Wie viele Quadratmeter können in einem Zimmer mit 15m^2 eigentlich genutzt werden?

An alle die bei Immoscout und co. recht fit sind :smiley:
Muss der Vermieter das im Exposé etc. angeben, dass das Zimmer aufgrung von Dachschrägen verkleinert ist? Und wie viel kann man dann effektiv noch nutzen? ich bin am überlegen umzuziehen, deswegen muss ich langsam mal anfangen mich grundlegend zu informieren…Ich hab kein gutes Vorstellungsvermögen - ich kann nicht mal abschätzen wie groß 15 m^2 wirklich sind.

Also,
15 Quadratmeter sind 3 mal 5 … oder 4 mal knapp 4.
Ein Meter ist ein laengerer Schritt, ganz grob.
.
Zu Wohnflaeche und Schraege gibt es vielfaeltig Berechnungshinweise fuer den Vermieter. Sowas mit google finden und lernen. Aus der Zahlenangabe 15 Quadratmeter Wohnflaeche die Bodenflaeche errechnen oder die (nach Deiner Vorstellung fuer Dich individuell) nutzbare Flaeche errechnen geht mathematisch nicht. Die Bodenflaeche kann mathematisch zwischen wenig mehr als 15 m2 und weit ueber 30m2 betragen.
Gruss Helmut

Moin,

bei der Suche in Google habe ich auf der Seite:
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenberechnung.html
folgendes gefunden:
Gemäß WoFlV werden Terrassen, Loggien, Balkone nur zu 25% angerechnet. Eine Anrechnung zu 50% kommt nur unter besonderen Umständen des Einzelfalles in Betracht, beispielsweise bei besonders guten Lagen oder besonders aufwendigen Gestaltungen von Terrassen, Balkonen etc., wodurch ein höherer als der übliche Wohnwert erreicht wird… Wintergärten werden, sofern sie beheizt sind, zu 100% angerechnet. Unbeheizte Wintergärten finden eine Berücksichtigung mit nur 50% bei der Wohnfläche.

Frage beantwortet ?

Liebe Grüße

Der Ralph

Ja, das ist bitter !

1 m breit und 15 m lang = 15 m² also eher ein langer Flur als ein Zimmer !
3,87 x 3,87 m = 15 m²

und alles dazwischen.

In einem Zimmer mit Dachschrägen hat auch der Fußboden 15 m² .

Man muss aber rechnerisch Abzüge von der Wohnfläche machen, weil man je nach Höhe unter den Schrägen nicht alles voll nutzen kann.

Alle über 2 m Stehhöhe zählt voll mit, alles unter 1 m Höhe zählt gar nicht.

Und der Bereich von 1 m Höhe bis 2 m Höhe zählt nur als halbe Wohnfläche.

Und ob in dem Wohnungsangebot bei den m²-Zahlen der einzelnen Zimmer schon der Abzug gemacht wurde weiß man ja vor der Besichtigung nicht.
Bei der Wohnungsgröße muss das allerdings berücksichtigt sein.

MfG
duck313

Hallo,

am Besten ist immer, sich die Wohnungen anzuschauen und sich die eigenen Möbel darin vorzustellen.
Manche Dachgeschossvermieter sind ganz gewitzt und bauen Galerien, sprich kleine Hochböden, ein, deren Fläche sie dann munter der Wohnfläche zurechnen. Das steht in keinem Exposeé detailliert drin, gucken tut not.

Gruß, Paran

Jop (und weitere 5 Zeichen)

Esstisch passt.