Hallo liebe Experten!
Beim Einkaufen hat mir jemand eine Delle ins Auto gefahren und hat nicht gewartet. Mir ist aber aufgefallen, dass der Parkplatz videoüberwacht wird und mein Auto in der Nähe einer Kamera stand.Dazu meine Frage: Wie komme ich an die Videos, da ja dort das Nummernschild des anderen Autos drauf sein muss? Muss das ein Anwalt oder die Versicherung machen oder kann ich das auch als Privatperson? Danke für ihre Hilfe.
Nicht lange warten, solche Aufnahmen werden nicht lange gespeichert. Mach eine Anzeige bei der Polizei, und schildere den Umstand mit der Kamera. Die Polizei ist verpflichtet den Vorfall zu erforschen… Ansonsten mit der Versicherung Druck machen… Viel Glück
Guten Tag,
es eilt !!! Die Daten werden in den meisten Fällen nur wenige Tage aufbewahrt, bevor sie gelöscht oder wieder überschrieben werden. Empfehlung: Sofort zur Polizei und Anzeige erstatten wegen des Verdachts der Fahrerflucht, die Beamten auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass evtl. Videoaufnahmen vorhanden sind. Wenn die Daten noch vorhanden sind und der Fall auf Video aufgenommen wurde,ist alles ok. Sonst ist die Ermittlung des Flüchtigen sehr schwierig, vielleicht sogar aussichtslos.
Mit frdl. Grüßen
W.G.
Hallo HildePosh
Ich würde einen anderen Weg einschlagen: Anzeige bei der Polizei mit einem Hinweis auf die Kameraüberwachung. Dann kann die Strafjustiz im Rahmen eines Verfahrens auf die Aufnahmen zurückgreifen. Allerdings: Wenn es zu weit zurückliegt, sind die Bänder wohl aus Datenschutzgründen bereits gelöscht.
Viel Glück!
Gordola
Sie sollten sofort zur Polizei gehen und das unerlaubte Entfernen von Unfallort (§ 142 StGB) anzeigen! Dabei geben Sie in Ihrer Vernehmung die Sache mit der Überwachungskamera mit an. Die Polizei wird sich dann die Bänder beim Betreiber der Anlage holen und so, wenn erkennbar, den Täter ermitteln. Danach bekommen Sie die Daten (zumindest die, die Sie für die Versicherung brauchen)und dann wird der Schaden wie jeder Unfall reguliert.
Als Privatperson werden Sie keine Einsicht in die Videobänder bekommen.
Die Unfallanzeige sollte Sie möglichst noch heute machen. Die Daten der Überwachungskameras werden immer nur kurz gespeichert. meist zwischen 24h und 1 Woche. Wenn Sie also zu lange warten, dann ist ihre einzige Chance auf Ermittlung des Täters pfutsch.
Es kommt darauf an, wem die Kameras gehören. Den Besitzer der Kameras ansprechen, nur der kann das Zugangsverfahren erläutern.
Hallo,
einfach zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Hierbei die Polizisten auf die Kamera hinweisen - den Rest machen die.
Als Privatperson bekommst Du die Videodaten nicht - auch kein Anwalt oder eine Versicherung, sofern Du nicht zuvor eine Anzeige erstattet hast.
Gruß - Michel
hy…einfach mal als Privatperson hingehen und fragen. Es dürfte vermutlich jedoch schon zu spät sein, dass meistens solche Aufzeichnungen nach 48 Stunden überspielt werden. Datenschutz lässt grüßen.
Hallo.
Warum fragen Sie da die Polizei und nicht den Inhaber der Videobänder?
Gruß
Moin, moin!
Dazu kann ich leider keine genaue Auskunft geben. Aber ich würde einfach mal bei der Parkplatzverwaltung nachfragen. Aber wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, kümmern sich die Kollegen darum.
Wünsche trotzdem noch 'nen schönen Tag!
Sich sofort an den Parkplatzbetreiber bzw. das beauftragte Wachunternehmen wenden. Es gibt für diese Videoaufzeichnungen keine Aufbewahrungsfristen, d.h. die Aufnahmen können schon nach wenigen Tagen oder Wochen wieder überspielt werden. Sollte der Verantwortliche die Aufnahmen nicht herausgeben, ihn bitten, diese aufzuheben und dann über die Polizei eine Strafanzeige wegen Unfallflucht stellen. Die Polizei kommt an die Aufnahmen heran.
Diese Aufnahmen kann man nicht mit einem normalen Videorecorder ansehen, es wird ein spezieller Recorder gebraucht. Über das zuständige Wachunternehmen/Parkplatzbetreiber kann man von der Zeitspanne des Unfalles eine Kopie machen. Das Unternehmen gibt auch nicht den gesamten Film an Privatpersonen heraus (Datenschutz).
Also sofort zum Betreiber gehen und die Kassette aufheben lassen.
mfg
W.
Hallo,
ich kann mich den meisten Antworten nur anschließen.
Privatpersonen bekommen keine Aufnahmen, nur die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft - falls noch nicht gelöscht.
Also Anzeige erstatten.
Gruß,Gerald
Hallo,
teile das SOFORT schriftlich der polizei und dem marktunternehmen mit!
Die polizei ist verpflichtet, dem nachzugehen.
Der markt wird die überwachungsbilder aber nicht ewig speichern; deswegen sofort handeln.
Dir als privatperson wird man natürlich nichts aushändigen.
Da es sich hier aber um eine straftat handelt, muß die polizei aktiv werden.
Liebe grüße
Karsti
Hallo HildePosh,
grundsätzlich kommen Privatpersonen nicht an derartige Aufzeichnungen heran.
Hier bietet sich ein Strafanzeige wegen unerlaubtem Entfernens von der Unfallstelle gem. § 142 StGB an. Im Zuge der dann anlaufenden Ermittlungen werden die Beamten auch die Videoaufzeichnungen sichten.
Ein Rechtsanwalt selbst kann entsprechende Beweiserhebungen im Zivilrecht auch beantragen. Besser ist aber wohl der Weg über die Strafanzeige.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Daniel
Hallo!
Ums kurz zu machen, in einem Strafverfahren (was es ja nun ist wgn. Fahrerflucht) hat sowohl Polizei als auch Anwalt die Möglichkeit an das Band zu kommen.
In deinem Interesse hoffe ich dass du an dem Tag die Polizei zum Unfallort bestellt hast.
In so einem Fall würde ich mich an den Kamera Betreiber auch persönlich wenden. Das Geschäft oder nächst größere wirtschaftliche Unternehmen wird mit Sicherheit wissen wer die kamera betreibt, da sie ja nicht ohne Grund aufgestellt ist.
Ich wünsch dir viel Erfolg!
Grundsätzlich ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dem Inhaber der Kamera würde ich sofort bescheid geben, da die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden (müssen) und sie dann nicht mehr verfügbar sind.
Auch das GEricht oder eine Behörde kann die Ausfolgung verfügen, wenn eine entsprechende Anzeige von Ihnen vorliegt.
Sie können auch versuchen, diesen Ausschnitt vom Kamerabetreiber zu bekommen. Ob er Ihnen den Ausschnitt gibt, bleibt ihm überlassen.
Da es um eine strafbare Handlung geht, kann das Gericht den Video beschlagnahmen etc.
Hallo HildePosh
Das darf eigendlich nur die Polizei.
Piri_90