es einen verdeckten Schaden geben, der den Wertverlust rechtfertigt.

Daher darf man die Forderung wahlweise bezahlen oder eben seinem Haftpflichtversicherer weiterleiten, der nicht auf Behauptungen des Geschädigten hin, sondern nach qualifiziertem Kostenvoranschlag reguliert.

Das mag durchaus mehr sein, was man dadurch zur Rettung seiner SF-Stufe seinem Versicherer erstatten müsste oder eben Null, wenn der Anspruch abgelehnt würde.

G imager761

Wenn der Geschädigte unterschreibt, dass er keine weiteren Forderungen stellt, sollte man die 200 € zahlen.
Denn normalerweise fallen die verursachten (nicht sichtbaren) Schäden höher aus als 200 €.

Gruß Apolon

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Hallo!

Die eigene Kfz-Haftpflicht muss sich kümmern, im Sinne von, sie wartet auf die Schadenmeldung/Schadenansprüche des Geschädigten und die Einlassung des Versicherten dazu.
Dann entscheidet sie, Schaden ist berechtigt und zahlt. Oder eben nicht berechtigt und weist ihn ab.

Wie macht man es nun ?

Man nennt dem Geschädigten die zuständige VS( muss man nicht mal, es geht auch über das Kennzeichen) und meldet selbst, es gab einen Schaden und jemand wird Ansprüche stellen. Dazu ist man verpflichtet.
Dann rührt sich die VS schon. Sie schickt einen Unfallbogen, den der Verursacher ausfüllen muss. Und die Sache läuft.

MfG
duck313

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Hallo,

wenn 200€ kostenlos sind, dann bitte ich dich um Überweisung dieses Betrages.
Meine Kontonummer: …

Für eine Versicherung sind 200€ genauso wenig kostenlos wie für dich.
OK, man kann mit zukünftig höheren Einnahmen wegen einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse argumentieren, aber der „Rabattretter“ ist ja mittlerweile oft im Vertrag.