Hallo…
Mir hat vor einem halben Jahr eine junge betrunkene Frau „ohne Grund“ ein blaues Auge geschlagen und ich hatte eine Platzwunde. Ich habe sie angezeigt, musste im Februar zur Zeugenaussage und nun möchte die Staatsanwaltschaft, dass ich mich mit dieser Person außergerichtlich einige. Erst war ich total dagegen, aber dann musste ich mich mit einem Sozialarbeiter zusammen setzten und er hat mir die „Vorteile“ erklärt. Da ich ja nicht weiß was beim Gericht raus kommen könnte, habe ich jetzt die Möglichkeit selber Schmerzensgeld von der Täterin zu fordern. Meine Frage ist nur, wie viel kann ich verlangen???
Also ich hatte eine Kopfplatzwunde, blaues Auge und eine Woche lang Kopfschmerzen. Habe auch ein ärztliches Attest, nur Krankgeschrieben war ich deswegen nicht. Hatte natürlich auch lauferei damit, da ich ja zur Polizei und so musste.
Vielleicht kann mir das ja irgendjemand sagen…
Danke im vorraus… LG