Wie viel Unterhalt muß ein Vater für sein kleines Kind und ggf. für dessen Mutter zahlen?

Hallo!
Da letztlich verschiedene Höhen kursieren, gebe ich die Frage mal an Euch weiter:

Wie viel Unterhalt muß man nach der Trennung (nicht Ehe!) von der Mutter seines Kindes an beide zahlen? Gibt es Richtwerte, Tabellen und wer ist überhaupt zuständig für die Festlegung?

Vielen Dank im Voraus und

freundliche Grüße

B

Die „Düsseldorfer Tabelle“.

Hallo,

dafür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/

Gruß,
Steve

Für die Mutter wäre das der Betreuungsunterhalt wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist:
http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html ramses90

Hallo,
den Kindesunterhalt legt das Jugendamt am Wohnort des Kindes fest. Berechnet aus Bedarf von Kind und Vater, und Einkommen des Vaters. Im Streitfall ein Gericht. Wesentliche Grundlage die Duesseldorfer Tabelle, die immer mal wieder aktualisiert wird. Die Einkuenfte der Mutter werden beruecksichtigt, und das Kindergeld kommt in die Rechnung hinein. Die Zahlungen an die Mutter sind etwas anderes, sie kann / muss selber Einkuenfte fuer sich erzielen, grundsaetzlich, in den meisten Jahren, der 18 oder noch mehr Jahre.
Wieviel Unterhalt muss der Vater zahlen? Sehr grob geschaetzt 150.ooo Euros?

Falsch,

es geht beim KINDESUNTERHALT ausschliesslich um das Einkommen des Elternteils bei dem das Kind NICHT lebt (hier: Vater)
Das Einkommen der Mutter ist hier NICHT relvant

Grüße
miamei

Ist es nicht eher so, daß der Unterhalt vom Gericht festgelegt wird, wenn sich die Eltern nicht anderweitig einigen können?

den Kindesunterhalt legt das Jugendamt am Wohnort des Kindes fest

Erstmal nein.

Verschiedene Möglichkeiten:

  1. Die Eltern einigen sich auf einen Betrag, alle sind zufrieden
  2. Die Eltern einigen sich auf einen Betrag der auf die Düsseldorfer Tabelle gründet
  3. Die Eltern einigen sich nicht, die Mutter beauftragt einen Anwalt
  4. Die Eltern einigen sich nicht, die Mutter geht zum Jugendamt

Bei 3 und 4 werden vom Unterhaltspflichtigen entsprechende Unterlagen gefordert (Einkünfte, abzugsfähige Kosten usw) und dann nach der DDT der Unterhalt berechnet. Wird sich dann immer noch nicht geeinigt geht das ganze vor Gericht und wird dort festgelegt.
Einkünfte des Elternteils bei dem das minderjährige Kind lebt sind nur dann zu berücksichtigen wenn dieses Elternteil ein Vielfaches des Unterhaltspflichtigen als Einkommen hat.
Kindergeld wird hälftig angerechnet.
Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt und das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet.

Im Zweifelsfall würde ich als Unterhaltspflichtiger das unterhaltsrelevante Einkommen dann eher von meinem Fachanwalt berechnen lassen.

Krümel

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