Wie viel darf man arbeiten und wie wird´s verteuert?

_ hallo zusammen, _

angenommen jemand hat eine Vollzeitstelle als Angestellter (40 Stundenwoche,mo-fr))+einen 450€ job(mo-fr),
1.könnte man noch mehr Stunden in einer anderen Stelle arbeiten,als Angestellter nicht als Freiberufler?(sa+so)
2.wie würde das versteuert werden?
3.könnte man z.B auch 1x Vollzeit+1xTeilzeit+1x450€ Basis arbeiten?
4.oder 1x Vollzeit +2x 450€ Basis?
5.gibt es eine Einschränkung bezüglich der totalen Arbeitszeit.z.b.könnte man 300 stunden im Monat arbeiten,wenn es der Körper zulässt?

_ Bitte nur antworten,wenn ihr es genau wisst! _
Ich kann mir vorstellen usw. hilft hier nicht!

danke

Da gibt es das Areitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/…

Hallo,

zu 5:

Ja.

„Da die gesetzliche Höchstdauer der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz des
Arbeitnehmers dient, ist die Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechen.
Sonntagsarbeit wird auf die werk-tägliche Arbeitszeit angerechnet.“

Quelle: http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads…

Grüße

bedanke mich erstmal für eure schnellen antworten,leider war das nicht sehr hilfreich,denn meine fragen sind offen geblieben!die links beziehen sich auf nur eine arbeitsstelle,und nicht wie ich fragte,auf mehrere zusammen.
muss ich wohl zur arbeitnehmerkammer gehen.

Servus,

das hier:

die links beziehen sich auf nur eine
arbeitsstelle,und nicht wie ich fragte,auf mehrere zusammen.

ist eine Erfindung von Dir. Warum sollte das so sein?

muss ich wohl zur arbeitnehmerkammer gehen.

Dort wirst Du nichts anderes erfahren, auch wenn es Dir nicht schmeckt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi, die sind sehr wohl hilfreich, weil Deine Vorstellungenm mit dem Arbeitszeitgesetz kollidieren und zwar heftig!
Sprich, was Du Dir vorstellst, scheitert an eben diesem Gesetz.
MfG ramses90

48 Std/Woche…
… mehr läßt §3 ArbZG im Durchschnitt nicht zu. ( 6 Werktage Mo-Sa a 8 Std.)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Ob Du es für „Hilfreich“ hältst oder nicht, aber das ist die gesetzliche Grenze. Und ein AG, der Dich darüber hinaus beschäftigt, kann sich sogar strafbar machen.

&Tschüß
Wolfgang