Hallo Semjon,
Zudem ist gar nicht klar, ob alle Terroristen unter
einer einheitlichen Führung stehen.
LOL, und hier steht die Sache für die
„Guten“ der anderen Seite fest.
Die „westlichen“ Terroristen stehen
aus der Sicht der Islamisten sehr wohl
unter einer einheitlichen Führung
Das liegt auch daran, dass sich die Einen uniformieren und sich offen zu erkennen geben, während die Anderen getarnt und mit Heimtücke losschlagen. Zudem der Unterschied, dass die „westlichen Guten“ versuchen, möglichst die Führung des Terrors anzugreifen. Ist es umgekehrt auch so? Eher nicht, denn unter den Terroropfern war noch keiner, der Bush oder Blair hiess und dabei ein Regierungsamt bewohnte.
Das Problem ist: Maschinenethik vs. Personenethik.
(Massive „Kollateralschäden“ sind o.k., wenn
sie von Kriegsmaschinen durch verteilte
Verantwortung geschehen,
Wer sagt, dass „massive Kollateralschäden“ dann okay wären?
ein Einzeltäter,
der einen oder ein paar „gezielte Kollateralschäden“
verursacht, ist „bähh“).
Der „Einzeltäter“ ist hier zu allgemein bezeichnet. Wenn wir nicht aneinander vorbeireden, dann meinst Du hier solche Täter, die sich ihrem „Ziel“ heimtückisch und als harmlos getarnt annähern, um mit umgeschnallter Bombe oder Bombe im Rucksack möglichst viele, beliebige Opfer zu finden. Soldaten hingegen sind als solche erkennbar, tragen Erkennungsmerkmale und ihre Waffen offen. Dadurch sind sie für ihren Gegner als potentielle Gefahr indentifizier- und bekämpfbar. Ob er das dann auch hinkriegt, ist prinzipiell erstmal kein rechtliches, sondern allein sein Problem. Das gilt selbst für Soldaten in Flugzeugen und teilweise selbst für das Material. Begleitschäden sind nicht nur bedauerlich, sondern meist schrecklich. Sie sind jedoch zum allerdrössten Teil unbeabsichtigt und daher meist bei selbst grösstem Bemühen und grösster Sorgfalt nicht vermeidbar (Fehlerteufel, menschliches und technisches Versagen, unvorhersehbare Unwegbarkeiten im Gefecht etc.) und treffen auf diesem Wege (also dem Wege der Unbeabsichtigtkeit) Unbeteiligte. Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit hat dabei natürlich einen anderen Stellenwert, ist aber ebenso beweispflichtig, bevor es zu einer Ahndung kommen kann, denn auch hier zählt das rechtsstaatliche Prinzip in dubio pro reo. Keineswegs kann man das Abwarten eines rechtsstaatlichen Prozesswirkens jedoch als eine Art von Okay zum entstandenen Begleitschaden bewerten. Wer dahingehend vielleicht sogar eine politisch motivierte Verschleppung eines entsprechenden Ermittlungsvorganges vermutet, dem bleibt es unbenommen, so zynisch es klingt, hierzu die örtliche Polizeidienststelle zu verständigen, die sodann Weiterungen einleiten wird.
Wieder ganz anders ist es im Falle des Vorsatzes, den wir („Bähh“) im Terrorismus vorfinden, der mit Heimtücke und Absicht Unbeteiligte treffen will.
Ich finde, man sollte nicht eine Unbeabsichtigtkeit mit schrecklichen Folgen versuchen zu vergleichen mit einer Beabsichtigtkeit mit nicht weniger schrecklichen folgen. Und ich nehme zudem an, dass sich ein solcher Vergleich auch nicht durch das Verwenden von Ethikbegriffen, die sowieso keine allgemeingültige Wertigkeit besitzen (denn dazu ist Ethik eben gerade nicht geeignet), herdrehen oder gar herbeiwürgen lässt
Gruss
tigger