Wie verzolle ich nach EXW, DAP?

Hallo,

Ich würde gerne wissen wie man nach o.g. Indogermanischen verzollt, bzw. die Kosten berechnet.

Dies betrifft die AWB Erstellung bei Luftfracht.

Gruss,
Alex

HAllo
bei EXW gehen ALLE Kosten zu Lasten des Importeurs
Bei DAP gehen ALLE Speditionskosten incl. Abfertigung zu Lasten des Versenders, die Eingangsabgaben zu Lasten des Importeurs

Gruß
Hummel

die indogermanischen gefallen mir…

Ich danke Dir, allerdings meinte ich das auf die AWB erstellung bezogen

Bsp:

Ich will 5 Säche Reis nach China schicken nach EXW bzw. DAP

Gruss

Starsplaash

wo ist das Problem?
Du erstellst den AWB doch sowieso sehr „frei“, es sei denn, du willst über deinen „Receiving agent“ irgendwelche Kosten nachnehmen, die nur hier manifestiert werden.
Da hast du dann die Möglichkeit bei den „charges due to Agent“ deine angefallene Gesamtsumme zu nennen, oder du schreibst in alle Sparten des AWB „as agreed“ und teilst deine Kosten per Mail mit.

Bei EXW ist der Empfänger komplett für alle Kosten dran, bei DAP - wie ich schon sagte - für die Eingangsabgaben.
Das hat mit der AWB-Erstellung nichts zu tun - eher mit dem reibungslosen Zusammenspiel mit deinem Empfangsagenten im Zielland.

Gruß

Hummel

Hallo Alex,

Die sogenannten Incoterms stellen die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer dar, und haben nur indirekt etwas mit einer Verzollung zu tun.

Für eine Verzollung muss der sogenannte Grenzübergangswert ermitelt werden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Wert der Ware und den Transportkosten bis zur EU-Außengrenze.

Hierbei kommen dann wieder die Incoterms zum Tragen, nämlich in Abhängigkeit davon, wie die Handelsrechnung ausgestellt wurde. Bei einer Rechnung ab Werk (EXW) wird der ausländische Anteil hinzugerechnet, bei anderer Rechnungslegung wie z.B DAP muß der Frachtkostenanteil innerhalb der EU vom Rechungswert abgezogen werden.
Dies zweite Variante wird auch retrograde Zollwertberechnung genannt.

Die Zollwertberechnung ist unabhängig von der gewählten Transportart. Wenn der Frachtbrief keine Transportkosten ausweist, muss eine entsprechende Frachtkostenbestätigung beigefügt werden.

Gruss

Wolf

Hallo miteinander

will nur kurz noch was anmerken

Bei der Lieferkondition DAP ist meiner Meinung nach klar geregelt, dass der Absender die Frachtkosten bis zum genannten Lieferort bezahlt. Zollabfertigungskosten werden aber durch den Käufer bezahlt.

Gruss
hironimus