Wie viele Noten braucht man zur setzung einer

… Endnote
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Endnote in der Berufsschule. Es geht darum, dass ich zwei Noten in einem Fach habe und auf 1.5 stehe. Der Lehrer hat mir die schlechtere Note gegeben, was ich aber nicht nachvollziehen kann, weil seine Begründung war das ich in der zweiten Arbeit eine 2 hatte und man daraus schließen kann das ich mich verschlechtert habe. Mein Problem dabei ist, dass ich nicht nachvollziehen kann bei zwei Noten so eine Aussage zu treffen. Ich habe mal gehört das man drei Noten benötigt um eine Endnote zu bilden? Dann würde ich auf das Recht bestehen noch eine dritte Note zu bekommen um es eindeutig zu machen.

Hallo Stephanie,
man braucht nicht drei Noten um eine Endnote fest zu setzen. Rein rechnerisch ist diese Note eindeutig, da ab dem Zehntel 5 (1,5) aufgerundet wird. Eine pädagogische Begründung haben Sie auch bekommen. Wenn die erste Arbeit 1 war und die zweite Arbeit 2, dann haben Sie sich tatsächlich verschlechtert.Die 2 ist also rechnerisch und pädagogisch begründet.

lg
Easy

Hallo,
meist wird auch die mündliche Beteiligung am Unterricht bei der Endnote berücksichtigt, ebenso Anwesenheit, Führen der Unterlagen, Hausaufgaben, etc.
LG K.

… Endnote

Also das ist so, die letzte Note ist mehr zu gewichten wie die davorhergehenden. In Deinem Fall hat der Kollege in der Notenabwägung das richtig gemacht. Die andere Seite ist die mündliche-sonstige Mitarbeit. Auch das zählt bei der Entscheidung mit.
Ich hoffe das nützt Dir etwas.
Mfg.

Hallo Stephanie,

ich weiß nicht, in welchem Bundesland du zur BS gehst, bei uns in Bayern ist das folgendermaßen geregelt:
1 Note schriftlich, 2 Noten mündlich pro Jahr bei einem einstündigen Fach.
Bei mehrstündigen Fächern müssen es mind. 2 schriftliche und 2 mündliche Noten sein.
Genau rausfinden kannst du das, wenn du die Berufsschulordnung deines Bundeslandes anguckst, da steht das drin (einfach BSO+Bundesland googeln).
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Schöne Grüße
Angi

hallo stephanie,
um eine Zeugnisnote zu bilden braucht es mindestens zwei kumulierte teilnoten. d.h. noten, die jeweils aus mindestens zwei teilleistungen (test, referate, mitarbeit, usw.) zusammengesetzt sind.
Handelt es sich um ein schriftliches fach, muss zu jeder klassenarbeit eine solche kumulierte sonstige-leistungs-note zu 50% gerechnet werden.
Das ist jedenfalls in NRW so.
Ich würde dir empfehlen, gegen die Zeugnisnote Widerspruch (schriftlich) einzulegen. Dann muss der Lehrer die Zusammensetzung der Zeugnisnote lückenlos dokumentieren, wenn er das nicht kann, bist du in jedem Fall im Recht.
ich hoffe, das hilft dir weiter.
LG,
lestrauch