Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht : Erst einmal ein paar Fakten :
Ich arbeite seit fünf Jahren bei einer Hilfsorganisation und habe hier eine halbe Stelle, also 20 Std/Woche, der Samstag ist grundsätzlich auch Arbeitstag.
Ich arbeite als Dozent, ein Arbeitstag hat etwa 9 Std, an welchen Wochentagen ich zum Einsatz komme ist immer unterschiedlich. Im Schnitt habe ich im letzten Jahr etwa 30 Std in der Woche gearbeitet, zu Spitzenzeiten auch 50 Std / Woche, also etwa 3 bis 6 Arbeitstage pro Woche, insgesamt ca 450 Überstunden, die ausgezahlt werden.
Nun habe ich bei meiner Fachbereichsleiterin und unserem Regionalvorstand vorgesprochen und um eine Vertragsänderung gebeten um auf eine 25 oder 30 Stunden Woche zu erweitern, da ich ja entsprechend Stunden leiste, aber nur für eine eine „halbe Stelle“ Sozialleistungen wie Kinderzuschlag oder Urlaubsgeld erhalte.
Dies sei aber nicht möglich. Daraufhin habe ich darum gebeten mir weniger Überstunden zuzuteilen, aber auch dies sei nicht möglich.
Mein Dienstplan wird mir immer mit einer Vorlaufzeit von etwa einer Woche vorgegeben, was die Planung meiner Familien- und Freizeitunternehmungen sehr schwierig macht. Ich bekomme also Anfang/Mitte Kalenderwoche 40 meinen Dienstplan für Kalenderwoche 41…
… ist das alles so rechtens ?
… ich hoffe ich habe das nun einigermaßen nachvollziehbar dargestellt worum es mir geht …
Nun zu meinen Fragen :
1: Gibt es nicht vielleicht eine gesetzliche Regelung wie viele Überstunden ein Arbeitnehmer maximal machen muss ? In meinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
2: Muss ich mir wirklich grundsätzlich 6 potentielle Arbeitstage freihalten und muss erst eine Woche vorher erfahren an welchen Tagen ich nun arbeiten muss ?
Es wäre prima wenn ich meinem Arbeitgeber Paragraphen oder Gesetzestexte vorlegen könnte um meine Position zu stärken.
Schon für die Geduld diese lange Anfrage zu lesen bedanke ich mich ganz herzlich und würde mich über Antworten mit deren Hilfe ich meine Position stärken kann sehr freuen.
Viele liebe Grüße
Christian