Wie verhalten: Nicht-annahme des Käufers bei Ebay

Hallo,

ich habe über Ebay ein Handy verkauft, welches einwandfrei funktionierte.
Nach Erhaltung der Zahlung und Versand des Handys an den Käufer bekam ich kurz danach eine Mail, dass das Handy defekt sei. Ich bat an, das Gerät nochmals zu überprüfen. Der Käufer sendete das Gerät an mich zurück und nach Ankunft prüfte ich es erneut. Das Gerät funktioniert einwandfrei.
Nun fordert der Käufer das Geld zurück und meint, dass es bei ihm nicht funktionierte. Das Handy liegt zur Zeit bei mir Zuhause und auch nach mehrmaligem Testen funktionierte es.

Mir wird gedroht, wenn ich das Geld bis heute nicht zurücküberweise (Paypal), wird Ebay eingeschaltet.

Wie kann man sich in solch einer Situation verhalten? Meines Wissens nach ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden und der Käufer hat kein Recht das Geld wiederzubekommen, oder? Ich habe auch keine Lust, wegen anscheinend „Nichtgefallen“ (anders kann ich mir das nicht erklären), nochmals Versandkosten zu tragen.

Viele Grüße

Hallo,
von dem Druck den der Käufer aufbaut brauchst du dich nicht fürchten.
Der k muß erstmal ein fall eröffnen bei Ebay oder paypal.
Dann werden beide Seiten angehört und paypal entscheidet wer das Geld erhält.
Fällt die Entscheidung zu deinem Gunsten aus, muß der K klagen.
Oder fällt es zu gunsten des K aus musst du klagen.
Gruß

hallo,
stimmt mit Kaufvertrag und könnte durchaus Nichtgefallen sein …
aber wie willst du das nachweisen, dass Handy okay ?
Da steht Aussage gegen Aussage.
Und wenn die bei Paypal angibt dass Handy defekt dann denke ich brauchst du ein Gutachten.

Denke dass du jetzt entweder aus der Sache aussteigen kannst indem du das Geld zurücküberweist oder weiterer Ärger vorprogramiert ist.

Bei Folgendem jetzt aber auf Reihenfolge achten.

Da du schon das Handy hast … würde ich dir raten schick Geld zurück -
Mein Vorschlag dazu : Dazu als erstes der Käuferin mail schicken, dass du bereit bist das Geld zurück … aber nicht weil defekt sondern aus Kulanz.
( vielleicht kannst du ja jemanden anderen auch nochmal … und dann eben der K. mitteilen dass auch jemand anderes tadellos mit Handy … )
Dazu aber ihr mitteilen dass du dann den ganzen Kaufvertrag aufheben willst indem du den Kauf über Ebay rückabwickelst und sie dem bitte bevor du das Geld zurücküberweist zustimmen muss. Dann gibst du bei Ebay an, dass ihr im gegenseitigen Einverständniss …
dem muß sie zustimmen … dann bekommst du die Ebayprovision zurück …
( geht in der Regel zack zack )

Wenn die zugestimmt hat, bekommst du dazu Info von Ebay … dann überweist du Geld zurück und „vergisst“
entweder überhaupt das Thema der Versandkosten für die Rücksendung - oder falls die Käuferin die auch haben will, …
eben der Hinweis dass nicht defekt … ggf. dass du dir dazu auch so sicher bist, dass du bereit bist dazu ein Gutachten anfertigen zu lassen bzw. - je nach dem wie extrem die mir kommen würde … würde ich der meinerseits mit Anwalt bzw. meiner Rechtschutzversicherung drohen da sie falsche Angaben macht um dich zu schädigen.

Und dann mal sehen wie sie reagiert.

Also würde … so ruhig arbeiten mit so wenig Aufwand wie nötig ohne Androhungen etc. …
aber ggf. auch meinerseits kontern.

Freu dich - du hast Handy zurück - wenn alles klappt bekommst du Provision zurück … und Käuferin soll sich freuen dass sie lediglich für Versandk. aus Kulanz Telephon zurückgeben kann …
( so würde ich das ggf. der gegenüber erklären … )

und du stellst neu ein …

und ehe es da über die VK für Rücksendung … such vielleicht Weg durch die Mitte … halbe halbe oder so …

also schätz dich glücklich dass du handy hast …
ansonsten wenn die gegenüber paypal angibt dass die das im Telephonladen hat testen lassen …
würde ich meinen … open End - dann alles möglich …
und dann z.B. - wenn Paypal zurücküberweist ( und dich belastet ) gibts soweit ich weiss keine Provision zurück und …

solche Käufer gibts eben … und am Besten man trennt sich so schnell wie möglich von denen …

Hoffe bin halbwegs verständlich rübergekommen … bin momentan etwas unter Zeitdruck … wollte dir aber noch ( eben wegen Provision zurück ) schreiben dass du als erstes reagierst … bevor die paypal einschaltet.

( verzichte momentan auf letzte Rechtschreibkontrolle und Feinschliff )

Falls … kannst du dich aber später gerne nochmal melden.
Drücke die Daumen …
liebe Grüße marita

Hallu Shus2602,

wenn ich etwas „privat“ verkaufe muss die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Ich selbst schreibe in diesen Angeboten folgenden Footer:

it der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Seit 01.01.2002 hat der Verbraucher auch beim privaten Verkauf ein Recht auf Mängelfreiheit: Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB). Der private Verkäufer kann die Gewährleistung vertraglich begrenzen oder sogar ganz ausschließen. Dies muss er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen. Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt; wenn er etwas arglistig verschweigt, muss er trotzdem haften (§ 444 BGB). Wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei nahezu jedem privatem ebay-Angebot zu sehen sein. Das aktuelle deutsche Recht sieht auch bei Gebrauchtwaren (auch bei C2C) eine zweijährige Gewährleistungsfrist vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner Relation zum erzielten Kaufpreis Ich handel unter diesem Account als Privatperson - einmalige Garagenräumung.

PS.: Eine „GARANTIE“ kann ich nur für die nach bestem Wissen und mit reinem Gewissen dargestellte Artikelbeschreibung geben.

zu Deinem Fall:
Wenn das Gerät funktionstüchtig ist, hättest Du es nicht zurücknehmen müssen. Ich würde es zurücksenden und den Fall als abgeschlossen betrachten (wird eine negative Bewertung einbringen). Alternativ eine Teil-Rückerstattung (Tagespreis eines verghleichbaren Handys abzgl. eBay-Provision) anbieten und nach positiver Bewertung via Paypal zurückerstatten und erneut verkaufen.

Meist kann ein Telefonat deutlich einfacher eine Lösung herbeibringen als 25 Emails…

IMMER über das eBay-System kommunizieren.
Nur so kann im Fall eines Falles nachgewiesen werden das du eine Lösung anstrebst…

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.

Es wird ausschließlich über das Ebay System kommuniziert.
Ich habe auch in meinem Ebaytext erwähnt, dass es ein Privatverkauf ist und keine Rücknahme oder Garantie gewährt wird.
Es ist ja definitiv funktionstüchtig, wie kann man soetwas beweisen? Ein Gutachten gibt es im Handyshop? Wäre das evtl. eine Möglichkeit?
Ich habe es zurückgenommen und dem Käufer geschrieben, dass falls ein Mangel besteht (kann ja immer mal passieren, dass das Handy plötzlich versagt) ich das Geld rücküberweise. Ich habe leider an das Gute im Menschen geglaubt und nun dadurch denke ich das Problem.

Hallo,

wie läuft das Ganze ab, wenn in Ebay ein Fall eröffnet wird, habe ich Möglichkeiten meinen Standpunkt darzulegen und die Funktionstüchtigkeit zu beweisen, falls die Ware als defekt gemeldet wird?

Gruß

Ich würde den KD fragen was genau nicht funktioniert hat. Wenn dieser Mangel nicht (nicht mehr) existiert kann das sicher jemand (Zeige) bestätigen.

Dann sollte es erledigt sein…
Ich selbst würde den KD bitten die Bewertung abzugeben und im Anschluss das Paket aus Kulanz Gratis zurück senden.
Falls er nicht vorab bewertet würde ich ihn bitten die Abholung durch einen Paketdienstleister zu beantragen da diese kosten nicht von Dir übernommen werden müssen.

Hallo ich würde mich selbst mit dem Problem bei Ebay melden, und ich sehe es genauso,daß ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Wurde in Ihrem Angebot darauf hingewiesen, privatverkauf keine Garantie, keine Rücknahme?
Vielleicht hat er auf 2 Handy geboten und hat das andere vielleicht billiger ersteigert?
Alles möglich, bleiben Sie hart, wenn sie sich keine Schuld vorzuwerfen haben.

Viele Grüsse

Hallo,
Hast Du als Privatverkäufer, Garantie, Gewährleistung und Rückgabemöglichkeit in Deinem Angebot ausgeschlossen? Ja, dann hat der Käufer keine Chance und Du kannst ihm das Handy zurückschicken und das Geld behalten. Wenn nein hast Du ein Problem. Dann würde ich ihm den Kaufpreis zurück überweisen und das Handy bei Ebay neu einstellen. Dann hat der Käufer auch keinen Grund mehr Dir eine negative Bewertung zu geben. Das solltest Du dabei nicht vergessen.

Mfg

PitNr1

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe in dem Angebot folgenden Satz stehen gehabt: „Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie!“.

Haben Sie evtl. eine Quelle, wo ich mich bei Ebay melden kann? Ich finde nur den Problemfall „Geld nicht erhalten“, den ich melden könnte. Aber das ist ja nicht der Fall. Das Geld habe ich ja.
Soll ich die Ware einfach wieder zurückschicken? Wer muss hierfür die Kosten tragen?

Vielleicht haben Sie ja noch eine hilfreiche Antwort, Sie haben mir auf jeden Fall schon etwas geholfen.

Viele Grüße!

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe in dem Angebot folgenden Satz stehen gehabt: „Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie!“.

Wer muss die Kosten für die Rücksendung tragen? Wissen Sie zufällig, wie soetwas geregelt ist?

Falls ich eine negative Bewertung bekomme, gibt es bei Ebay ja die Möglichkeit die löschen zu lassen. Wäre das in diesem Fall möglich? Vielleicht wissen Sie ja eine Antwort auf meine Fragen.

Viele Grüße!

Hallo!

Ich denke, das Beste (wenn auch die ärgerlichste Variante…) ist es, das Handy einfach zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Auch wenn Du es ihm nochmal schickst, wird er wahrscheinlich wieder behaupten, dass es nicht funktioniert. Ist zwar eine „ungerechte“ Lösung, aber als Ebay-Verkäufer hat man´s nicht unbedingt leicht, dadurch, dass man keine negative Bewertung mehr abgeben kann.

lg
Antonie

Hallo,
normalerweise eröffnet der Käufer einen fall wenn er mit dem Zustand des Artikels nicht einverstanden ist. Dafür gibt es extra ein Menüpunkt. Auf die erhobenen Vorwürfe muß der Verkäufer in einer gewissen Zeit reagieren. Wird eine Einigung erzielt ist alles ok, wenn nicht entscheidet paypal nach den Schilderungen der beiden Parteien. Wenn einer der beiden mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, bleibt nur die Klage. Mehr dazu findest du auch auf den Ebay Hilfe Seiten.
Gruß

Hallo shus2602,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Bedauerlicherweise fällt es mir schwer zu ergründen, weshalb der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Denn was er schreibt, muss ja nicht der Wahrheit entsprechen. Außerdem fehlen mir wichtige Informationen zum Status des Verkaufers sowie des Käufers.

Wer ist privat, oder ist gewerblich? Zu welchem Verkaufspreis wurde das Handy verkauft? Mit welchen Kriterien überprüft der Käufer und der Verkäufer, ob eine Sache funktioniert oder nicht? Letzteres ist etwas, was wahrscheinlich nicht mal Ebay klären kann. Ob nun bei einem gerichtlichen Prozess dieses geklärt werden kann, bleibt offen und sehr risikobehaftet und damit deutlich teurer, als dem Käufer entgegenzukommen und den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Selbst der Gewinn eines Prozesses ist teuerer, da nach ZPO nicht jede Instanz rechtsanwaltspflichtig ist. Die Übernahme der Versandkosten der Rücksendung wäre für mich ein geringerer Schaden.

Leider ist es bei Ebay so, dass der Verkäufer hier deutliche rechtliche Nachteile hat gegenüber dem Handel in einem Onlineshop, oder anderen Arten des Handels. Grund dafür ist, dass die Rechtsprechung pro Käufer ist, um diesen vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Des Weiteren hat der Käufer stets das Druckmittel in der Hand, den Verkäufer bei Ebay zu melden und mit einer negativen Bewertung zu drohen. Schließlich tummeln sich noch genug Rechtsanwälte und Konkurrenten bei Ebay rum, die sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen und jeglichen Verkauf mies machen oder gar unterbinden können. Ziel ist es stets, den Gegner finanziell zu schwächen oder gar vom Markt zu fegen. Dieses zeigt immer wieder, dass man mehr Stress mit Ebay und dem Geschäftspartnern hat, die gleichzeitig auch Hobby-Juristen sind, als wirklich Spaß mit dem Handel als solches. Das Verdrehen eines Rechts ist nicht mehr nur unter Juristen bekannt, sondern auch unter normalen Menschen, die einfach durch verkehrte Nachweise das Recht juristisch „umbringen“ können.

Mein guter Rat ist wirklich, dem Rücktritt zu entsprechen und das Handy woanders zu verkaufen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, indem ich mal einen Schritt weiter gedacht habe, als die Herausforderung als solches.

Bis denne
gitarrejoern

Wenn am Handy kein Defekt vorliegt, bin ich der Meinung das du auf den Kaufvertrag bestehen kannst. (siehe Floskel EU-Recht, Privatverkauf etc.) Im Zweifelsfall ebay selbst einschalten.

Hallo,

das Wichtigste: ist die Rückgaberegelung in Ihrem Angebot - in korrekter Form - enthalten? Sie müssten eine Klausel einfügen wie „Der Artikel wird privat verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehenden Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.“
Haben Sie das nicht getan, kann der Käufer den Artikel jederzeit zurückgeben und Sie müssen ihm das Geld zurück geben.
Steht die Klausel allerdings in Ihrem Angebot, haben Sie das Recht, das Geld einzubehalten, allerdings nur, wenn der Käufer die Ware hat.
Es ist immer schwierig sich bei solchen Fällen durchzusetzen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat. Denn sollte der Käufer eine haben, kann er auf die Rückzahlung klagen, und für Sie - sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein - rollen immense Kosten zu, und das nur, wegen Nichtgefallen eines Handys.

Mein Rat wäre, geben Sie ihm das Geld zurück und verkaufen Sie das Handy an den unterlegenen Bieter (diesem können Sie noch Wochen später ein Angebot für einen Sofortkauf in Höhe seines Höchstgebotes machen, siehe Verkaufsliste Pfeilchen hinter dem Artikel) - das wäre der einfachste Weg.
Oder beschweren Sie sich bei Ebay über den Käufer. Auch als Verkäufer hat man schließlich Rechte.
Allerdings ist Ebay nicht wirklich stark involviert, wenn es um Probleme geht, die wollen nur ihre Provision, damit hat sich das Interesse von Ebay bezüglich seiner Kunden erledigt.

Ich wünsche alles Gute
Simone

Hi,
was für ein unseriöses Geschäftsverhalten vom Käufer, kann ich da nur sagen. Traurig, was sich bei Ebay so inzwischen rumtreibt :frowning:
Also - und dies ist meine Meinung, ohne rechtliche Grundlagen - ich sehe die Sache so: es ist ein rechtgültiger Kaufvertrag geschlossen worden, richtig. Das Handy musst du also im Zweifelsfalle dem Käufer wieder zukommen lassen. Meine Idee wäre noch - mußt du schauen, obs sich finanziell überhaupt lohnt - dir von einem Handyladen oder irgendeinem anderen Handyservice bestätigen lassen, dass das Handy voll funktionsfähig ist. Mit dieser Bestätigung schickst du dem Käufer das Teil zurück und parallel meldest du diese Unstimmigkeiten mit dem Käufer und seine haltlosen Drohungen an Ebay. Mußt du mal in deinem Account gucken, da findest du den richtigen Link bestimmt.
In Zugzwang bringst du in jedem Fall den Käufer, wenn du seine Behauptung, das Handy würd nich funktionieren, zweifelsfrei widerlegen kannst.
Aber wie gesagt, meine Meinung, keine rechtliche Beratung!
Viel Glück, mouseberg

Hallo,

ist ein wirklich unschöner Fall. Leider habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass ebay den Verkäufer gerne hängen lässt und sich mehr für den Käufer einsetzt - ganz egal, ob dieser im Recht ist oder nicht. Wenn der Käufer über Paypal gezahlt hat und sich an Paypal, bzw. den Kundenservice von ebay wendet, kann es meiner Erfahrung nach sogar sein, dass Paypal dem Käufer die Kosten komplett erstattet (einschl. Portokosten) und sie dem Verkäufer wieder belastet. Auch die Verkäufsgebühren werden in einem solchen Fall kaum erstattet, also der Käufer bleibt auch noch darauf sitzen. Daher ist in einem solchen Fall eine Einigung mit dem Käufer noch sinnvoller, auch wenn man sich als Verkäufer unheimlich darüber ärgert. Ich habe auch derzeit einen Streitfall mit ebay und werde als Verkäufer ganz schön im Stich gelassen. Ich hoffe, Du bekommst den Fall noch geregelt.

Liebe Grüße

Hallo,

ich habe über Ebay ein Handy verkauft, welches einwandfrei
funktionierte.