Wie viele Überstunden muss ich machen ?

Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht : Erst einmal ein paar Fakten :
Ich arbeite seit fünf Jahren bei einer Hilfsorganisation und habe hier eine halbe Stelle, also 20 Std/Woche, der Samstag ist grundsätzlich auch Arbeitstag.
Ich arbeite als Dozent, ein Arbeitstag hat etwa 9 Std, an welchen Wochentagen ich zum Einsatz komme ist immer unterschiedlich. Im Schnitt habe ich im letzten Jahr etwa 30 Std in der Woche gearbeitet, zu Spitzenzeiten auch 50 Std / Woche, also etwa 3 bis 6 Arbeitstage pro Woche, insgesamt ca 450 Überstunden, die ausgezahlt werden.
Nun habe ich bei meiner Fachbereichsleiterin und unserem Regionalvorstand vorgesprochen und um eine Vertragsänderung gebeten um auf eine 25 oder 30 Stunden Woche zu erweitern, da ich ja entsprechend Stunden leiste, aber nur für eine eine „halbe Stelle“ Sozialleistungen wie Kinderzuschlag oder Urlaubsgeld erhalte.
Dies sei aber nicht möglich. Daraufhin habe ich darum gebeten mir weniger Überstunden zuzuteilen, aber auch dies sei nicht möglich.

Mein Dienstplan wird mir immer mit einer Vorlaufzeit von etwa einer Woche vorgegeben, was die Planung meiner Familien- und Freizeitunternehmungen sehr schwierig macht. Ich bekomme also Anfang/Mitte Kalenderwoche 40 meinen Dienstplan für Kalenderwoche 41…

… ist das alles so rechtens ?

… ich hoffe ich habe das nun einigermaßen nachvollziehbar dargestellt worum es mir geht …

Nun zu meinen Fragen :

1: Gibt es nicht vielleicht eine gesetzliche Regelung wie viele Überstunden ein Arbeitnehmer maximal machen muss ? In meinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

2: Muss ich mir wirklich grundsätzlich 6 potentielle Arbeitstage freihalten und muss erst eine Woche vorher erfahren an welchen Tagen ich nun arbeiten muss ?

Es wäre prima wenn ich meinem Arbeitgeber Paragraphen oder Gesetzestexte vorlegen könnte um meine Position zu stärken.

Schon für die Geduld diese lange Anfrage zu lesen bedanke ich mich ganz herzlich und würde mich über Antworten mit deren Hilfe ich meine Position stärken kann sehr freuen.

Viele liebe Grüße

Christian

Und versteuert werden sie nicht? Oder wie genau hat man sich das vorzustellen?

Hallo.

Siehe z.B. hier: https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem6
Wenn also weder Arbeits- noch der diesem evtl. zugrundeliegende Tarifvertrag, noch eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden verpflichten, müssen diese auch nicht geleistet werden.
Der Arbeitgeber darf dann nur unter besonderen Bedingungen Überstunden fordern (z.B. Notfälle, Krankheitsausfälle, …).
Es kann also durchaus sein, daß z.B. bei Krankheit eines Kollegen die übrigen Kollegen dessen Stunden übernehmen müssen, auch über einen längeren Zeitraum.
Wenn die Firma nicht mit weniger Überstunden auskommt, den Arbeitsvertrag aber beibehalten will, muß sie wohl oder übel noch jemanden einstellen - oder auf die Arbeitsleistung verzichten.

Gruß

Kannitverstan

Noch ein Gedanke.

Da du eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden hast, werden dir bei Urlaub oder auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur die 20 Stunden bezahlt, da Überstunden hier nicht mitgerechnet werden.

Data

Hallo,

aus ständiger Leistung von Überstunden/Mehrarbeit kann insbesondere bei Teilzeitkräften auch eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages resultieren - d.h., daß die durchschnittliche erhöhte Stundenzahl neuer Vertragsbestandteil wird. So zB das LAG Hamm, Az.: 8 Sa 2046/05.

&Tschüß
Wolfgang

Danke, wieder was gelernt. Kann man das jetzt generell aus dem Urteil ableiten oder gibt es noch mehr Urteile in dieser Richtung?

Data

Hi,
so wie ich das sehe, müssen Arbeitspläne mindestens 4 Tage vor Arbeitsbeginn übermittelt werden. Von daher ist deine Firma in dieser Hinsicht schon im Recht.

Allerdings sollte dieser Plan dann auch nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfassen. Überstunden sind ja eigentlich nur für Notfälle (falls Kollegen krank werden) gedacht.
Wenn also die monatliche Gesamtzahl deiner Stunden erreicht ist, kannst du nicht gezwungen werden, den weiteren Arbeitsplan abzuarbeiten. Wenn du dann mal keine Zeit haben solltest, hätte deine Firma einfach Pech gehabt.

Soweit in der Theorie. Praktisch finden solche Unternehmen allerdings immer jemanden, der es mit sich machen lässt. Wenn derjenige dann beharrlich mehr Stunden fordert, oder weniger Überstunden, dann ist es schnell um das Arbeitsverhältnis geschehen.

Ich kann dir nur zu einer guten Rechtsschutzversicherung raten, die Arbeitsrecht beinhaltet, bevor du weitere Maßnahmen ergreifst. Denn rechtlich gesehen bist du im Recht.

Viel Erfolg

Hallo,

das Urteil aus Hamm ist mW das Einzige eines LAG. Höher ist dieser Fall bisher nicht gekommen. Grundsätzlich kann sich der AN sehr wohl darauf berufen, solange es in seinem LAG-Bezirk keine abweichende Rechtsprechung gibt.

In der mir bekannten Literatur wird auf dieses Urteil regelmäßig als Referenz für den geschilderten Sachverhalt verwiesen.
Das ein Arbeitsvertrag „stillschweigend“ durch gemeinsames abweichendes Verhalten der Vertragspartner (sog. „konkludente Handlung“) über einen langen Zeitraum (idR ca. 3 Jahre) auch geändert wird, ist allgemeiner Rechtsgrundsatz.
Ggfs. muß der UP die Änderung über eine Klage feststellen lassen.

&Tschüß
Wolfgang

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Bei welcher Versicherung kann man bereits laufende Fälle nachträglich versichern? So eine will ich auch…

So wie ich das sehe, ist das ja noch kein laufender Fall. Sonst würde sich der Fragesteller wohl kaum hier informieren.

Dann siehst Du das falsch. Der Fall besteht nicht erst darin, dass sich jemand beschwert und klagt, sondern darin, dass jemand nicht sein Recht bekommt oder das jedenfalls vermutet.

Oder brennt Deiner Meinung nach das Haus erst dann, wenn die Feuerwehr alarmiert wurde?

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Okay! Danke für die Info, wieder was dazugelernt