Hab den Führerschein weg, Diesen ausschnitt verstehe ich nicht ganz. Ich lese daraus, das der Führerschein für elf Monate ab dem Tag wo er genommen wurde oder?
Da steht etwas von Sperrfrist, d. h. nicht nur Fahrverbot, sondern richtig Führerscheinentzug.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darfst du einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Und die Frist zählt wohl ab Tag des Führerscheineinzugs.
Servus,
der Ausschnitt, den Du zeigst, ist nur eine Begründung der Sanktion und bedeutet in einfacher Sprache: „Du brauchst nicht zu glauben, dass Du einen Richter findest, der die Sache milder beurteilt.“
Die Sanktion selber steht schon vorher da:
und er kommt nicht wieder.
Du musst ihn neu beantragen, sonst ist es auf Dauer vorbei mit selber fahren. Vermutlich sind in dem Bescheid, den Du vor Dir hast, auch weitere Voraussetzungen für die neue Erteilung einer Fahrerlaubnis genannt. Bei so schwerer Schlagseite gerne genommen MPU oder auch Nachweis der Abstinenz für irgendeinen Zeitraum. Kann man aus diesen einzelnen kleinen Satz nicht sehen, da bräuchte man schon den gesamten Bescheid.
Schöne Grüße
MM
Die im Urteil genannte Sperrfrist beginnt nicht schon am Tag der [vorläufigen] Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern erst am Tag der Rechtskraft des Urteils. Der Zeitraum der vorläufigen Entziehung bis zum Urteil wurde aber vom Richter berücksichtigt.
Die FE kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.
Möglicherweise ist ja auch eine MPU fällig, ab 1,6‰ ist das der Regelfall.
Das ich ihn neu beantragen muss das weis ich. Von Mpu oder Abstinenznachweise steht nichts drin. Hab schon beim Landratsamt angerufen, denen liegt noch nichts vor zwecks mpu
Da steht doch aber, … Sicherstellung des Führerschein noch am Tattag
Das habe ich doch erklärt.
Der Richter bewertet die Tat und fällt ein Urteil.
Wenn er zum Schluss kommt, das eine Zeit ohne Fahrerlaubnis von 15 Monaten angebracht ist, seit „Sicherstellung“ aber schon 4 Monate vergangen sind, beträgt die Sperrfrist im Urteil dann noch 11 Monate.
Entscheidend ist die Rechtskraft des Urteils, nichts anderes.
Kannst du mal das komplette Urteil (bis auf die persönlichen Daten, auch den Namen des Richters oder des Gerichts solltest du unkenntlich machen) einstellen, damit wir nicht wild herumraten?
Das ist aber nicht das Urteil, sondern die Antwort des Gerichts auf den Einspruch deines Anwalts.
Ok. Aber so wird es darauf hinaus laufen
VORSICHT! Da steht was ganz andres drinne, als Du glaubst - nämlich vor allem, dass die Geldstrafe billiger werden kann. Aber nur dann, wenn Du das machst, was unten steht. Wenn Du nichts machst, passiert überhaupt nichts und die Geldstrafe bleibt so hoch, wie sie ursprünglich festgesetzt worden ist.
Schöne Grüße
MM
Bzw. sein Anwalt, denn das Schreiben ging offensichtlich an den Anwalt. Und der sollte natürlich die Fristen beachten, ohne dass der Mandant ihn darauf aufmerksam macht, aber sicher ist man nie!
Hier steht nochmal Genaueres zur Sache mit den Sperrfristen:
https://verkehrslexikon.de/Texte/Text0031.php